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 Betreff des Beitrags: Re: Glatteisschutz für Hufe ?
Ungelesener BeitragVerfasst: 11. Oktober 2013, 14:13 
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Na genauso, steht doch auch in der Anleitung. Ich finds auch, hmm, strange. :ashock: Würds aber gerne mal am Pferd sehen, bzw. hören, was ein erfahrener Kunststoffbeschlagsfachmann/frau dazu sagt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Glatteisschutz für Hufe ?
Ungelesener BeitragVerfasst: 11. Oktober 2013, 14:36 
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unser alter Hufschmied hat die ufe immer mit einem Elektrohobel geraspelt. Die Pferde standen wie eine 1, vor allem die, die die Arbeit mit der Hauklinge nicht tolerierten. :wink: Sogar Absetzer und "wilde" 2j standen bei dem Geräusch mit dem Hobel top!!

kann man den Pferde nicht eine Art Spikes unterziehen ähnlich wie bei Menschen, die man über die Schuhe ziehen kann?

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 Betreff des Beitrags: Re: Glatteisschutz für Hufe ?
Ungelesener BeitragVerfasst: 11. Oktober 2013, 14:49 
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Beiträge: 6810
Ja, und manche Hufschmiede arbeiten mit der Flex. :-?
Ich weiß nur noch, was auf dem Paddock los war, als unser damaliger SB mit dem Akkuschrauber ein paar Litzenhalter neu machen musste. :mrgreen: Gehen tut's bestimmt, aber bestimmt nicht immer sofort. :wink:


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 Betreff des Beitrags: Re: Glatteisschutz für Hufe ?
Ungelesener BeitragVerfasst: 11. Oktober 2013, 14:56 
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@Singvogel : sorry so gut ist mein Englisch nicht um das Alles zu verstehen :asad:

@Maharani : an so Spiketeile wie für Menschen hatte ich auch schon gedacht :wink:
Aber ich hatte jetzt noch nicht die zündene Idee wie man die am Huf befestigen kann :keineahnung:

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 Betreff des Beitrags: Re: Glatteisschutz für Hufe ?
Ungelesener BeitragVerfasst: 11. Oktober 2013, 19:06 
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Streupflicht trotz Dauerschneefall und Eisregen-
Ein Mann war auf einem Privatgrundstück auf eisglatter Fläche gestürzt und hatte sich schwer verletzt. Er verklagte den Hauseigentümer. Dieser habe seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, indem er nicht ordnungsgemäß gestreut habe. Der hielt entgegen, dass angesichts des Dauerregens bei Minusgraden ein Streuen sinnlos gewesen wäre. Es treffe ihn daher kein Verschulden an dem Sturz. Dies sah das Oberlandgericht Saarbrücken anders. Der Hauseigentümer habe nicht nachweisen können, dass ein Streuen tatsächlich sinnlos gewesen wäre. Er müsse zwar keine unzumutbaren oder nutzlosen Maßnahmen ergreifen, sofern aber das Streugut die Gefahr des Ausrutschens zumindest verringern könne, bleibe auch die Streupflicht bestehen. ( Oberlandgericht Saarbrücken, Aktenzeichen 1 U 630/98 )

Streit ums Salz - bei Glatteis unverzichtbar.
Bei gefrierendem Regen reicht es nach einem Urteil des Amtsgerichts München nicht aus, wenn an der Ausfahrtsrampe einer Tiefgarage nur Split gestreut wird. Falls sich Glatteis gebildet hat, muss demnach auch Streusalz zum Auftauen verwendet werden. Nach der Entscheidung muss der zuständige Hausmeister einem Autofahrer einen Unfallschaden von rund 4000 Mark ersetzen. Dessen Wagen war bei der Ausfahrt aus der Tiefgarage wegen Eisglätte zurück gerutscht und unter das sich wieder schließende Rolltor geraten. (Amtsgericht München, Aktenzeichen 261 C 11411/98)

Ein Eigentümer ist für sein Grundstück verkehrssicherungspflichtig: Er hat dafür zu sorgen, dass von dem Grundstück keine Gefahren für andere ausgehen.
(OLG Zweibrücken (Aktenzeichen: 1 U 178/92)
Allerdings entsteht die Streupflicht erst bei konkreter Glatteisgefahr. Der Eigentümer ist daher nicht verpflichtet, Vorsorgemaßnahmen gegen eine nur drohende Vereisung zu treffen, urteilten die Oberlandesgerichte München (OLG München AZ: 1 U 5659/93) und Hamm (OLG Hamm AZ:9 U 193/91) sowie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (BGH AZ: III ZR 54/84). Eine Ausnahme kann nach Meinung des OLG Frankfurt jedoch gelten, wenn die Wetterlage zu vorbeugenden Kontrollen Anlass gibt (OLG Ffm AZ: 1 U 112/84). Für den Streupflichtigen von besonderer Bedeutung ist die Frage, von welchem Zeitpunkt an er streuen muss. Zum Teil ist dies in den einschlägigen Satzungen der Kommunen ausdrücklich festgelegt. Ist dies nicht der Fall, so geht der BGH davon aus, dass die Streupflicht mit dem Aufkommen des Berufsverkehrs gegen 7 Uhr beginnt und am Abend gegen 20 Uhr endet. (BGH AZ: VI ZR 125/83). Daher muss nach Meinung des Landgerichts Mainz für einen Zeitungszusteller nicht schon vor 7 Uhr gestreut werden.
(LG Mainz AZ: 9 O 233/92).

Zu beachten ist allerdings, dass es nach Auffassung der Gerichte mit dem einmaligen Streuen oder Schneeräumen nicht immer getan ist. So fordert der BGH eine Wiederholung, wenn das Streugut seine Wirkung verloren hat (BGH AZ: III ZR 123/86).
Nur bei extremen Wetterlagen dürfte auf wiederholte Streuversuche verrichtet werden - wenn anzunehmen ist, dass die Maßnahmen wirkungslos blieben. Allerdings ist bei dieser Frage Vorsicht geboten: Denn der Streupflichtige muss die Wirkungslosigkeit beweisen können, so dass Landgericht Berlin.
(LG Berlin AZ: 58 S 549/97)
Außerdem entbinden nach Auffassung des Kammergerichts Berlin (AZ: 9 U 5915/97) und der OLG Saarbrücken (AZ: 1 U 630/98) und Düsseldorf (AZ: 22 U 154/97) Eisregen und gefrierender Sprühregen den Grundstückseigentümer nicht ohne weiteres von seiner Streupflicht.
Großzügiger sind die Gerichte beim Schneeräumen. Bei starkem Schneefall müsse nicht sofort mit dem Räumen und Streuen begonnen werden, urteilten die OLG Naumburg (AZ: 12 U 144/99) und Brandenburg (AZ: 2 U 11/99). Eine so genannte gesteigerte Streupflicht besteht nach der Rechtsprechung des BGH bei Grundstücken mit Einrichtungen, die einen starken Besucherverkehr mit sich bringen wie Gast- und Sportstätten, Theatern, Kinos und Gaststätten (BGH AZ: VI ZR 4/92). Bei solchen Grundstücken könne sogar die Verpflichtung bestehen, auch während der Nachtzeit zu streuen.
(BGH AZ: III ZR 137/84).

http://www.backhus-kg.de/gericht.htm

zB

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Zuletzt geändert von La Traviata am 11. Oktober 2013, 19:10, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Glatteisschutz für Hufe ?
Ungelesener BeitragVerfasst: 11. Oktober 2013, 19:07 
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Beiträge: 12958
Wohnort: Krone Deutschlands
Carole hat geschrieben:
@La Traviata : hatte ich letztes Jahr schon versucht. Sogar schriftlich. Ganz sachlich und nett verfasst.
SB war gar nicht amused :asad:
Keiner könne von ihnen verlangen den Weg dauerhaft frei zu halten/machen/haben ...
Das seien höhere Umstände ... und ab einer gewissen Uhrzeit hätte das Stallpersonal ja auch Feierabend ....


Da ist der gute Mann leider ein wenig im Irrtum. Ich würde mich da auf Diskussionen gar nicht einlassen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Glatteisschutz für Hufe ?
Ungelesener BeitragVerfasst: 12. Oktober 2013, 17:23 
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Beiträge: 11258
Ich denke mal, sb könnte einem bei weiteren nerven, den auszug nahe legen. Obwohl er wie travi bereits schrieb, in unrecht ist.

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Nicht ärgern! Nur wundern.....


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 Betreff des Beitrags: Re: Glatteisschutz für Hufe ?
Ungelesener BeitragVerfasst: 14. Oktober 2013, 07:39 
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Beiträge: 686
Danke La Traviata :-D

Immer mal gut solche Infos zu haben !

@Cora : eben :asad:
Fühlen sich immer gleich persönlich angegriffen wenn man was bezüglich der Anlage zu beanstanden hat.
Auch wenn Kunde im Recht und SB im Unrecht ist.

Und eben deswegen ... kuck ich nach 1 Lösung für mich .....
Dann hab ich mein Problem behoben und muss weder nerven noch mich darüber aufregen, dass mein Pferd wieder gerutscht und gefallen ist.

Denn auch, wenn es durchaus immer noch Einiges zu verbessern gibt, und es auch mit Sicherheit keinen, für jeden, perfekten Stall gibt ....
Ist dieser, in vielen Hinsichten, was Reitstall und Boxenhaltung betrifft Einer der Besseren hier im Umkreis.

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 Betreff des Beitrags: Re: Glatteisschutz für Hufe ?
Ungelesener BeitragVerfasst: 19. November 2013, 18:43 
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Beiträge: 50
hey, ich haette ein Paar Bosana Hufschuhe abzugeben, die sind extra gegen das rutschen und zum ueber Eisen anziehen! kannst ja mal googlen ob das fuer dich in Frage kommt.

Sind neu und unbenutzt, Groesse 2/3, dachte an 70Euro inkl Versand.

LG :)


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 Betreff des Beitrags: Re: Glatteisschutz für Hufe ?
Ungelesener BeitragVerfasst: 9. Dezember 2013, 15:34 
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Beiträge: 2315
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http://www.cowboytack.eu/huf%C3%BCberzug-safeties-p-8357.html

Grad über FB gefunden ,-)

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Irgendwann fahre auch ich einen T1!


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 Betreff des Beitrags: Re: Glatteisschutz für Hufe ?
Ungelesener BeitragVerfasst: 9. Dezember 2013, 15:56 
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Beiträge: 686
Oh sorry Honey :?

Hatte die Box komplett vergessen :aoops:

@Yvel : genau in der Form hab ich mir selbst was gebastelt :mrgreen:
Ok nicht so schön, aber .... kommt in etwa darauf raus.

Aber vielen Dank für den Link !
Immer gut zu haben, wenn meine Gebastelten kaputt gehen !
Das war auch genau das was ich die ganze Zeit gesucht und gemeint hatte.

Vor ca. 1 Monat hat unser SB mir ganz stoltz verkündet er hätte für den Winter so einen Handstreuwagen bestellt um den Weg zwischen Halle und FA an unserem Stalltrakt vorbei zu streuen.
Mal kucken ... wenn das Ding dann auch frei zugänglich ist und immer aufgefüllt ist.

Ansonsten ist es schön aber nutzt uns abends nichts :keineahnung:

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