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Das große Geschnatter geht weiter!
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Ungelesener BeitragVerfasst: 13. Juli 2009, 12:12 
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Ich sehe es ja erstmal nur als Auszeit und würde dann einfach abwarten, was in der Zeit passiert und ob sich evtl. mehr daraus ergibt. Vielleicht will ich das dann ja gar nicht mehr. Wenn es irgendwann in die berufliche Schiene gehen sollte, dann natürlich nur mit Trainerschein.

Reiten wäre dort so weit ich weiß schon mit drin, weiß halt nur noch nicht in welchem Umfang.

Hmm, die besten Trainer die ich hier kenne (z.b. meine RL) haben keine Turniererfolge vorzuweisen, aber dafür einen weltklasse Unterricht, der eher auf die Zielgruppe der Nicht-Turnierreiter mit hohem Anspruch ausgelegt ist. Aber um so was alles mache ich mir Gedanken, wenn es denn irgendwann mal so weit kommen sollte.
Weniger arbeiten und Pferd als "Nebenjob" ist auch eine Alternative.

@Bazooka: Im Moment warte ich auf Rückmeldung von meiner bevorzugten Adresse, aber falls es da nichts wird, komme ich gerne nochmal auf Dich zurück.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 13. Juli 2009, 12:38 
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Beiträge: 2500
Kost und Logis zählt als geldwertes Einkommen und muss als solches auch abgerechnet UND versteuert werden! Es gibt Regelsätze dafür, nach denen auch abgerechnet werden muss.

Kleiner Tip, aber nur meine Sichtweise: wenns Dir ums reiten geht und Du gut genug reitest brauchst Du kein Paktikum machen, sondern kannst Dich ganz nomal (für kleines Gehalt, es sei denn Du reitest efolgreich S :mrgreen: ) anstellen lassen. Reitest Du nicht gu genug, kannst Du´s gleich lassen, da räumst Du nur Kisten und putzt Pferde.

Ich habs nach dem Abi auch einige Monate so gemacht. Man kann so wunderbar die Zeit überbrücken und etwas Geld verdienen und in nem gute Stall reiterlich auch durchaus was dazu lernen.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 13. Juli 2009, 12:58 
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mal eben paar infos zum selber lesen: http://www.pferdewirtpruefung.info/Lang ... aktika.htm

Zitat:
Laut Urteil darf einer Berufsbildung lediglich ein dreimonatiges Praktikum als Probezeit vorausgehen, das bereits als Teil des Ausbildungsverhältnisses zu gelten habe. Bei längeren Praktika ohne Einbeziehung in die Ausbildung müsse dagegen der reguläre Lohn für ungelernte Arbeitskräfte bezahlt werden, wenn diese Praktika mit tatsächlicher Arbeitsleistung und nicht nur mit dem Kennen lernen der Betriebsabläufe verbunden sind. Die Gerichtsvorsitzende verwies auf die entsprechenden Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 13. Juli 2009, 13:14 
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Beiträge: 80
doomed hat geschrieben:
mal eben paar infos zum selber lesen: http://www.pferdewirtpruefung.info/Lang ... aktika.htm

Zitat:
wenn diese Praktika mit tatsächlicher Arbeitsleistung und nicht nur mit dem Kennen lernen der Betriebsabläufe verbunden sind. .


aber wo verläuft die Grenze zwischen Arbeiten und kennenlernen der Betriebsabläufe? Darüber können dann dein Anwalt und der anwalt der Gegenseite diskutieren :wink:


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Ungelesener BeitragVerfasst: 13. Juli 2009, 13:15 
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Beiträge: 2500
Nee vuzzy, das kannste vergessen... AG darf fast immer zahlen... :mrgreen:


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Ungelesener BeitragVerfasst: 13. Juli 2009, 13:20 
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Beiträge: 80
aber da muss man schon klagen, oder?


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Ungelesener BeitragVerfasst: 13. Juli 2009, 16:47 
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Registriert: 2. Mai 2007, 14:29
Beiträge: 2500
wenn er nicht zahlt ja, ganz sicher kann man natürlich nie sein, aber ich kenne kein Urteil, dass in die andere Richtung gegangen ist.

Wenn man fies ist, kann man eigentlich nen Praktikumsvertrag unterschreiben für ein Jahr und sich dann danach auszahlen lassen.

Wir hatten sowas auch mal in der Praxis. Pro Arzt kann man immer nur eine bestimmte Zahl Azubis nehmen, da war aber eine mit bei, die uns gut gefallen hat, also haben wir ihr einen Praktikumsvertrag für ein Jahr angeboten, als Gehalt das Azubigehalt vom ersten Lehrjahr, selbtverständlich incl. Azubivertrag für nächstes Jahr. Sie hätte dann die Ausbildung einfah um ein Jahr verkürzen können und wäre zum gleichen Zeitpunkt fertig geworden. Zusätzlich hat meine Ma da noch was mit der Schule gedeichelt, dass sie sogar am Berufsschulunterricht teilnehmen durfte (aber halt ohne ein Zeugnis zu bekommen).

Naja, nach einem halben Jahr hatte sie dann Heimweh (kam aus Sachsen) und hat uns verklagt... :mrgreen: Nicht den Hauch einer Chance gehabt, obwohl alles schriftlich festgehalten war und sie ja sogar einen Ausbildungsplan bekommen hatte und zur Schule gegangen ist. Die Schulstunden mussten wir ihr auch als Arbeitszeit für ungelernte Kräfte bezahlen..


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