Ciara hat geschrieben:
Ich habe mich da ja gerade mit beschäftigt, weil ich einen Hänger gekauft habe und eben auch nur den normalen Klasse B Führerschein habe.
Das aktuell ausschlaggebende Kriterien, um mit Klasse B noch ziehen zu dürfen:
-> zul. Gesamtgewicht von Hänger PLUS zu. Gesamtgewicht vom Auto muss kleiner als 3,5to sein
Steht so auch bei TÜV, ADAC etc.
Das klappt i.d.R. mit keinem normalen 2er Pferdehänger (zul. GG meist 2to) und normal großem Auto (zul GG meist > 1,5to).
Ich meine bis vor kurzem musste auch noch das zul. GG des Hängers kleiner sein als das Leergewicht des Autos, dazu konnte ich aber auf die schnelle jetzt nichts finden.
(edit: das Kriterium muss erst für eine 100er Zulassung erfüllt werden, habs gefunden...)
Ob der Hänger ein oder zwei Achsen hat ist egal, ausschlaggebend sind nur die zulässigen Gesamtgewichte!!
Genauso habe ich es mir auch mehrfach an verschiedenen Stellen bestätigen lassen. So konnte ich mir das Ablasten des neuen Hängers sparen, da das Leergewicht des Autos 5kg unter dem zulässigen Gesamtgewicht des Hängers liegt.
Ich finde diese Änderung gut und freue mich, dass ich nicht den BE gemacht habe. Das hatte ich seit Jahren vor, aber wie das immer so ist...
