Eskadron hat geschrieben:
Ich glaube schon, dass es da Vergleichsfälle gibt. Wird ja sicher nicht das erste mal sein, dass sich ein Pferd auf der Wiese verletzt an einem Gegenstand, der dem SB gehört. Und ich könnte mir wie gesagt vorstellen, dass die Erfolgschancen niedrig sind, weil eben bekannt war, dass der Wagen dort steht und einem somit bewusst hätte sein müssen, dass damit etwas passieren kann. Wer es nicht schriftlich angemahnt hat und sein Pferd rausgestellt hat oder rausstellen lassen hat, akzeptiert wohl das Risiko.
Und ich glaube, es gibt durchaus faire Anwälte, die ihre Mandaten gut beraten und auch offen sagen, wenn es schlecht aussieht. Regelmäßig Klagen zu verlieren ist sicher auch nicht in ihrem Interesse. Wenn der Anwalt offen sagt, dass die Erfolgschance besteht, sie aber minimal ist, dann liegt es ja am PB die Entscheidung zu treffen. Das muss dann aber jeder für sich selbst entscheiden. Diese Berufsklischees mag ich nicht so gerne.
Wir hatten folgenden Fall:
Unser Einsteller hat an der Box selbst und auf eigene Kosten Veränderungen vorgenommen (vorhandenen Boden - Förderbänder) entfernt und Boxenmattenplatten verlegt. Wir haben ihn darauf hingewiesen, dass dies nur suboptimal ist, da in der Box hinten eine Güllegrube ist, die mit Gittern, als den Spaltengittern ausm alten Kuhnstall abgedeckt sind. Sollten die Gitter mal durchrosten/durchbrechen, war das bei den alten, durchgehenden Förderbändern nie ein Problem, weil die das Pferd immer noch gehalten haben. Wenn er das so austauscht, dann auf eigene Gefahr. Wurde abgetan als dummes Weibergeschwätz. Gitter brach dann durch, Matte fiel hinterher in die Güllegrube samt den Hinterbeinen des Pferdes. Zum Glück keine wirklich schweren Verletzungen außer ein paar Schürfwunden und einem Einschuss und einmal Kontrolle durch Physio. Dem lieben Frieden willens haben wir das damals der Haftpflichtversicherung des Stallbesitzers (wir sind Pächter und über ihn versichert, was die Einrichtung des Stalles angeht) den Schaden gemeldet, die - für uns alle absolut unbegreiflich - den Schaden übernommen hat.
Ansonsten hat ja eine bestehende Haftpflicht oder eben nicht bestehende nichts mit der Haftung zu tun, wie bereits vielfach geschrieben. Da kann ja Fienchen nichts dafür, wenn er das nicht mit versichert hat.