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 Betreff des Beitrags: Re: Verkäufer will Pferd zurück
Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Februar 2016, 13:57 
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Snoeffi hat geschrieben:
Ich bin kein Jurist, schreibe nur meine juristisch angehauchte Meinung:

Wenn die Verkäuferin behauptet, dass nur ein Teil des Kaufpreises gezahlt worden wäre (nämlich nur die erste Rate), dann wird sie wohl vom Kaufvertrag zurücktreten wollen. Als Käuferin würde ich alles daran setzen, zu belegen, dass der Kaufvertrag ordnungsgemäß erfüllt wurde. Vollständige Zahlung des Kaufpreises und Übergabe des Pferdes. Am zweiten Punkt gibt es wohl keinen Zweifel, über den ersten wird gestritten.

Wenn es sich wirklich um so ein vorgefertigtes Kaufvertragsformular handelt, das man im Internet etc. erhält, sehe ich aber wenig Chancen, dass die Verkäuferin mit der Behauptung, es sei ein höherer Kaufpreis ausgemacht worden, durch kommt.


Eben, darum frage ich mich, was der Hinweis des Richters sollte. Bei ner Anfechtung würde das eher Sinn ergeben können. Für Rücktritt wegen nicht erfüllter Zahlungen ist das klar ne Beweisfrage mit erheblicher (!) Beweisbelastung bei dem Verkäufer.

Unterschied zwischen Anfechtung und Rücktritt sind neben grundlegend verschiedener Grundvoraussetzungen auch andere Erklärungen, Fristen und Aufforderungen. Darum wäre das für die Verteidigung gegen die geltend gemachten Ansprüche auch nicht unerheblich zu wissen, worum es geht :wink:


Snoeffi hat geschrieben:
Sollte der Richter anderer Meinung sein, könnte die Verkäuferin wohl vom Verkauf zurücktreten. Dann wären die Kosten, die bisher angefallen sind, interessant, weil Käuferin und Verkäuferin so zu stellen wären, als hätte es den Kaufvertrag nicht gegeben. Insofern müsste die Verkäuferin die Kosten eventuell an die Käuferin erstatten.

Oder sehe ich das falsch?

Snoeffi


Jein. Aber das würde ja auch nur (Bei Rücktritt, falls es einer ist) im zweiten Schritt gelten, für den Fall, dass man verliert. Da will man ja garnicht hin. :wink:

Außerdem macht das grds schon nen Unterschied, ob das Laufende Kosten durch Nutzung sind, oder Beträge, die man in das Ding "reingesteckt" hat. (und selbst da wird unterschieden zwischen Luxus und notwendiger Erhaltung der Sache)
Bsp am Auto: Benzin im Verhältnis zu Neuer Stereoanlage im Verhältnis zu Reparatur der undichten Fensterscheibe

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 Betreff des Beitrags: Re: Verkäufer will Pferd zurück
Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Februar 2016, 14:14 
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Bei Anfechtung fällt mir spontan Irrtum, Täuschung, Drohung ein.

Das liegt hier ja wohl nicht vor, oder?

Snoeffi

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 Betreff des Beitrags: Re: Verkäufer will Pferd zurück
Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Februar 2016, 14:18 
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dass sie sich bei 400 verschrieben hat? 4000 meinte?

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 Betreff des Beitrags: Re: Verkäufer will Pferd zurück
Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Februar 2016, 14:22 
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Naja laut Hermine meinte sie ja jetzt 2.500,00 Euro und 400 Euro wären nur eine Rate gewesen.

Klar, kann alles sein, aber ich kann mir in meiner Naivität nicht vorstellen, dass ein Richter da auch nur mehr als 10 min drüber nachdenkt.

Snoeffi

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 Betreff des Beitrags: Re: Verkäufer will Pferd zurück
Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Februar 2016, 14:23 
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stimmt

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 Betreff des Beitrags: Re: Verkäufer will Pferd zurück
Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Februar 2016, 14:45 
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Naja also wenn man 400,- € in einen Kaufvertrag schreibt, 400,00 € erhält, nicht bemerkt, das man sich wohl verschrieben hat und nicht den vollen Betrag erhalten hat ... das muss man auch erst mal Jemandem glaubhaft erklären, vor allem nach Monaten.

Denn ich habe das Geld nie nachgezählt ist ja auch etwas merkwürdig. Also wenn im Kaufvertrag 400,00 € stehen als Kaufpreis, diese bezahlt und quittiert wurden ... dann fände ich das schon ein starkes Stück wenn man sich dann Gedanken machen müsste, das der Vorbesitzer einfach nach Monaten kommen kann, sagen - das war nur die erste Rate und auch noch Recht bekäme ... :-?

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 Betreff des Beitrags: Re: Verkäufer will Pferd zurück
Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Februar 2016, 14:48 
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Hey, und genau darum ist der Fall etwas Fishy.

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 Betreff des Beitrags: Re: Verkäufer will Pferd zurück
Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Februar 2016, 15:17 
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Gut, ist das im Vertrag ggf nicht so eindeutig ... aber menschen versuchen da teils echt lustige Sachen.

Hatte erst etwas Streit mit einer Person, die bei eBay einen neuen Artikel gekauft hat, den ohne Origialverpackung und mit Gebrauchsspuren zurückgeschiuckt hat, Grund "gefällt mir nicht". Aus Kulanz habe ich ihr einen guten Teil trotzdem erstattet. Erst gab es einen Fall bei eBay - der wurde zu meinen Gunsten entschieden. Dachte das ist erledigt. Nein: sie macht einen Fall bei PayPal auf mit der Begründung, das der Artikel nicht gewesen wäre wie beschrieben. Völlig doof weil es ja bei eBay von ihr selbst schriftlich hinterlegt war, warum sie zurückgibt - aber trotzdem fällt man manchmal vom Glauben ab was da versucht wird, ggf sogar mit dreisten Lügen ... :roll:

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 Betreff des Beitrags: Re: Verkäufer will Pferd zurück
Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Februar 2016, 15:19 
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Fienchen hat geschrieben:
aber trotzdem fällt man manchmal vom Glauben ab was da versucht wird, ggf sogar mit dreisten Lügen ... :roll:

Willkommen in meiner Welt [smilie=timidi1.gif] :muahaha:

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 Betreff des Beitrags: Re: Verkäufer will Pferd zurück
Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Februar 2016, 15:30 
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ja, das mit den Lügen bringt mich auf die Palme.
Nach 5 Monaten kam ein Schreiben vom Anwalt, Verkäuferin möchte das Pferd zurück.
Keine vorheriges Schreiben mit Anmahnung einer Restsumme.
Wie gesagt, Kaufvertrag o h n e Raten abgemacht. Bin aus allen Wolken gefallen.
Es gab eine kurze Güteverhandlung, keine Einigung.
Nun im Mai Verhandlung


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 Betreff des Beitrags: Re: Verkäufer will Pferd zurück
Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Februar 2016, 15:43 
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Aber, wenn sie angeblich Raten verlangt hat, dann muss sie das doch beweisen. Heißt es nicht im Zweifel für den Angeklagten!? Erstmal muss sie doch auch belegen können, dass es sich um Raten gehandelt haben soll und dann, dass du nicht gezahlt hast. Normalerweise würden dann doch offizielle schriftliche Mahnungen bei ausbleiben kommen oder nicht?


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 Betreff des Beitrags: Re: Verkäufer will Pferd zurück
Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Februar 2016, 15:54 
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Eskadron hat geschrieben:
Heißt es nicht im Zweifel für den Angeklagten!?


HAAAAAAAAAAAALT!
Dieser Grundsatz gilt nur im Strafrecht. daher ANgeklagter. Hermine hier ist BEklagte (Zivilrecht) :wink:.
Das ist ein himmelweiter Unterschied und im Zivilrecht sieht es prinzipiell ganz anders aus.

Hier gilt: im Zweifel gegen den, der es nicht bewiesen hat, aber hätte beweisen müssen.

Hier zufällig für den einen Umstand der angeblichen Ratenvereinbarung und des höheren Kaufpreises ausnahmsweise gegen die Verkäuferin. Im selben Verfahren kann aber für andere Umstände die Beweislast auch bei der Käuferin liegen. kommt immer drauf an :wink:

Ansonsten aber fast richtig, Eskadron.
Dass die Raten nicht gezahlt wurden, muss nicht die Verkäuferin beweisen. Soweit sie Ratenzahlungsvereinbarung und Höhe Kaufpreis beweisen sollte, läge es an der Käuferin, zu beweisen, dass die Raten beglichen wurden. Hier liegt die Beweislast für Erfüllung aller Pflichten aus dem Vertrag wieder bei der Käuferin. Das ist Schritt für schritt zu prüfen und je nach Schritt kann sich die Beweislast drehen.

P.S. Darum sind Quittungen ja immer so wichtig.
Der Zahlende muss beweisen, dass er bezahlt hat.

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 Betreff des Beitrags: Re: Verkäufer will Pferd zurück
Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Februar 2016, 16:14 
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Hermine hat geschrieben:

Nach 5 Monaten kam ein Schreiben vom Anwalt, Verkäuferin möchte das Pferd zurück.


Was stand denn sonst noch so da drin? Das ist ja etwas sehr zusammengerafft, was du da schilderst.

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 Betreff des Beitrags: Re: Verkäufer will Pferd zurück
Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Februar 2016, 16:19 
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Da stand noch drin, dass 2500 Euro ausgemacht waren, die RAten nicht gezahlt wurden und sie innerhalb von 10 Tagen das Pferd zurückhaben möchten, wegen arglistiger Täuschung


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 Betreff des Beitrags: Re: Verkäufer will Pferd zurück
Ungelesener BeitragVerfasst: 23. Februar 2016, 16:27 
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Was sagt denn dein Anwalt dazu?


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