Sebjes hat geschrieben:
Hast Du ernstlich erwartet, dass einem querschnittgelähmten Welpen vom Zuchtwart Papiere ausgestellt werden?
ICH hab sowieso gar nichts erwartet, denn ich bin nicht die züchterin. ABER wäre ich die züchterin gewesen, wäre die nummer nicht durchgegangen. der ahnenpass gehört zum hund und ist vom verein auszustellen - völlig egal, ob der hund krank oder gesund (oder gelähmt) ist oder ob dem sog. zuchtwart grad ein pfurz quersitzt.
was dich auf die idee bringt, daß einem gelähmten hund kein ahnenpass ausgestellt wird, ist mir schleierhaft. aber macht nix, damit kann ich gut leben.

schnucki hat geschrieben:
Keine Papiere auszustellen wäre aber doch was anderes als "verendet" einzutragen...
davon abgesehen. beides ist jedoch kein politisch (und rechtlich) korrektes vorgehen eines zuchtwarts.
- Calvara - hat geschrieben:
Das ist eine gute Frage... im jährlichen Zuchtbuch eines Zuchtverbandes werden ja alle Würfe eingetragen, mit - so vorhanden - dem "Mangel" den der Welpe hatte. Also zum Beispiel Canini-Engstand, nur 1 Hoden tastbar, Taubheit, Knickrute usw usf. Trotz dass ein Welpe zB eine Knickrute hat bekommt er eine Ahnentafel. Auch ein Welpe mit Rückbiss zB bekommt eine Ahnentafel.
Wo also ist die Grenze wie schwer ein "Fehler" sein darf?
es gibt keine, calvara. JEDER lebende welpe aus einer in einem verein eingetragenen zucht erhält eine ahnentafel. egal, was für fehler er hat. es kann ein stempel ins papier gedonnert werden: nicht zur zucht zugelassen. aber das wars dann auch. ein ahnenpass gehört zu JEDEM lebenden hund, zwingend sozusagen. und jeder lebende welpe ist damit auch erfasst. karlie ist nicht erfasst, denn er ist verendet.
die spinnen, die römer. der hätte sich warm anziehen können, wäre der mir so gekommen.