Diva hat geschrieben:
Mich würde ja mal was ganz anderes interessieren, da die Diskussion jetzt hier in eine "die armen Amateure können doch gar nichts dafür" abdriftet.
Was passiert denn einem LK-4 Reiter, der in einer L-Prüfung mit einer verschwindend kleinen Menge eine verbotenen Medikation erwischt wird? Ich nehme an er kommt nicht vor Gericht, nichts ins Gefängnis, darf seinen Führerschein behalten und darf auch weiterhin Pferde halten. Die zu erwartende Geldstrafe wird ihn vermutlich auch nicht ruinieren.
Ich weiß es wirklich nicht. Aber mehr als eine Anzeige im örtlichen Pferdeblatt und einer Aberkennung einer eventuellen Platzierung wird wohl nicht passieren. So what?
Dann halte ich mich halt an die Regeln und wenn ich die Regeln nicht kenne oder nicht verstehe dann akzeptiere ich eben, dass meine für Deutschland wahnsinnig wichtige Leistung in dem einen Fall nicht vollständig anerkannt wird.
Guckst Du hier:
http://www.pferd-aktuell.de/fairersport/was-ist-doping-haeufig-gestellte-fragen/was-ist-doping-haeufig-gestellte-fragen#727. Welche Strafen drohen dem Reiter/Fahrer/Longenführer bei einer positiven Medikationskontrolle?
Beim Nachweis einer Dopingsubstanz soll gemäß nationalem Regelwerk eine Sperre von i. d. R. zwei Jahren erfolgen. Zusätzlich gibt es, wie im Humansport, auch im nationalen Reitsport, die Möglichkeit der sofortigen Suspendierung. Dies bedeutet, wird eine verbotene Substanz (Dopingsubstanz) nachgewiesen, kann der Verband als Sofortmaßnahme, weitere Starts untersagen und muss nicht erst den Ausgang des weiteren Verfahrens abwarten. Die Dauer dieses "startfreien Zeitraums" kann dann auf die Festlegung der Sperre, als Ergebnis des Verfahrens, angerechnet werden.
Das Strafmaß wird in Abhängigkeit von der Art des Verstoßes, der nachgewiesenen Substanz, der entlastenden sowie der belastenden Momente festgelegt.
Grundsätzlich ist eine objektive Teilnahmevoraussetzung in den nationalen wie internationalen Bestimmungen, dass nicht gegen diese verstoßen wird. Dies gilt im Pferdesport und im Humansport. Das bedeutet, allein der Versuch der Verabreichung, der Nachweis oder der Besitz einer verbotenen Substanz werden als Verstoß angesehen. Dies gilt auch für die Anwendung verbotener Methoden sowie für die Manipulation von Proben oder der Probenentnahme oder die Verweigerung derselben. Die Folge aus der Feststellung solcher Verstöße ist immer die Disqualifikation der verantwortlichen Person. Unter Umständen gibt es darüber hinaus weitere Folgen, wie beispielsweise die Neubewertung eines Mannschaftsergebnisses, wenn das Ergebnis eines wegen eines Verstoßes disqualifizierten Mannschaftsmitgliedes annulliert werden muss.
28. Ist das Strafmaß vergleichbar mit dem Humansport?
Im Humansport folgt auf einen festgestellten Verstoß gegen die Dopingbestimmungen eine Regelstrafe/-sperre von zwei Jahren. Allerdings gibt es im WADA/NADA-Code (eine Vorgabe der World Anti-Doping Agency bzw. der Nationalen Anti-Doping Agentur) die Möglichkeit, bei bestimmten Substanzen oder unter bestimmten Umständen von dieser Regelstrafe nach unten abzuweichen. Außerdem unterliegt der Humanathlet, der in erster Linie Trainingskontrollen über sich ergehen lassen muss, einem aufwendigen Überwachungssystem (ADAMS). Das heißt, die NADA will wissen, wo und wann der Athlet anzutreffen ist, um jederzeit Trainingskontrollen durchführen zu können. Kommt der Humanathlet, seiner Meldepflicht nicht nach, so kann auch dies im Wiederholungsfall zu einer Sperre führen.
29. Wer wird bei einer positiven Medikationskontrolle gesperrt?
Nur der Pferdesportler oder auch das Pferd? Bei einer positiven Medikationskontrolle werden sowohl der Pferdesportler als Verantwortlicher als auch das Pferd disqualifiziert, das Ergebnis des Wettkampfes wird für beide gestrichen. Im Einzelfall können, als ein Ergebnis der Ermittlungen des weiteren Verfahrens, auch vorangehende Wettkampfergebnisse gestrichen werden. Strafmaßnahmen, Sperren, Geldstrafen richten sich im Reitsport derzeit gegen die verantwortliche Person, also den Reiter, Fahrer, Voltigierer, Longenführer. Auch das Pferd wird gemäß der ADMR bei Nachweis von Dopingsubstanzen mit einer Sperre von acht Wochen belegt. Sollte es sich um ein Anabolikum handeln, wird das betroffene Pferd für ganze sechs Monate von Turnieren ausgeschlossen.
30. Nach welchem Regelwerk müssen sich Reiter, Fahrer und Voltigierer richten, die auf internationalen Turnieren starten?
Für deutsche Reiter, Fahrer und Voltigierer, die auf internationalen Veranstaltungen starten, gilt für den Zeitraum des Wettkampfes des Reglement der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (FEI) Dies betrifft auch die internationalen Turniere, die in Deutschland stattfinden.
LG, Deni