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 Betreff des Beitrags: Headshaker & Turnierreiten
Ungelesener BeitragVerfasst: 11. April 2012, 20:54 
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Beiträge: 5372
Ein Pferd an unserem Stall ist Headshaker und kommt prima mit einem Nüsternnetz klar.
Auf Turnieren ging das bislang natürlich max. auf dem Abreiteplatz.

Jetzt wurde dem Mädel erzählt, die FN hätte das geändert und dass sie das auch in der Prüfung nützen dürfe. Ist das so richtig? Wo steht das genau?
Ich googel mir nen Wolf und finde nix detailliertes :keineahnung:


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 Betreff des Beitrags: Re: Headshaker & Turnierreiten
Ungelesener BeitragVerfasst: 11. April 2012, 21:11 
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Beiträge: 6802
Die Firma Innohorse, die die Nose Cover vertreiben, werben damit, dass die nun auch auf Turnier erlaubt sind. In der Artikelbeschreibung kann man das Wort "LPO-Änderung" anklicken und wird verlinkt zu den entsprechenden geänderten/neuen Paragraphen - musst Du mal schauen: http://www.innohorse.eu/shop/USER_ARTIK ... _aktiv=29&{pps_sname}={pps_sid}&is_deeplink=true
Scheint mir aber nur in Springprüfungen erlaubt zu sein, wenn ich´s richtig verstehe.


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 Betreff des Beitrags: Re: Headshaker & Turnierreiten
Ungelesener BeitragVerfasst: 11. April 2012, 21:47 
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Beiträge: 1183
Wohnort: Ruhrgebiet
Auf dem Abreiteplatz ist es auch erlaubt. In einer Dressurprüfung z.B. müsste es vor Einritt ins Viereck abgenommen werden.

_________________
Wir verkaufen jede Menge Reitsportartikel


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 Betreff des Beitrags: Re: Headshaker & Turnierreiten
Ungelesener BeitragVerfasst: 12. April 2012, 06:52 
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Beiträge: 3460
Wohnort: mitten in NRW
Das finde ich ja sowas von beknackt!!! :-? :-?
Die Pferde leiden ohne das Netz - warum kann man damit nicht auch die Prüfung reiten?
Und der Hammer ist für mich, dass es beim Springen erlaubt sein soll und in der Dressur nicht!

_________________
Schönen Tag noch - Ilka
Dressur: die Kunst des Pferdes vorauszuahnen, was der Reiter von ihm will!


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 Betreff des Beitrags: Re: Headshaker & Turnierreiten
Ungelesener BeitragVerfasst: 12. April 2012, 07:22 
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Registriert: 19. Oktober 2010, 08:45
Beiträge: 3163
Hab selbst ein Pony das bei gutem Wetter nur mit Netzt geritten werden kann.
Auf dem Abreiteplatz ist es erlaubt und sonst nur beim Springen, in Dressurprüfungen nicht.
Beim Fahren bin ich mir nicht ganz sicher, allerdings hab ich schon mitbekommen wie der LK Beauftragte gefragt wurde und es auch während der Prüfung erlaubt wurde.

Ich bin glaube die einzige die sich über Nieselregen am Turnier freut....

_________________
Katzen erreichen mühelos, was uns Menschen versagt bleibt: durchs Leben zu gehen, ohne Lärm zu machen.
Ernest Hemingway


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 Betreff des Beitrags: Re: Headshaker & Turnierreiten
Ungelesener BeitragVerfasst: 12. April 2012, 07:29 
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Registriert: 24. November 2007, 07:37
Beiträge: 6810
_Frekja_ hat geschrieben:
Beim Fahren bin ich mir nicht ganz sicher, allerdings hab ich schon mitbekommen wie der LK Beauftragte gefragt wurde und es auch während der Prüfung erlaubt wurde.


Ist beim Fahren laut LPO in allen LPs erlaubt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Headshaker & Turnierreiten
Ungelesener BeitragVerfasst: 12. April 2012, 09:10 
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Registriert: 13. Mai 2008, 09:20
Beiträge: 5372
Springen würde ausreichen :wink: Das Pferd läuft zwar nett Dressur, aber die beiden sind absolute Springer. Und ein Pferd, das nicht mit dem Kopf schnickt ist halt besser in einer Stilspringprüfung zu reiten.

Danke für die Links!


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 Betreff des Beitrags: Re: Headshaker & Turnierreiten
Ungelesener BeitragVerfasst: 12. April 2012, 11:28 
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Registriert: 28. Juli 2010, 11:12
Beiträge: 980
Abschnitt A IX: Ausrüstung von Teilnehmern und Pferden

Seite 66-68:
§ 70
Ausrüstung der Reitpferde
C. Sonstige erlaubte Ausrüstung bzw. Zubehör
IV. Fliegenschutz an den Ohren: zugelassen in allen LP.
Inkl. Lärmschutz gemäß Abb. zu § 70 C. IV.: zugelassen bei Hallen LP
V. Nasennetz (Nosecover) gemäß Abb. zu § 70 C. V.:
Zugelassen in Springpferde-, Geländepferde-, Jagdpferde- sowie Spring- und Gelände LP sowie Teilprüfung Springen bzw. Gelände bei Eignungs LP und Komb. LP analog Eignungs LP aller Klassen

VI. Nicht gestattet sind mit Gewichten beschwerte Gamaschen, Springglocken etc.
F. Bestimmungen für den Vorbereitungsplatz
VII. Ein Nasennetz (Nosecover) – gemäß Abb. zu § 70 C. V. – ist bei allen LP zugelassen


Auszug aus der Lpo-Ergänzung


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