Pamina hat geschrieben:
Ah - danke Snoeffi für deinen Beitrag. Endlich mal eine sachliche Erklärung.
Und nicht nur Polemik. Ich lese solche Gedankengänge gern und versuche es nachzuvollziehen. Ich bin auch gespannt, "wer hier nun Recht hat".
Aber ich hab noch eine Frage:
Zitat:
Mein RL lässt mich nur ganz selten mal die innere Hand ein bißchen anheben. Z. B. beim Schulterherein, wenn sich das Pferd im Genick verwirft. Diese Korrekturhaltung wird aber maximal 2 - 3 Tritte benutzt und dann wird die Hand wieder dahingestellt, wo sie hingehört. Das erscheint mir auch logisch, weil ich die Wirkung des Anhebens des Gebisses auf das Genick (platt gesagt: auf den Kopf des Pferdes) nachvollziehen kann,
Was genau soll denn das Handhoch hierbei bewirken und wieso ist es da nicht falsch?
Ich versuche es mal zu erklären: mein junges Pferd verwirft sich beim Schulterherein manchmal, weil
1) ich zuviel mit der inneren Hand einwirke - aber nicht immer
2) weil er sich noch schwer tut, von der geliebten Bande wegzuwenden
3) weil er die Last auf dem inneren Hinterbein nicht so richtig aufnehmen möchte
Selbst wenn die Fußfolge (Dreispur) in Ordnung ist, verwirft er sich manchmal im Genick (das innere Ohr ist tiefer als das äußere) - der Kopf ist also so ein bißchen zur Bande hin geneigt. Um diese Schiefhaltung
des Kopfes zu korrigieren, soll ich die innere Hand ein bißchen anheben, so dass das Gebiss sich im Maul hebt. Bei dieser Korrektur geht es also in erster Linie um die Korrektur der Kopfhaltung und nicht - wie im obigen Beispiel - um die gesamte Schulter des Pferdes. Dass man mit dem Zügel auf den Kopf einwirkt, leuchtet mir ein, aber wie gesagt - ein Anheben der gesamten Schulter - erscheint mir unmöglich.
Ich hoffe, ich konnte es einigermaßen verständlich rüberbringen.
Snoeffi