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Ungelesener BeitragVerfasst: 13. August 2013, 10:49 
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Probiere es mal kurz zu halten. Wir haben eine Bauvoranfrage vor 2 Jahren gemacht, Reitanlage gekauft, Statiker beauftrag, vereinfachter Bauntrag gestellt, genehmigt, los gelegt.

Jetzt liegt der Reitplatz an einer ungünstigen Stelle und wir möchten ihn verlegen. Alter Sachbearbeiter ist nicht mehr da, Neuer. Persönlich vorbei gefahren.

Dieser möchte jetzt ganz andere Vorlagen, von Baubeschreibung, Umrandung, Plänen etc. haben als beim ersten Bau. Ebenso wurde uns mitgeteilt, daß wir selber den neuen Bauantrag nicht einreichen können sondern nur über einen Statiker. Vereinfachtes Verfahren können wir selbstverständlich wieder machen.

Muß man einen Statiker einschalten, da es sich doch dieses Mal nur um eine Reitplatz von 20 x 60 und nicht um den Bau einer Mistmiete etc. handelt? Welche Auflagen habt ihr zur Einreichung für den Platz bekommen, gerne auch per PN.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 13. August 2013, 10:54 
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bauanträge dürfen nur bauvorlageberechtigte einreichen. eben auch die änderungen. guck in eure lbo, da müssten ja auch die unterlagen drin stehen, die benötigt werden.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 13. August 2013, 11:00 
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@ Simone: Ibo? Kannst Du mir das in Langform vielleicht geben?.... Da der Statiker letztes Mal alles gemacht hat, begebe ich mich gerade auf Neuland.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 13. August 2013, 11:01 
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landesbauordnung. da kommt es drauf an, in welchem bundesland ihr seid. :wink:

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Ungelesener BeitragVerfasst: 13. August 2013, 11:22 
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also, wir sind gerade dabei einen neuen kleinen Stall (zwei Pferdeboxen plus Sattelkammer) zu bauen. Ich habe den Bauantrag nebst Zeichnungen etc. alleine ohne irgendwen (Statiker, Ingenieur etc.) eingereicht und auch genehmigt bekommen. Aber ist wahrscheinlich echt abhängig in welchem Bundesland man lebt.

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Hanni-Blue (26.04.2004-05.11.2012), ich werde dich ewig im Herzen tragen !


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Ungelesener BeitragVerfasst: 13. August 2013, 11:23 
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und wer hat die statik dazu gemacht und unterschrieben? :ashock:

*edit*

ok, ich hab gerade bei der sh-lbo noch mal nachgelesen, fällt dann wahrscheinlich unter "geringfügige oder technisch einfache Bauvorhaben", dann braucht man die Unterschrift des Bauvorlageberchtigten nicht und kann´s auch selbst machen. beim stall wundert mich das doch sehr, das ist ja doch ein gebäude.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 13. August 2013, 11:46 
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Wir sitzen in Niedersachsen. Danke Simone für den Tipp. Habe bei ibo geschaut nicht Lbo Nds.

Also Stalltraktumbau hätte ich nicht gerne selber entworfen, da wir das gesamte Dach abgetragen haben, alle Boxen raus etc. Da lasse ich die neue Statik dann doch lieber vom Fachmann bei 30 m Länge berechnen.

So wie ich § 53 Abs. 9 S. 1-3 verstanden habe, können wir den Reitplatz selber beantragen. Die Zeichnungen vom ersten Reitplatz haben wir ja noch, es muß dann eben nur anders eingzeichnet werden, die Grenze beachtet etc. im neuen Bauantrag.

Bauantragsformular müssen wir uns dann wohl beim Architekten oder Statiker heraus holen. Aber das wäre schon mal eine Erleichterung nicht wieder so viel Geld ausgeben zu müssen. Ärgerlich das Ganze.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 13. August 2013, 11:48 
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Ich weiß, das Topatschow aus NDS kommt, daher hab ich mal in die zustänge LBO rein geschaut.

Dort heißt es in §53 (Entwurfsverfasserin und Entwurfsverfasser):

Zitat:
(1) 1 Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser ist dafür verantwortlich, dass der Entwurf für die Baumaßnahme dem öffentlichen Baurecht entspricht. [...]

(2) 1 Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser muss über die Fachkenntnisse verfügen, die für den jeweiligen Entwurf erforderlich sind. [...]

(3) 1 Bauvorlagen für eine nicht verfahrensfreie Baumaßnahme müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die oder der bauvorlageberechtigt ist. 2 Bauvorlageberechtigt ist, wer

1.die Berufsbezeichnung „Architektin“ oder „Architekt“ führen darf,

2.in die von der Architektenkammer Niedersachsen geführte Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser der Fachrichtung Architektur eingetragen ist,

3.in die von der Ingenieurkammer Niedersachsen geführte Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser oder in ein entsprechendes Verzeichnis in einem anderen Land eingetragen ist oder

4.die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ in der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen führen darf, danach mindestens zwei Jahre in dieser Fachrichtung praktisch tätig gewesen und Bedienstete oder Bediensteter einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist, für die dienstliche Tätigkeit.

(4) [...]

(5) [...]

(6) [...]

(7) [...]

(8) [...]

(9) Die Beschränkungen der Absätze 3 bis 8 gelten nicht für Bauvorlagen

1.zu Entwürfen, die üblicherweise von Fachkräften mit anderer Ausbildung als nach den Absätzen 3 bis 8 verfasst werden, wie Entwürfe für Werbeanlagen und Behälter,

2.zu Entwürfen einfacher Art, wenn ein Nachweis der Standsicherheit nicht erforderlich ist,
3.für Stützmauern sowie selbständige Aufschüttungen und Abgrabungen.


http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle ... l&max=true

Heißt für mich ins laiendeutsch übersetzt, da es sich um einen Reitplatz handelt, und somit keine Standsicherheit benötigt, kann das auch ein "Nichtbauvorlageberechtigter" einreichen.. Oder?


Edit: Überschnitten ..


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Ungelesener BeitragVerfasst: 13. August 2013, 12:28 
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@simone.. ich wohne im Land Brandenburg, der neue Stall hat eine Grundfläche von 40qm (Bodenplatte 4 x 10m), 3,50m hoch.
Ich war seinerzeit auch beim Bauamt und hab mit der zuständigen Sachbearbeiterin gesprochen und ihr meine Pläne (Zeichnung, Kastaster/Liegenschaftsauszug) vorgelegt. Ging alles ohne Bausachverständigen.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 13. August 2013, 12:36 
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versteh mich nicht falsch. ich freu mich für euch, dass das so unkompliziert lief, aber für eine garage zb braucht man auch einen bauantrag, wundert mich, dass das für euren stall so geht. :wink:

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Ungelesener BeitragVerfasst: 13. August 2013, 13:46 
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Wir haben einen richtigen Bauantrag gestellt... ehrlich.. Mit allem drum und dran. Nur, dass ich die Zeichnung gemacht habe und nicht ein Architekt oder Statiker.. Und haben eine hoch offizielle Baugenehmigung erhalten. :-D

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Ungelesener BeitragVerfasst: 13. August 2013, 14:09 
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Das ist doch prima, aber ne Statik besteht ja nicht nur aus Zeichnungen, sondern in erster Linie aus Berechnungen. Ich hatte das Fach baustatik im Studium, hab damals die beste Klausur geschrieben und könnte das heute im Leben nicht mehr rechnen. :mrgreen:

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Ungelesener BeitragVerfasst: 13. August 2013, 14:26 
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@ Layla: Danke, das hatte ich ja auch grad erst gefunden. Macht mir Hoffnung das es auch ohne geht.

@ myhypher: Da habt ihr ja Glück gehabt. Ich erhoffe es eben jetzt für den Reitplatz.

@ Simone: Ich könnte es auch nicht. Doch der Mann hat mit ähnlichen Dingen zu tun. Und im Grunde müssen wir ja nur die alte Bauzeichnung etc. auf eine neue Liegenkarte übertragen und vorher die Abstände zum Grundstück vermessen. Stelle mir das nicht so kompliziert vor, ebenso wie die Baubeschreibung, die dann noch ausseht. Ist ja schon alles existent und muß eben nochmals gemacht werden, da es einen "neuen" Bauantrag darstellt. Wichtig war mir persönlich, daß es nicht wieder horente KOsten und Zeit in Anspruch nimmt, wenn ein Statiker, Architekt oder sonstiges zwischengeschaltet werden muß.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 13. August 2013, 15:38 
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Lese ich so raus, dass deine Theorie aufgehen müsste.

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