Singvogel hat geschrieben:
Nessi hat geschrieben:
Ich denke, wie in den meisten Fällen muss man wohl auch beim Thema "Hund am Auto laufen lassen" von Fall zu Fall entscheiden....
Muss man nicht. Es ist V E R B O T E N. Wenn was passiert bist du dran, dann wird auch die Hundehaftplicht die Zahlung verweigern!
Du kannst es natürlich trotzdem machen, davon kann dich keiner abhalten, aber du solltest dir bewusst sein, dass du die absolute A...karte hast, wenn jemand verletzt wird oder sonst irgendetwas passiert.
In Bezug auf die Gesetzmäßigkeit magst du Recht haben. Mit meiner Aussage hab ich aber mehr darauf abgezielt, ob das - in meinem Fall und ggf. auch in dem einen oder anderen Fall - im Sinne des Hundes ist. Denn - aus meiner Sicht - sind nicht alle Dinge, die aus tierschutzrelevanter Sicht verboten sinnhaft, bzw in der Relation berechtigt. So kommt es mir z. B. nicht in den Kopf, dass mein !!!! o.g. Beispiel nicht rechtens und vermutlich - nach den Aussagen hier - nicht im Sinne des / meines Tieres ist, der Gesetzgeber es aber - vermutlich auch im Sinne des Tierschutzes - duldet, das jährlich tausende von Rindern nach Afrika verschifft werden um dort in Schlachthaus zu gelangen........
Just my 2 cents - ich will ja keinen Glaubenskrieg in diesem Topic anzetteln, gell :-)