Okay, dann ist ja alles gut.

Kenne keinen Fotografen der das extra vertraglich vereinbart, dass Bilder nachträglich verändert werden dürfen. Kenne auch kein Standardtext? Steht da dann einfach "nachträgliche Bearbeitung durch den Kunden uneingeschränkt gestattet?"
"Bilder kaufen" kann man übrigens nicht pauschal. Man kann nur bestimmte Nutzungsrechte kaufen. Je größer die Nutzungsrechte, desto teurer.
Der Urheber verkauft Nutzungsrechte an den Kunden, bleibt aber Urheber:
Zitat:
Das Urheberrecht (…) kann vollständig nur durch Erbschaft übertragen werden (§ 29, § 28 UrhG). Um das Werk jedoch durch andere verwerten zu lassen, kann der Urheber einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht), § 31 Abs. 1 UrhG. Nutzungsarten sind jegliche klar abgrenzbaren, wirtschaftlich-technischen Verwendungsformen. (…) Bei den Nutzungsrechten unterscheidet das Gesetz zwischen einfachen und ausschließlichen (§ 31 Abs. 1 UrhG). Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist, während das ausschließliche Nutzungsrecht den Inhaber des Rechtes berechtigt, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen (…)
Im Urhebergesetzt steht konkret:
Zitat:
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. Handelt es sich um eine Verfilmung des Werkes, um die Ausführung von Plänen und Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste, um den Nachbau eines Werkes der Baukunst oder um die Bearbeitung oder Umgestaltung eines Datenbankwerkes, so bedarf bereits das Herstellen der Bearbeitung oder Umgestaltung der Einwilligung des Urhebers.
Ich wollte dir damit jetzt nicht auf den Schlips treten. Habe es nur schon erlebt, dass Bilder ohne ausdrückliche Zustimmung bearbeitet wurden und habe es noch nie erlebt, dass ein Fotograf im privaten Breich die Erlaubnis dazu erteilt.