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 Betreff des Beitrags: Haftung bei nichtgestreuten Wegen?
Ungelesener BeitragVerfasst: 16. Januar 2013, 13:06 
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wie sieht das rechtlich aus, wenn der SB die schneeglatten Wege vom Stall zur Halle nicht streut?

also, dass der nicht alle 2 stunden nachstreut, ist mir klar. aber wenn der Schnee schon 2 Tage liegt und schön festgefahren und dadurch glatt ist, der SB aber trotzdem nicht streut und was passiert (egal ob Mensch oder Pferd), kann der SB haftbar gemacht werden?


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Ungelesener BeitragVerfasst: 16. Januar 2013, 13:15 
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Tschulia hat geschrieben:
wie sieht das rechtlich aus, wenn der SB die schneeglatten Wege vom Stall zur Halle nicht streut?

also, dass der nicht alle 2 stunden nachstreut, ist mir klar. aber wenn der Schnee schon 2 Tage liegt und schön festgefahren und dadurch glatt ist, der SB aber trotzdem nicht streut und was passiert (egal ob Mensch oder Pferd), kann der SB haftbar gemacht werden?


Jupp ....
Allerdings muss er nicht den ganzen Hof räumen, sondern nur gewährleisten, dass man die üblichen Wege zurücklegen kann und zwar in üblichen Zeiten.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 16. Januar 2013, 13:27 
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Alexandraf hat geschrieben:
Tschulia hat geschrieben:
wie sieht das rechtlich aus, wenn der SB die schneeglatten Wege vom Stall zur Halle nicht streut?

also, dass der nicht alle 2 stunden nachstreut, ist mir klar. aber wenn der Schnee schon 2 Tage liegt und schön festgefahren und dadurch glatt ist, der SB aber trotzdem nicht streut und was passiert (egal ob Mensch oder Pferd), kann der SB haftbar gemacht werden?


Jupp ....
Allerdings muss er nicht den ganzen Hof räumen, sondern nur gewährleisten, dass man die üblichen Wege zurücklegen kann und zwar in üblichen Zeiten.


ja, das ist klar, dass er nicht den ganzen hof räumen muss.
es geht mir nur um den weg (der noch dazu leicht bergab geht) vom Stall zur Reithalle.

d.h.? wenn mein pferd jetzt ins rutschen kommt, reißt sich ne sehne oder so, muss dann der SB die TA-kosten bezahlen!?!?
oder wie läuft das wenn sich das Pferd ein bein bricht und dadurch eingeschläfert werden muss?!?


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Ungelesener BeitragVerfasst: 16. Januar 2013, 13:45 
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das wird schwierig werden.
zum einen, wenn du den weg benutzt, obwohl du weißt, dass er glatt ist, trifft dich eine mitschuld.
zum anderen muß man ein pferd artgerecht halten und das heißt, es muß sich tgl. bewegen können.

ich würde den SB mal freundlich ansprechen und um räumen bzw. streuen eines weges bitten (das muß nicht die gesamte breite sein, 2m tun es auch).
je nachdem , wie er reagiert, mußt du dir dann überlegen, ob du auf konfrontation gehen willst oder nciht.

unser SB räumt mehrmals tgl. mit professionellem equipment, der stallbursche streut noch mit der hand nach, wenn es wieder glatte stellen gibt, aber trotzdem kann es passieren, dass es an einigen stellen wieder glatt wird. dafür stehen tonnen rum, die mit streugut gefüllt sind und wo man bei bedarf einfach einen eimer rausnimmt und nachstreut.
für mich eine vorbildliche regelung, von der alle seiten profitieren


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Ungelesener BeitragVerfasst: 16. Januar 2013, 14:01 
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eigentlich doch ne frechheit, oder?
soll ich mein Pferd 2 Wochen einsperren?!
auf freundlcihe nachfrage kommt ein freundliches "ja, mach ich gleich". 2 Tage später ist aber noch immer nichts passiert.
wir haben dann ein bisschen selbst gestreut, aber es war fast kein splitt mehr da.......

mein Freund hat eine Wohnung, die er vermietet hat. wenns da glatt ist, muss er sofort immer streuen, da es sonst riesen probleme geben kann, wenn jemand ausrutscht.
gilt dann auch diese regelung, dass die Mieter eine teilschuld erhalten, weil sie die glatten wege benutzt haben?


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Ungelesener BeitragVerfasst: 16. Januar 2013, 14:37 
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dann nimmt man halt ein paar Mistgabeln voller Mist und streut den Weg damit ab, wenn sonst nix da ist.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 16. Januar 2013, 14:48 
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baura hat geschrieben:
dann nimmt man halt ein paar Mistgabeln voller Mist und streut den Weg damit ab, wenn sonst nix da ist.


da werde ich zwar ärger bekommen, wenn ich den mist schön verteile :-|
aber stimmt, wenn ers nicht macht, muss ichs soch machen....

mich ärgerts trotzdem..


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Ungelesener BeitragVerfasst: 16. Januar 2013, 14:49 
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baura hat geschrieben:
dann nimmt man halt ein paar Mistgabeln voller Mist und streut den Weg damit ab, wenn sonst nix da ist.


das hätte ich auch gemacht. Spätestenes dann wird der Stallbesi wohl reagieren :-D . Im Nachbarstall war vor ca 2 Jahren wegen glatten wegen ein Pferd zu Tode gekommen. Habe keine Ahnung wie das ausgegegangen ist. Seither wird zwar besser geräumt und wohl auch abgestreut.
Bei uns zu hause streue ich ab, wenn es glatt ist. Zur Not habe ich auch schon altes mehr genommen. :-D Je nach Menge macht es auch gut stumpf.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 16. Januar 2013, 16:08 
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Wozu gibt es denn eine Reithalle ??? Da liegt doch genügend Streumaterial rum - muss ich nicht erst zum Mist rennen ...

Ich würde das auch pragmatisch angehen. Dem Besitzer nochmal freundlich sagen bitte Streue, Du bist doch auch dafür haftbar, wenn etwas passiert. Möglichst mit Zeugen.
Aber auf der anderen Seite hätte ich gar keine Lust da schlitternd und schlotternd einen Weg vom Stall zur Reithalle zurückzulegen. Da hätte ich schon lange die Schaufel mit Reithallendreck in der Hand und würde das großügig abstreuen. Und wenn er etwas sagt: freundliche Antwort: Ich bin ausgerutscht, mein Pferd soll nicht rutschen, da habe ich einem evtl. Unfall vorgebeugt.
Und wenn derjenige dann immer noch rummosert, würde ich einfach mal nach Urteilen suchen, diese einscannen und einen freundlichen Brief übergeben, in dem ich auf die Streupflicht und die Haftung hinweise und weiterhin selber Dreck verteilen, wenn es nicht anders geht. Vielelixcht auch mal bei einer Pferdebetriebshaftpflciht nachhorchen, wie die das so sehen...

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Ungelesener BeitragVerfasst: 17. Januar 2013, 06:53 
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Hallo!

Wieso muß ich auf einem Privatgrundstück räumen oder streuen?
Wieso sollte ich dafür haftbar gemacht werden?

Wenn ich ein Schild "Kein Winterdienst Benutzung auf eigene Gefahr" aufstelle bin ich raus aus der Nummer.
Haben wir letztes Jahr bei den Nachbarn unserer ETW gehabt. Offzieller Zugang war geräumt und gestreut, die Abkürzung über eine Treppe mit dem Schild versehen. Die mußten nichts zahlen.

JA, ich kann verstehen, das ihr die bezahlten Einrichtungen auch nutzen wollt und damit habt ihr ja auch Recht.
Am ersten Tag nach heftigem Schneefall würde ich nichts sagen, dann aber schon, denn der SB sollte für sein Geld auch die zugesagt Nutzung der Anlage möglich machen. GGf. würde ich auch eine Kürzung des Boxengeldes in Erwägung ziehen. Wenn man z.B. weiß, was Auswärtige für die Hallennutzung zahlen, könnte man da ansetzten.

Gruß Torsten


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Ungelesener BeitragVerfasst: 17. Januar 2013, 07:33 
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Wohnort: Stadt der Pferde
Einfach mal selbst ne Schippe Sand nehmen und selbst streuen...

Und wenn nix zum streuen da ist den SB mal fragen. Lieber so, als wenn man es nachher drauf ankommen lässt, wirklich was passiert, das Geschrei nachher groß ist und alle sich zanken. :roll: Verbessert nicht gerade die Verhältnisse.

Theoretisch sollte der Sb von selbst darauf kommen, die Wege frei zu halten, wäre halt für seine Kunden das beste und sollte im Service mit drin sein. Wurde denn mal gefragt warum nicht geräumt wird?


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Ungelesener BeitragVerfasst: 17. Januar 2013, 08:26 
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das problem ist, dass der weg von Box - Halle nicht gerade kurz ist.
Charmiinqs pferd, z. B., steht mit sicherheit 500 m von der Reithalle weg.
diese 500 m selber zu streuen ist schon echt bisschen viel....

natürlich guck ich, dass meinem Pferd nichts passiert und such mir die wege, die am wenigsten glatt sind :roll:

keiner spricht davon, dass das gesamt grundstück geräumt und gestreut werden soll! das ist schwachsinn und auch mir persönlich völlig egal!
mir gehts nur um nen 1 m breiten weg von den ställen - halle! (es sind ja doch fast 40 Pferde eingestellt) Da so ein weg aber nicht "bereitgestellt" wird, wollte ich wissen, wie es rechtlich aussieht, damit wir den SB etwas unter druck setzen können...


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Ungelesener BeitragVerfasst: 17. Januar 2013, 08:35 
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marvin88288 hat geschrieben:
Wieso muß ich auf einem Privatgrundstück räumen oder streuen?
Wieso sollte ich dafür haftbar gemacht werden?



Naja, ganz so "privat" ist das Grundstück wohl eher nicht, wenn der SB die Anlage gegen Entgelt zur Nutzung zur Verfügung stellt.
Ausserdem hat er ja nun auch eine gewisse Obhutspflicht zumindest für die eingestellten Pferde. Und es kann ja auch was passieren, wenn er die Pferde auf die Koppeln/Paddocks bringt etc. Da hab ich schon die dollsten Dinge gehört :?

Also eine gewisse Streupflicht erwarte ich auch vom SB, zumindest auf den "Hauptwegen".

Mich hats letztens auch fast auf die Schnauze gelegt. Direkt vor den Aussenboxen ...... Pfützen waren gefroren, Schnee drüber, keiner hats gesehen ........ zack. Zum Glück war ich ohne Pferd an der Hand unterwegs. Ich finde, das geht gar nicht :twisted:

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Wenn zwei Menschen die gleiche Meinung haben, dann ist einer überflüssig


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Ungelesener BeitragVerfasst: 17. Januar 2013, 10:45 
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Gestern ist mein Pferd auf dem Grundstück des SB bei nicht ordnungsgemäss geräumten Boden richtig schlimm hingefallen. Ich bin stinksauer.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 17. Januar 2013, 11:16 
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in meinem Stall haben wir das problem zum Glück nicht!
Unsere Stallbesi räumt eigentlich immer zeitnah alles weg.

Wenn die es mal nicht schafft, weil grade nicht da etc.
dann nehme ich selber Besen o. Schneeschippe und räume den Weg frei und streue
bevor ich mein Pferd darüber führe.
Ich möchte ja schließlich nicht, dass Hansi sich verletzt und genauso wenig möchte ich, dass er stehen muss!
(allerdings sind unsere Wege auch nicht weit- muss ich dazu sagen!- Zur Halle vielleicht 50m- zur FüMa, weil direkt gegenüber Hansis Box max. 20-30, die ich räumen muss)

Bei 500m Weg zur Halle, die kontinuierlich nicht geräumt würden, würde ich auch den Mund auf machen!

In meinem alten Stall hatten wir auch das Problem, dass nicht ordentlich geräumt wurde-
da habe ich auch stumpf Sand aus der Halle geholt und verstreut- aber auch da waren´s eben nur ein paar Meter!


Zuletzt geändert von Plondyne am 17. Januar 2013, 11:21, insgesamt 1-mal geändert.

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