Ein Auszug von der HP der TSK/NRW
Zitat:
Grundsätzlich sind alle Besitzer von Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen, Gehegewild, Geflügel und Bienen verpflichtet, ihren Tierbestand bei der Tierseuchenkasse zu melden. Der Meldebogen wurde von der Tierseuchenkasse für 2009 neu entworfen
Die Kosten
Beiträge in Beständen mit
1 bis 3 Tieren, je Bestand
4 und mehr Tieren, je Tier
= 5,00 €
= 1,00 €
und zum Thema entschädigung
Eine Entschädigung ist eine Leistung besonderer Art - kein Schadenersatz. Im Wesentlichen werden Tiere entschädigt,
die auf behördliche Anordnung getötet wurden oder nach der Anordnung der Tötung verendet sind,
bei denen eine anzeigepflichtige Seuche nach dem Tode festgestellt wurde,
die auf Grund vorgeschriebener oder vom Amtstierarzt angeordneter Maßnahmen oder im Zusammenhang mit ihrer Durchführung getötet werden mussten oder verendet sind.
Entschädigt wird der so genannte gemeine Wert des Tieres, der vom Amtstierarzt und zwei sachkundigen Schätzern ermittelt wird. Der Amtstierarzt kann die Schätzung alleine vornehmen, wenn der Tierbesitzer zustimmt und der Schätzwert für die zu entschädigenden Tiere eines Besitzers den Betrag von 25.000 EUR nicht übersteigt.
Auf die Entschädigung wird der Wert der verwertbaren Teile des Tieres angerechnet. Die bei der Verwertung oder Tötung eines Tieres entstehenden Kosten werden zusätzlich zur Entschädigung erstattet.
Nach dem Tierseuchengesetz darf die Entschädigung folgende Höchstsätze je Tier nicht überschreiten:
5.113,00 € bei Pferden
Alles könnt ihr hier nachlesen:
http://www.landwirtschaftskammer.de/fac ... /index.htm