maharani hat geschrieben:
oh nee, wenn länger als 5j auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche Gras stand, darf diese nicht mehr umgebrochen werden. Wir verlieren damit dieses Jahr auch unseren Fahrplatz, da die 5j rum sind und alles umgebrochen werden muß.
Bedauere, aber das stimmt so nicht. Als Eigentümer bestimme ich, ob ich mein Grünland umbreche oder nicht. Wenn ich allerdings am Prämiensystem teilnehmen möchte, muß ich deren Auflagen einhalten und eine davon ist, daß in bestimmten Bundesländern Dauergrünland nicht mehr umgebrochen werden darf.
Bei Tieren/Pflanzen, die auf der roten Liste stehen, kann ein Veränderungsverbot erlassen werden (mit anschließender Entschädigung). Allerdings muß zuerst eine solches Verbot erlassen werden, bis dahin darf ich machen, was ich will. Deshalb ist es das dümmste, was machen machen kann, erstmal irgendein Amt zu fragen.
Off Topic: ein befreundeter Parcousbauer hatte genau das Problem, das in den von ihm gebauten Wasserhindernissen eine seltene Orchidee wuchs und nicht mehr genutzt werden durfte. Drei Jahre später wurde bei einer offiziellen Nachbegehung festgestellt, das keine dieser Art mehr dort wuchs und es durfte wieder genutzt werden. In seinen Hindernissen wuchs übrigens merkwürdigerweise nie wieder irgend etwas.
Gruß,
Pegasus