Pluchi hat geschrieben:
Wie lange das beim Pferd zählt weiß ich nicht.
Kann aber nicht so lange sein. Mein ehemaliges Pferd war ja bis Grand Prix platziert und ich bin A Dressur geritten.
Er war 2012 noch M platziert und ich bin 2013 A und L geritten.
Allerdings meine ich,dass die A Dressuren nicht begrenzt waren.
Grundsätzlich kannst Du ja auch mit nem GP-Pferd E-Dressur reiten, so lange in der Ausschreibung nicht explizit steht, dass z.B. nur Pferde ohne Platzierungen in Kl. L u/o höher zugelassen sind ... beispielsweise. In diesem speziellen Fall ist es aber genau so eine Formulierung in der Ausschreibung und da mein Pferd ja vor einigen Jahren mal höher platziert war, nun nach seiner Verletzung aber längst nicht auf dem Niveau ist, frage ich mich, ob uns die alten Platzierungen aus 2011/12 nun noch unter dieses Handicap fallen lassen.
Ankie hat geschrieben:
Ich würde sagen, das zählt beim Pferd genauso lange, wie beim Reiter, siehe unten:
Anrechnungszeitraum: In welchem Zeitraum werden die Turniererfolge von Pferd und Reiter angerechnet?
Gemäß §62 gelten als Anrechnungszeitraum die Erfolge ab dem 1. Oktober des vorvorletzten Jahres und Erfolge bis zum 30. September des letzten Jahres. Dieser Anrechnungszeitraum gilt auch für die Aufbauprüfungen.
Weiterhin kann der Anrechnungszeitraum gem. § 62 LPO in allen Prüfungen über die Ausschreibung bis max. bis zum Nennungsschluss ausgedehnt werden. Wenn dies so ist, gelten bezüglich in der Ausschreibung angegebener Handicap-Erfolge alle Siege und Platzierungen der zwei zurückliegenden Saisons zzgl. der aktuellen Erfolge bis Nennungsschluss.
Für gem. Ausschreibung verlangte Mindesterfolge gilt grundsätzlich der Nennungsschluss der betreffenden PLS. Für Ranglistenpunkte wird nur die vergangene Saison zugrunde gelegt, die Leitungsklassen werden über den gesamten o.g. Erfolgsanrechnungszeitraum berechnet.
Die Regelung hatte ich auch gefunden und wenn Du sie genau so interpretierst wie ich, dann bin ich happy
