wenn er nicht zahlt ja, ganz sicher kann man natürlich nie sein, aber ich kenne kein Urteil, dass in die andere Richtung gegangen ist.
Wenn man fies ist, kann man eigentlich nen Praktikumsvertrag unterschreiben für ein Jahr und sich dann danach auszahlen lassen.
Wir hatten sowas auch mal in der Praxis. Pro Arzt kann man immer nur eine bestimmte Zahl Azubis nehmen, da war aber eine mit bei, die uns gut gefallen hat, also haben wir ihr einen Praktikumsvertrag für ein Jahr angeboten, als Gehalt das Azubigehalt vom ersten Lehrjahr, selbtverständlich incl. Azubivertrag für nächstes Jahr. Sie hätte dann die Ausbildung einfah um ein Jahr verkürzen können und wäre zum gleichen Zeitpunkt fertig geworden. Zusätzlich hat meine Ma da noch was mit der Schule gedeichelt, dass sie sogar am Berufsschulunterricht teilnehmen durfte (aber halt ohne ein Zeugnis zu bekommen).
Naja, nach einem halben Jahr hatte sie dann Heimweh (kam aus Sachsen) und hat uns verklagt...

Nicht den Hauch einer Chance gehabt, obwohl alles schriftlich festgehalten war und sie ja sogar einen Ausbildungsplan bekommen hatte und zur Schule gegangen ist. Die Schulstunden mussten wir ihr auch als Arbeitszeit für ungelernte Kräfte bezahlen..