Unter den geschilderten Bedingungen (Pferd erst verkauft, dann wieder leihen wollen, Pferd muss aus einer harmonischen Herde raus - raus im Sinne von länger raus, nicht nur mal eben für ein Turnierwochenende) hätte bzw. würde ich mein Pferd auch nicht verleihen.
Wenn es hier um Starts bei der EWU geht (es wurde Trail und Horsemanship erwähnt...) und der/die betreffende Reiter in der LK1 reitet, dann kann man durchaus bei der Bundesgeschäftsstelle den LK-Erhalt beantragen, mit entsprechender Begründung geht das auch meistens durch. Und selbst wenn der Antrag nicht durchgehen sollte, bleibt immer noch die Sparlösung "ich starte dieses Jahr nur in einer Disziplin" - dann braucht man nach meiner Kenntnis nämlich nur die Hälfte der normal nötigen Punkte für den LK-Erhalt. Ansonsten...bitte, man überlegt sich doch VOR dem Verkauf eines Pferdes, wie so die reiterliche Zukunft aussieht. Später dann auf den Trichter zu kommen und das Pferd für länger (= länger als ein Turnierwochenende) wieder zurückleihen zu wollen - das ist ziemlich optimistisch um nicht zu sagen frech.
Nicht, das ich grundsätzlich ein Problem damit hätte, (m)ein Pferd zu verleihen, habe das selber sogar schon gemacht, aber so unter diesen Umständen ? No way.
