Ententeich

Das große Geschnatter geht weiter!
Aktuelle Zeit: 1. Mai 2025, 18:48


Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 28 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2
Autor Nachricht
Ungelesener BeitragVerfasst: 10. Juli 2012, 15:39 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 2. Mai 2007, 06:40
Beiträge: 7583
Wohnort: Nähe Koblenz
er hat das schriftlich mit o.B. (NICHT o.b.B.) befundet - pferd soll zurück - besser is

_________________
Hinfallen ist keine Schande - nur liegen bleiben!

grundsätzlich gilt: "Jeder blamiert sich selbst, so gut er kann"!


Nach oben
 Profil  
 
Ungelesener BeitragVerfasst: 10. Juli 2012, 18:25 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 12. März 2009, 14:26
Beiträge: 9838
Wohnort: Hedwig Holzbein
o.B. heißt ja nur "ohne Befund", o.b.B erweitert es noch etwas. Aber die Sache ist nun eine Geschichte zwischen VK und TA.. Rückgabe des Pferdes und ggf. Erstattung der Kosten und der Anschaffung von Zubehör.

_________________
"Geh Deinen Weg und laß die Leute reden"


Nach oben
 Profil  
 
Ungelesener BeitragVerfasst: 10. Juli 2012, 18:39 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 2. Mai 2007, 06:40
Beiträge: 7583
Wohnort: Nähe Koblenz
Hö - o. B. = ohne (!) Befund, o.b.B = ohne besonderen Befund - bisher hieß das für mich: o. B. Ist "besser" als obB - klärt mich bitte auf wenn ich falsch liege ? Und meine Freundin hat Aku in bezahlt - ist sie dann nicht automatisch auch Auftraggeber ?

_________________
Hinfallen ist keine Schande - nur liegen bleiben!

grundsätzlich gilt: "Jeder blamiert sich selbst, so gut er kann"!


Nach oben
 Profil  
 
Ungelesener BeitragVerfasst: 10. Juli 2012, 19:13 
Offline

Registriert: 25. Juni 2007, 21:42
Beiträge: 2006
Wohnort: Niedersachsen
Ich würde zu niemanden auf Verkäuferseite Kontakt aufnehmen, bevor ich mir nicht klar wäre, was ich denn nun als Käufer will und nicht bevor ich meine rechtliche Situation kenne nach Beurteilung aller vorliegenden Schriftstücke durch jemanden der wirklich etwas davon versteht und das nicht erst einmal gemacht hat oder hier im Forum durch ich denke, ich meine glänzt...

_________________
www.hannoveranerzuechter.de
www.fewofischer.de


Nach oben
 Profil  
 
Ungelesener BeitragVerfasst: 10. Juli 2012, 19:16 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 2. Mai 2007, 06:40
Beiträge: 7583
Wohnort: Nähe Koblenz
Ja genauso ist es geplant - alle neuen Unterlagen zu meiner Freundin und morgen Kontaktaufnahme RA :wink:

_________________
Hinfallen ist keine Schande - nur liegen bleiben!

grundsätzlich gilt: "Jeder blamiert sich selbst, so gut er kann"!


Nach oben
 Profil  
 
Ungelesener BeitragVerfasst: 10. Juli 2012, 19:48 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 3. August 2009, 13:12
Beiträge: 3460
Wohnort: mitten in NRW
Oh shit!
Konstriktives zu beitragen kann ich leider nicht. Ich weiß aber, warum ich bei meiner Lütten die Bilder habe von meinem Doc ebenfalls beurteilen lassen. War zwar was umständlich, mir aber sehr wichtig!

Alles Gute - egal wie es nun ausgeht!

_________________
Schönen Tag noch - Ilka
Dressur: die Kunst des Pferdes vorauszuahnen, was der Reiter von ihm will!


Nach oben
 Profil  
 
Ungelesener BeitragVerfasst: 10. Juli 2012, 21:15 
Offline

Registriert: 2. Mai 2007, 07:46
Beiträge: 1696
Wohnort: NRW
Ich kann nur kurz meine Erfahrungen von März/April 2012 einwerfen...
Mein Pferd ging nicht einwandfrei durch die AKU, obwohl 3 Beine Röntgenklasse 2 sind, nur eins nicht (Chip im Sprunggelenk), ist das gesamt Röntgenklasse 3, d.h. immer das schlechteste ergibt die Röntgenklasse. Dieses habe ich in einem Protokoll, in dem die gesamte AKU dokumentiert wird, einschl. aller anwesenden Personen.

Nachdem es sich mitte März (die ersten warmen Tage) herausstellte, dass mein Pferd Headshaker ist, habe ich sofort einen Rechtsanwalt für Pferderecht eingeschaltet und den Verkäufer anschreiben lassen, die Rechtsschutzversicherung hat das übernommen. Nach einem kurzen Wehren, hätte der VK das Pferd auch zurück genommen, wir haben uns auf eine deutliche Kaufpreisminderung geeinigt.
Im Moment hat mein Pferd nix, ich weiss natürlich nicht, wie es mit dem Headshaking weiter geht :keineahnung:

Ich würde auf jeden Fall einen kompetenten Rechtsanwalt zu Rate ziehen und nochmal richtig in das Protokoll der AKU schauen!


Nach oben
 Profil  
 
Ungelesener BeitragVerfasst: 11. Juli 2012, 05:29 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 12. März 2009, 14:26
Beiträge: 9838
Wohnort: Hedwig Holzbein
gigoline hat geschrieben:
Hö - o. B. = ohne (!) Befund, o.b.B = ohne besonderen Befund - bisher hieß das für mich: o. B. Ist "besser" als obB - klärt mich bitte auf wenn ich falsch liege ? Und meine Freundin hat Aku in bezahlt - ist sie dann nicht automatisch auch Auftraggeber ?



die richtige Bezeichnung ist o.b.B, also es hat keinen Befund, der von der Norm in unterschidlichem Maße abweicht. Aber kein Tier ist in den Feinheiten identisch gebaut, daher kann man, wenn man genau schaut, doch unterschiede erkennen. Diese haben aber keine besondere Bedeutung, wären allerdings ein Befund, der aber für die Gesundkeit keine Bedeutung hätte.

_________________
"Geh Deinen Weg und laß die Leute reden"


Nach oben
 Profil  
 
Ungelesener BeitragVerfasst: 11. Juli 2012, 07:02 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 2. Mai 2007, 06:40
Beiträge: 7583
Wohnort: Nähe Koblenz
ich raffs immernoch nicht - warum steht dann in den protokollen z.b.
vl o.B.
vr o.B.
hl. o.b.B.
hr o.B.
warum gibt es denn dann diesen Unterschied?!

_________________
Hinfallen ist keine Schande - nur liegen bleiben!

grundsätzlich gilt: "Jeder blamiert sich selbst, so gut er kann"!


Nach oben
 Profil  
 
Ungelesener BeitragVerfasst: 11. Juli 2012, 14:01 
Offline

Registriert: 5. Juni 2009, 22:18
Beiträge: 215
Wenn deine Freundin den TA bezahlt hat, dann hat sie ihn auch beauftragt. Dass die Verkäuferin den Termin gemacht hat zählt da nicht, dies hat sie dann im Auftrag der Käuferin gemacht.

Letztlich kann das je nach Gericht etwas unterschiedlich gesehen werden, ich kann nur vom Fall einer Miteinstellerin berichten, der im Grunde exakt das gleiche war:

Pferd angeschaut, probegeritten, alles gut. Die Verkäufer haben TA vor Ort mit der AKU beauftragt, die aber durch die Käuferin gezahlt wurde und es wurde auch "an die Käuferin befundet". Also hat das Gericht im Nachhinein die Käuferin als Auftraggeberin definiert. Das Pferd wurde als "o.b.B." befundet und tauglich für den sofortigen Einsatz als Reitpferd. Als das Pferd hier ankam schlug meine SB die Hände über´m Kopf zusammen und hat sofort den zufällig anwesenden TA mal gebeten, einen Blick drauf zu werfen, der hat auch gleich mal die Krise bekommen und sich die Röntgenbilder zeigen lassen - absoluter Murks. Es wurde mit Eisen geröntgt und aus Winkeln, bei denen unser TA meinte, er können nichtmal erkennen ob dort ne Kuh oder ein Pferd geröntgt wurde, geschweige denn, dass man da ein "o.b.B" drauf erkennen könne.

Eine Nachuntersuchung in der Klinik ergab dann Arthrose auf sämtlichen Beinen und eine maximal stark eingeschränkte Nutzung als Reitpferd.

Das ganze zog sich dann recht lange hin (über ein Jahr....), da die Verkäufer sich stur stellten, das ganze vor Gericht ging, in Unkenntnis der Auftraggebersituation der AKU erstmal die Verkäuferin auf Rücknahme verklagt wurde, dann mussten weitere Gutachteruntersuchungen vorliegen, dann erst wurde gerichtlich festgestellt, dass nicht die Verkäuferin, sondern der TA direkt verklagt werden muss, da dieser den Fehler gemacht hatte und den Fehler auch gegenüber der Käuferin gemacht hat, die Verkäuferin dagegen hat laut Gericht keinen Fehler gemacht. In einem zweiten Verfahren wurde nun also der TA auf Schadenersatz verklagt, was daraus geworden ist weiß ich jetzt gerade leider nicht mehr, ist schon etwas länger her.

Die Verkäuferin konnte in diesem Fall nicht belangt werden, da im Verkaufsvertrag (sinngemäß) stand: verkauft wie gesehen und gemäß vom Käufer zu beauftragender AKU. Unter Privatleuten kann man weitere Haftungen ja ausschließen, und insofern war ein Anspruch gegen die Verkäuferin nicht gegeben.


Nach oben
 Profil  
 
Ungelesener BeitragVerfasst: 11. Juli 2012, 14:18 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 3. Mai 2007, 09:35
Beiträge: 1599
maharani hat geschrieben:
ob der TA überhaupt die fachliche Quali hatte RÖ-Bilder zu beurteilen*,

* es gibt ein Urteil, in derm einem TA bescheinigt wurde, daß er ja nur ein Land-TA sei von dem man nicht erwarten könne, daß er RÖ- Bilder fehlerfrei bewerten könnte. (der TA hatte Pferde für Körungen untersucht und zugelassen)


Ein TA der nicht die entsprechende Qualifikation hat, darf einen Auftrag nicht annehmen, tut er dies doch handelt er nicht korrekt, und kann belangt werden.

Ein tolles Skript Recht und Pferd
https://www.vetion.de/taspezial/pdf/tas ... t-Heft.pdf
Für diesen Falle ab Seite 32


Nach oben
 Profil  
 
Ungelesener BeitragVerfasst: 11. Juli 2012, 14:26 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 12. März 2009, 14:26
Beiträge: 9838
Wohnort: Hedwig Holzbein
@doomed:
der besagte TA arbeitete zumindest noch vor 7j für den Verband und hat Rö- Bilder begutachtet. Trotz allem braucht er scheinbar nicht die gleichen Qualifikationen zu haben wie ein FTA für Pferde oder eine Pferdeklink, eben weil er nur eine Praxis hat. :keineahnung:

_________________
"Geh Deinen Weg und laß die Leute reden"


Nach oben
 Profil  
 
Ungelesener BeitragVerfasst: 11. Juli 2012, 15:00 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 2. Mai 2007, 06:40
Beiträge: 7583
Wohnort: Nähe Koblenz
charly-b hat geschrieben:
Wenn deine Freundin den TA bezahlt hat, dann hat sie ihn auch beauftragt. Dass die Verkäuferin den Termin gemacht hat zählt da nicht, dies hat sie dann im Auftrag der Käuferin gemacht.

Letztlich kann das je nach Gericht etwas unterschiedlich gesehen werden, ich kann nur vom Fall einer Miteinstellerin berichten, der im Grunde exakt das gleiche war:

Pferd angeschaut, probegeritten, alles gut. Die Verkäufer haben TA vor Ort mit der AKU beauftragt, die aber durch die Käuferin gezahlt wurde und es wurde auch "an die Käuferin befundet". Also hat das Gericht im Nachhinein die Käuferin als Auftraggeberin definiert. Das Pferd wurde als "o.b.B." befundet und tauglich für den sofortigen Einsatz als Reitpferd. Als das Pferd hier ankam schlug meine SB die Hände über´m Kopf zusammen und hat sofort den zufällig anwesenden TA mal gebeten, einen Blick drauf zu werfen, der hat auch gleich mal die Krise bekommen und sich die Röntgenbilder zeigen lassen - absoluter Murks. Es wurde mit Eisen geröntgt und aus Winkeln, bei denen unser TA meinte, er können nichtmal erkennen ob dort ne Kuh oder ein Pferd geröntgt wurde, geschweige denn, dass man da ein "o.b.B" drauf erkennen könne.

Eine Nachuntersuchung in der Klinik ergab dann Arthrose auf sämtlichen Beinen und eine maximal stark eingeschränkte Nutzung als Reitpferd.

Das ganze zog sich dann recht lange hin (über ein Jahr....), da die Verkäufer sich stur stellten, das ganze vor Gericht ging, in Unkenntnis der Auftraggebersituation der AKU erstmal die Verkäuferin auf Rücknahme verklagt wurde, dann mussten weitere Gutachteruntersuchungen vorliegen, dann erst wurde gerichtlich festgestellt, dass nicht die Verkäuferin, sondern der TA direkt verklagt werden muss, da dieser den Fehler gemacht hatte und den Fehler auch gegenüber der Käuferin gemacht hat, die Verkäuferin dagegen hat laut Gericht keinen Fehler gemacht. In einem zweiten Verfahren wurde nun also der TA auf Schadenersatz verklagt, was daraus geworden ist weiß ich jetzt gerade leider nicht mehr, ist schon etwas länger her.

Die Verkäuferin konnte in diesem Fall nicht belangt werden, da im Verkaufsvertrag (sinngemäß) stand: verkauft wie gesehen und gemäß vom Käufer zu beauftragender AKU. Unter Privatleuten kann man weitere Haftungen ja ausschließen, und insofern war ein Anspruch gegen die Verkäuferin nicht gegeben.



genau das sind meine befürchtungen...der verkäufer stellt sich ".." und verweist auf den TA der ja "scheinbar zu blöd um rö-bilder zu beurteilen...." da kann ja dann der verkäufer nix für....
einziger vorteil - ist ein gewerblicher kauf (für den verkäufer verkauf) gewesen - nimit ausschluss von anspruch ...

_________________
Hinfallen ist keine Schande - nur liegen bleiben!

grundsätzlich gilt: "Jeder blamiert sich selbst, so gut er kann"!


Nach oben
 Profil  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 28 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2


Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 10 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de