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 Betreff des Beitrags: Frage Listenhund
Ungelesener BeitragVerfasst: 27. Juni 2013, 10:25 
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wie verhält sich das rechtlich aktuell in schleswig-holstein mit den listenhunden bzw. generell:

gibt es leinenzwang im ort für hunde generell? wie sieht das mit dem maulkorb für listenhunde? gab´s da nicht mal was vonwegen wesenstest oder sachkundenachweis oder sowas und dann befreiung?

kann jemand licht in mein dunkel bringen? maharani? noch jemand?

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Zuletzt geändert von Simone am 27. Juni 2013, 10:50, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Frage Listenhund
Ungelesener BeitragVerfasst: 27. Juni 2013, 10:50 
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In der Hundegesetz-Version von 2000 steht von der Befreiung noch nichts.

Aber das Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr
der von Hunden ausgehenden Gefahren
(Gefahrhundegesetz - GefHG)
Vom 28. Januar 2005 hilft

(5) Gefährlichen Hunden ist außerhalb eines befriedeten Besitztums sowie bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäusern, in Aufzügen und in Fluren ein das Beißen verhindernder Maulkorb anzulegen. Dies gilt nicht für Hunde bis zur Vollendung des sechsten Lebensmonats. Die zuständige Behörde erteilt für gefährliche Hunde mit Ausnahme gefährlicher Hunde nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 auf Antrag eine Befreiung von der Maulkorbpflicht nach Satz 1, wenn die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest (§ 11) nachgewiesen ist. Für die Befreiung von der Maulkorbpflicht gilt § 5 Abs. 4 Satz 2 entsprechend.

http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/17yp/page/bsshoprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=d&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-GefHGSH2005pP10&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint

Und noch ein paar Erläuterungen von http://www.karin-thissen.de/aktuelles.htm:
Je nach Testergebnis kann die/der Hundehalterin/Hundehalter beim Ordnungsamt die Befreiung von der Maulkorbpflicht für ihren/seinen gefährlichen Hund beantragen.

Ausnahme: Hunde, die einen Menschen gebissen haben. Wurde ein Hund vom Ordnungsamt als gefährlich eingestuft, weil er einen Menschen gebissen hat, kann der Hund nicht mehr von der Maulkorbpflicht befreit werden.

"Auch ein von der Maulkorbpflicht befreiter (gefährlicher) Hund bleibt ein gefährlicher Hund i. S. des GefHG, d. h., alle anderen Auflagen für Hund (z. B. blaues Halsband, Leinenpflicht) und Halterin/Halter (z. B. Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde) gelten weiterhin."

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 Betreff des Beitrags: Re: Frage Listenhund
Ungelesener BeitragVerfasst: 27. Juni 2013, 13:20 
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Denkt Ihr etwa über Zuwachs nach? :-|

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 Betreff des Beitrags: Re: Frage Listenhund
Ungelesener BeitragVerfasst: 27. Juni 2013, 13:23 
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Das mit dem blauen Halsband ist ja wohl ein Witz... :mad:


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 Betreff des Beitrags: Re: Frage Listenhund
Ungelesener BeitragVerfasst: 27. Juni 2013, 13:47 
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nene, keine sorge. kein zuwachs. :wink: ich erkläre später...

vielen dank erst einmal.

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 Betreff des Beitrags: Re: Frage Listenhund
Ungelesener BeitragVerfasst: 27. Juni 2013, 17:16 
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Bajana hat geschrieben:
Das mit dem blauen Halsband ist ja wohl ein Witz... :mad:



meine Freundin erwiderte daraufhin mal: das hatten wir schonmal, nur da war es ein gelber Stern :klappe:


meine Hunde haben alle ein blaues Halsband getragen, schon bevor es für gefährliche Hunde Pflicht wurde, und keiner war ein gefährlicher Hund i.S.G. :wink:

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 Betreff des Beitrags: Re: Frage Listenhund
Ungelesener BeitragVerfasst: 27. Juni 2013, 18:15 
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ne, hinter unserem haus (direkt an unseren garten grenzend) läuft ein weg, den viele hundebesitzer nutzen, um mal eben gassi zugehen. ist grundsätzlich kein problem, man kennt seine pappenheimer, nachdem mir die 2 kleinen einer eine straße weiter wohnenden mehrfach in den garten gemacht haben (großes geschäft), hab ich einen zaun gesetzt. das fand ich ein bisschen too much.

meine kids spielen gern an dem weg, liegt halt direkt zwischen freiem feld und unserem grundstück.

die meisten hundebesitzer sind verantwortungsbewußt oder (wie in oben genanntem fall) absolut nicht zurechnungsfähig :mrgreen: da kann ich mit leben solange ich weiß, dass die kleinen trethupen von ihr meinen kids nichts tun.

nun ist es aber so, dass sich ein pärchen in der näheren umgebung einen mastiff angeschafft hat, weil sie anscheinend während ihrer schwangerschaft zeit zu haben scheint. ich weiß nichts über den hund, aber ich sehe, dass der hier frei rumläuft und nicht soooo gut hört und fühle mich total unwohl damit. ich hab die beiden noch nicht zu packen gekriegt, um mal zu schnacken und was über den hund in erfahrung zu bringen und selbst dann ist das nicht so meins mit meinen beiden lütten.

jetzt wollte ich mal die rechtliche seite abklopfen falls da uneinsichtigkeit beim gespräch besteht. wir sind im ort und ich würde mir echt wünschen, dass der hier vor meiner haustür mit leine unterwegs ist solange der nicht 100 % abrufbar ist.

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 Betreff des Beitrags: Re: Frage Listenhund
Ungelesener BeitragVerfasst: 27. Juni 2013, 20:49 
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In SH gilt der Mastiff als gefährlicher Hund, genau nachzulesen hier:

http://www.hundehaftpflicht-info.de/sch ... lstein.htm


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 Betreff des Beitrags: Re: Frage Listenhund
Ungelesener BeitragVerfasst: 27. Juni 2013, 20:52 
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danke. wie gesagt, ich will keinen ärgern, sondern nur mal nett sprechen. ich kenn die ja auch vom sehen und habe grundsätzlich keine vorurteile gegenüber großen hunden. aber mit den kindern und dem nicht 100%-hören ist nicht so meins.

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 Betreff des Beitrags: Re: Frage Listenhund
Ungelesener BeitragVerfasst: 27. Juni 2013, 21:21 
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So finde ich das auch absolut ok! Leider scheinen das nicht die verantwortungsvollsten Halter sein :? ich weiß z.B., mein Listi hört (noch) nicht zu 1000% also lasse ich ihn trotz rechtmäßiger Befreiung nicht von der Leine. Aber das entscheidet nunmal jeder Hundebesitzer selbst.


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 Betreff des Beitrags: Re: Frage Listenhund
Ungelesener BeitragVerfasst: 28. Juni 2013, 05:51 
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http://www.hundehaftpflicht-info.de/sch ... lstein.htm die hier angegebene Liste stimmt aber so nicht mehr.

Zitat:
Am 1. Mai 2005 ist das Gefahrhundegesetz (GefHG) mit seinen wesentlichen Bestimmungen in Kraft treten. Es löst die bis dahin geltende Gefahrhundeverordnung ab.

Neben allgemeinen Grundpflichten für den Umgang mit Hunden aller Rassen (z.B. Anleinpflicht an Orten mit erhöhtem Publikumsverkehr), regelt das GefHG vor allem den Umgang mit sogenannten gefährlichen Hunden.



Gefährliche Hunde i. S. des GefHG sind:

- Hunde der Rassen:

- American Staffordshire-Terrier

- Staffordshire Bullterrier

- Bullterrier

- Pitbull-Terrier

- Mischlinge dieser Rasse



- Hunde, die im Einzelfall auffällig geworden sind:

- Hunde, die gesteigert aggressiv oder gefährlich sind

- Hunde, die einen Menschen gebissen haben

- Hunde, die wiederholt Menschen anspringen

- Hunde, die ein Tier gebissen haben

- Hunde, die unkontrolliert Tiere hetzen oder reißen



Bei der Bestimmung der Rassen kann die Ordnungsbehörde auf Angaben in tierärztlichen Bescheinigungen (Impfpass o. ä.) zurückgreifen. In Zweifelsfällen kann sie den Hund durch eine/einen sachkundige/n Tierärztin/Tierarzt begutachten lassen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Frage Listenhund
Ungelesener BeitragVerfasst: 8. Juli 2013, 18:14 
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Simone hat geschrieben:
nun ist es aber so, dass sich ein pärchen in der näheren umgebung einen mastiff angeschafft hat, weil sie anscheinend während ihrer schwangerschaft zeit zu haben scheint.

Total normal. Der soll dann spaeter mit dem kleinen Kind spielen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Frage Listenhund
Ungelesener BeitragVerfasst: 8. Juli 2013, 19:16 
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@anjachristina

Also Freunde von uns haben einen Mastiff und einen American Bulldog. Und 4 Kinder im Alter von 2 - 8 Jahres.
Der Mastiff (Moses) war schon vor den Kiddies da, der American Bulldog (Tank) kam später als Welpe dazu.
Beide sind die absolut liebsten Kinderhunde, die man sich vorstellen kann.
Nebenbei sind sie zwar beide auch super erzogen - aber im Umgang mit Kindern macht denen keiner was vor.


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 Betreff des Beitrags: Re: Frage Listenhund
Ungelesener BeitragVerfasst: 9. Juli 2013, 21:56 
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@Fidi
Ist schön, wenn das klappt. Man hört sehr unterschiedliche Sachen, auch von Hunden dieser Rassen, die mal im Tierheim waren. Ich hätte aber trotzdem Angst. Allein der Beißdruck, den solche Tiere haben. O.k. auch Yorkies können beißen, aber die Schäden wären geringer.

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 Betreff des Beitrags: Re: Frage Listenhund
Ungelesener BeitragVerfasst: 10. Juli 2013, 06:20 
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Menschen haben auch einen Beißdruck von 1,2 t (oder sogar mehr) :wink:

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