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 Betreff des Beitrags: Re: Arzneimittelanhang
Ungelesener BeitragVerfasst: 19. März 2012, 07:43 
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Registriert: 12. März 2009, 14:26
Beiträge: 9838
Wohnort: Hedwig Holzbein
Diva hat geschrieben:
Ja, und da steht genau das was ich sage:
Der Pferdebesitzer kann alleine entscheiden, wann sein Pferd geschlachtet werden soll. Das Angeben eines vernüftigen Grundes entfällt. Er ist aber auf der anderen Seite nicht zu einer Schlachtung verpflichtet, sondern kann das Pferd, beim Vorliegen eines vernünftigen Grundes, auch einschläfern lassen.

Man darf ein Pferd jederzeit schlachten lassen. Wenn ich es anders töten möchte als zur Gewinnung von Lebensmitteln muss ein vernünftiger Grund vorliegen.



und ein vernüftiger Grund könnte z.B. "unreitbar" - warum auch immer - sein. Und bei einem Nichtschlachtpferd würde dieses eben weg fallen, weil das Pferd ja noch auf der Koppel stehen könnte (wie bei KS).

"Vernünftige Gründe" zum Einschläfern kann man für Schlachtpferde immer finden :?

_________________
"Geh Deinen Weg und laß die Leute reden"


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 Betreff des Beitrags: Re: Arzneimittelanhang
Ungelesener BeitragVerfasst: 19. März 2012, 12:31 
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Registriert: 9. Mai 2007, 16:41
Beiträge: 5697
Wohnort: GAP
maharani hat geschrieben:

und ein vernüftiger Grund könnte z.B. "unreitbar" - warum auch immer - sein. Und bei einem Nichtschlachtpferd würde dieses eben weg fallen, weil das Pferd ja noch auf der Koppel stehen könnte (wie bei KS).

"Vernünftige Gründe" zum Einschläfern kann man für Schlachtpferde immer finden :?

Man kann immer vernünftige Gründe finden.
Es gibt durchaus Tierärzte die Unreitbarkeit, finanzielle Not oder eine ungewisse Zukunft für ein angeschlagenes Pferd einen vernünftigen Grund finden. Und wenn solche Pferde dann sonst beim Schlachter landen, sind Tierärzte möglicherweise noch eher bereit, ein Pferd einzuschläfern, da es vom Ergebnis her eh egal ist.
Rechtlich macht es keinerlei Unterschied - und genau das steht auch in dem Link den Du hier eingestellt hast.

Da steht nur, dass ein Schlachtpferd nicht geschlachtet werden muss. Es darf auch auf jede andere Art getötet werden - da dieses Gerücht auch immer wieder durchs Netz geistert.

Aber die Gründe sind immer die Gleichen - außer dass die Lebensmittelgewinnung bei Nicht-Schlachtpferden rausfällt.

Und ab jetzt bin ich hier raus!


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 Betreff des Beitrags: Re: Arzneimittelanhang
Ungelesener BeitragVerfasst: 21. März 2012, 10:35 
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Registriert: 24. November 2007, 07:37
Beiträge: 6810
Ich unterschreibe bei Diva.

Das man "beim Vorliegen eines vernünftigen Grundes" ein Pferd einschläfern lassen kann bezieht sich auf Nicht-Schlachtpferde und auf Schlachtpferde gleichermaßen. In dem Moment werden die praktisch wieder gleich behandelt.

Auch die vernünftigen Gründe sind ja gesetzlich definiert. Das Tier kann nur unter nicht behebbaren Schmerzen oder Leiden weiterleben: Also darf es eingeschläfert werden. Unreitbar ist nie ein Grund, sondern immer nur eine Ausprägung eines Zustandes. Es wäre also kein vernünftiger Grund, wenn das Pferd nur Schmerzen beim Reiten hat und dadurch unreitbar ist, aber auf der Koppel nicht (etwa bei einem starken Senkrücken oder KS). Es liegt aber ein vernünftiger Grund vor, wenn das Pferd dauerhaft (etwa wegen starker Arthrose) schon auf der Koppel im Schritt lahm geht und so natürlich auch unreitbar ist.

Dass unterschiedliche Tierärzte unterschiedliche Zustände unterschiedlich interpretieren und mancher evtl. auch noch den gewählten Status in die Waagschale wirft entspricht sicher der Realität.


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