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 Betreff des Beitrags: AKU wer zahlt wann?
BeitragVerfasst: 29. Oktober 2014, 09:22 
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Hallo liebe enten, ich war ja schon länger nicht hier, möchte nun aber einen rat, bzw. eine info von euch.
bei eine aku zahlt im normal fall der käufer der den ta auch beauftragt bzw aussucht.
soweit so gut, allerdings kenn ich das so das man schon grundlegend festlegt ab wann man in etwa das
pferdn nicht mehr nimmt, sprich 20 chips, herzfehler, kissing spings, chronische hufrollenentzündung.
man sitz ja nicht drinne in dem pferd
ich bin gerade dabei mein pferd zu verkaufen und hab ausgemacht das ich die aku zahle wenn er duchfällt
aber dann muss man doch vorher etwas absprechen das gar nicht geht oder wie sind eure erfahrungen?
danke schon mal!


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 Betreff des Beitrags: Re: AKU wer zahlt wann?
BeitragVerfasst: 29. Oktober 2014, 09:38 
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Wer wann was bezahlt ist reine Absprache ! Dazu gibt es keine Regeln...

Ich würde es allerdings ganz anders anfangen, auch um irgendwelchen Missverständnissen oder späteren Nichtbezahlen zu entgehen.
Ich würde als Verkäufer eine klinische Untersuchung sowie einen "normalen" Röntgentüv mit 12 Bildern möglichst digital in renomierter Praxis oder Klinik anfertigen lassen, damit ich auch selber weiss, was los ist. Diese Info würde ich dann dem Käufer zur Verfügung stellen. Was der dann noch machen lassen möchte, ist in seinem eigenem Ermessen und Geldbeutel.

Eine Bekannte hatte das Vergnügen mit einer amerikanischen Kundin: es war abgesprochen, sie zahlt die Untersuchungen. Es wurden x Röntgenbilder angefertigt und die Rechnung belief sich auf rund 2000€. Sie hat das Pferd nicht genommen obwohl der Tüv eignetlich nicht schlecht war. Meine Bekannte durfte den TA zahlen ! Es war noch nicht mal ihr eigenes Pferd, sodnern sie trat nur als Vermittler auf und hatte die Untersuchung organisiert.

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 Betreff des Beitrags: Re: AKU wer zahlt wann?
BeitragVerfasst: 29. Oktober 2014, 09:38 
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wir habens so gemacht:

wenn der TÜV schlechter als 3 ist, wird die AKU dann vom Verkäufer übernommen und das Pferd nicht gekauft,
besser als 3 übernehmen wir die Kosten und kaufen das Pferd.

War bisher eig. bei jedem so ok!


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 Betreff des Beitrags: Re: AKU wer zahlt wann?
BeitragVerfasst: 29. Oktober 2014, 09:52 
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ok, danke für die antworten.
@tschulia ab wann ist bei dir drei?
das ist von ta ja auch immer so eine auslegungssache, mein ta gibt z.b. überhaupt nix
auf röntgenbilder, da es nur momentaufnahmen sind
@alexandraf sie möchte gerne beim tüv dabei sein und fährt extra her
aber genau die bedenken die du schreibst hab ich auch, macht die 1.000 bilder und
dann passt ihr trotzdem etwas nicht.


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 Betreff des Beitrags: Re: AKU wer zahlt wann?
BeitragVerfasst: 29. Oktober 2014, 09:55 
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Ich kenne es so, dass der Verkäufer den klinischen TÜV zahlt, wenns Pferd durchfällt, sonst der Käufer und Bilder sind sowieso Sache des Käufers.


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 Betreff des Beitrags: Re: AKU wer zahlt wann?
BeitragVerfasst: 29. Oktober 2014, 09:58 
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egal, 3 ist 3! 3 ist noch ok, ab 4 sinds hald schon größere mängel.
auslegungssache ists daher, da chip nicht gleich chip ist.. der eine ist gleich entfernt, wenn er Probleme macht, der andere ist aber schwer zu operieren.. usw.


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 Betreff des Beitrags: Re: AKU wer zahlt wann?
BeitragVerfasst: 29. Oktober 2014, 11:35 
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Tschulia, nein 3 ist nicht 3. Es kann sein, dass ein Bein absolut murgs ist und alle anderen Top; es kann sein, dass überall ein bischen was ist. Für mich selber wäre z.B. sehr relevant, was da genau ist. Und daher wäre 3 nicht gleich 3. 3 wegen eines Chips der gut rausgeht ist etwas anderes, als 3 wegen eines Chips, der nicht entfernt werden kann...

an Okitana: dann mache das eben so: Du gibt Tüv mit 12 Bildern und klinische Untersuchung in Auftrag, bezahlst das. Dann redest erst Du mit dem Arzt und dann darf sie mit Deiner Freigabe ! und wenn se was weiteres will zahlt sie das. Und man macht es im Anschluss.
Sie kann ja gerne bei der klinischen und beim Röntgen danebenstehen.
Wenn sie das Pferd nicht will, weisst Du was los ist und kannst diese Untersuchungsergebnisse auch nutzen. Zahlt sie, weil sie es nicht nimmt, bist Du immer noch nicht schlauer bzw. bessergestellt und darfst die Bilder evtl. noch nicht mal benutzen, denn Du hast sie ja nciht in Auftrag gegeben....

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 Betreff des Beitrags: Re: AKU wer zahlt wann?
BeitragVerfasst: 29. Oktober 2014, 11:44 
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Alexandraf hat geschrieben:
Tschulia, nein 3 ist nicht 3. Es kann sein, dass ein Bein absolut murgs ist und alle anderen Top; es kann sein, dass überall ein bischen was ist. Für mich selber wäre z.B. sehr relevant, was da genau ist. Und daher wäre 3 nicht gleich 3. 3 wegen eines Chips der gut rausgeht ist etwas anderes, als 3 wegen eines Chips, der nicht entfernt werden kann...


Aber es kommt doch auch an, welche/wo Chips sind und daraus wird dann in Klassen eingeteilt!
hab ich doch auch oben geschrieben! :wink:
Wenn ein Bein absolut murks ist, wird das Pferd aber auch nicht in ne 3 klassifiziert, das Bein ist ja dann eher ne 4 oder 5!
auf unseren AKU's waren immer die "Teilnoten" aufgelistet. Sobald was schlechter als 3 ist, wird das PFerd nicht genommen bzw. auf jeden fall die Entscheidung nochmal überdacht!

ein Pferd mit einem "gut liegenden Chip" kann schon mal auch ne 2 bekommen, während ein Pferd mit nem schwer entfernbaren Chip auch ne 4 bekommen kann.

eigentlich auch egal, wir habens bisher so gehandhabt und so wars immer gut.. :keineahnung:


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 Betreff des Beitrags: Re: AKU wer zahlt wann?
BeitragVerfasst: 29. Oktober 2014, 12:13 
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Absprache. Im normalfall der kaeufer.

Wir machen aber als verkaeufer auch meistens 12 bilder und klinische aku vorab.

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 Betreff des Beitrags: Re: AKU wer zahlt wann?
BeitragVerfasst: 29. Oktober 2014, 15:29 
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Also wenn ich jetzt nicht komplett falsch informiert bin, gibt es nur Röntgen Klasse 1-4. Einen 5 er TÜV oder ein 5 er Bild gibt es demnach nicht. Bei einer Einstufung in 3 würde ich schon ganz genau hinschauen.


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 Betreff des Beitrags: Re: AKU wer zahlt wann?
BeitragVerfasst: 29. Oktober 2014, 17:42 
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Und ich war der Meinung, dass die heute nur noch "bis" zahlen verwenden. Also keinen reinen Ier, sondern I-II schreiben usw. Jedenfalls machen das viele Tierärzte hier in der Gegend. Ist das bei euch anders?

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 Betreff des Beitrags: Re: AKU wer zahlt wann?
BeitragVerfasst: 29. Oktober 2014, 18:14 
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Okitana hat geschrieben:
das ist von ta ja auch immer so eine auslegungssache, mein ta gibt z.b. überhaupt nix
auf röntgenbilder, da es nur momentaufnahmen sind
Dann sollte der TA gar keine AKU anbieten. Für die Röntgenklassen gibt es ja klare Richtlinien.
Und natürlich ist ein Röntgenbild eine "Momentaufnahme". Aber die Lollipops, die Arthrosen, die Exostosen, die Chips etc. sind ja nicht im nächsten Moment verschwunden... Das Bild alleine gibt keinerlei Hinweis darauf, wie das Pferd mit dem Befund klarkommt - dafür gibt es ja die klinische Untersuchung. Aber wenn Befunde da sind, sind sie da...

Wenn ich ein pferd verkaufe lasse ich von einer Pferdefachtierärztin mit mobilem Röntgengerät eine "übliche AKU" machen (= klinische Untersuchung + 12 Bilder) und rechne den Preis dafür in den Verkaufspreis mit ein. Die Untersuchungsbefunde sowie die Bilder mache ich den Kaufinteressenten auch gern zugänglich. Alles, was der potenzielle Käufer darüber hinaus haben will muss er bezahlen, egal ob der Kauf zustande kommt oder nicht


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 Betreff des Beitrags: Re: AKU wer zahlt wann?
BeitragVerfasst: 29. Oktober 2014, 18:24 
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Wir hatten damals mit dem Verkäufer vereinbart, dass wir die AKU zahlen wenn wir die Stute nehmen. Falls nicht, egal aus welchem Grund übernimmt der Verkäufer die Hälfte der Kosten der AKU. War aber Gott sei Dank nicht nötig :-D


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 Betreff des Beitrags: Re: AKU wer zahlt wann?
BeitragVerfasst: 29. Oktober 2014, 21:03 
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Die Röntgenklassen gibt es eigentlich eh nicht mehr !

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 Betreff des Beitrags: Re: AKU wer zahlt wann?
BeitragVerfasst: 30. Oktober 2014, 10:06 
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ich hätte ihm nachhinein auch schonn eine aku machen können, aber so sicher war ich mir
da mit dem verkauf noch nicht. deshalbt hatte sich das so nicht ergeben, sonst hät ich die kosten
mit drauf gerechnet und gut ist. ja, nun ist das einfach so. ich hab das pferd auch selber gezogen
und er somit hab ich das so nie gebrauch. ich hab vereinbart mit ihr das sie den tüv bezahlt und
wenn der arg schlecht ist bezahl ich davon summe x, allerdings sollte sie mir doch voher so in
etwa sagen was gar nicht geht. klar muss man dann die gesamtsituation sehen, aber wie schon
ganz oben beschrieben, 1000 bilder machen und dann einfach abspringen ist dann nicht.


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