Meiner Meinung nach sagt eine Angabe zum zuckergehalt nix aus, solange man nicht weiß wie der Begriff definiert wird... ( Teil der pflichtdeklaration ist er nämlich nicht bei Futtermitteln)
Der Volksmund versteht unter Zucker oft Kristallzucker. Da wären 9% echt viel. Manch einer fasst den Begriff weiter und stopft alle süßungsmittel drunter. Unter chemischen Gesichtspunkten sind aber eigentlich alle Kohlenhydrate sogenannte Zuckerverbindungen bzw. eine Aneinanderreihung von glukosemolekülen. Man unterscheidet da zwischen einfachzucker (z.b. Traubenzucker), zweifachzucker (z.b. Kristallzucker), mehrfachzucker. Und dann gibt es noch vielfachzucker, das ist das was der Volksmund als Stärke bezeichnet. Die ersten drei würden also als Zucker im engeren Sinn und letztere als Stärke bezeichnet.
Wenn man nun das Zucker nennt was süß schmeckt und sich in Wasser löst (sind die ersten drei) und die vielfachzucker als Stärke, dann kommen wir den 9% schon etwas näher. Zumindest wenn man beachtet, dass fast alle Pflanzen nicht nur polysaccharide, also Stärke sonder eben auch Mono-, di- und oligosachharide enthalten.
Sprich, ich vermute dass zuckergehalt von 9% nicht heißt, dass da soviel Kristallzucker, Traubenzucker, Milchzucker etc reingemischt wurde, sondern vielmehr, dass der Anteil der vom Körper verwertbaren Zucker der über Pflanzenteile, Getreide etc ins Futter kommt bei 9% liegt. Und ja, das ist für mein Gefühl eher wenig ;)
Hier ist das in Bezug auf Pferde nochmal ausführlich erklärt:
http://www.dr-susanne-weyrauch.de/gesun ... le-energie