Ich weiß, das Topatschow aus NDS kommt, daher hab ich mal in die zustänge LBO rein geschaut.
Dort heißt es in §53 (Entwurfsverfasserin und Entwurfsverfasser):
Zitat:
(1) 1 Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser ist dafür verantwortlich, dass der Entwurf für die Baumaßnahme dem öffentlichen Baurecht entspricht. [...]
(2) 1 Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser muss über die Fachkenntnisse verfügen, die für den jeweiligen Entwurf erforderlich sind. [...]
(3) 1 Bauvorlagen für eine nicht verfahrensfreie Baumaßnahme müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die oder der bauvorlageberechtigt ist. 2 Bauvorlageberechtigt ist, wer
1.die Berufsbezeichnung „Architektin“ oder „Architekt“ führen darf,
2.in die von der Architektenkammer Niedersachsen geführte Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser der Fachrichtung Architektur eingetragen ist,
3.in die von der Ingenieurkammer Niedersachsen geführte Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser oder in ein entsprechendes Verzeichnis in einem anderen Land eingetragen ist oder
4.die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ in der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen führen darf, danach mindestens zwei Jahre in dieser Fachrichtung praktisch tätig gewesen und Bedienstete oder Bediensteter einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist, für die dienstliche Tätigkeit.
(4) [...]
(5) [...]
(6) [...]
(7) [...]
(8) [...]
(9) Die Beschränkungen der Absätze 3 bis 8 gelten nicht für Bauvorlagen
1.zu Entwürfen, die üblicherweise von Fachkräften mit anderer Ausbildung als nach den Absätzen 3 bis 8 verfasst werden, wie Entwürfe für Werbeanlagen und Behälter,
2.zu Entwürfen einfacher Art, wenn ein Nachweis der Standsicherheit nicht erforderlich ist,
3.für Stützmauern sowie selbständige Aufschüttungen und Abgrabungen.
http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle ... l&max=trueHeißt für mich ins laiendeutsch übersetzt, da es sich um einen Reitplatz handelt, und somit keine Standsicherheit benötigt, kann das auch ein "Nichtbauvorlageberechtigter" einreichen.. Oder?
Edit: Überschnitten ..