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 Betreff des Beitrags: Haftung Reitlehrer
Ungelesener BeitragVerfasst: 17. März 2010, 08:19 
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Hallo zusammen,
bin nicht sicher, ob es hier passt...gefunden habe ich zu dem Thema nicht wirklich was...
Ich habe mal eine Frage zum Thema "Haftung". Bei uns gibt ein Mädel Unterricht und die ist aer keine ausgebildete Trainerin. Jetzt macht die Unterricht in der Halle und wenn ich jetzt als Trainerin mit in der Halle bin und es passiert was mit den Kids, kann ich dann mithaftbar gemacht werden, wenn Sie bspw nicht abgesichert ist (Das weiß ich nicht).
Ich meine meine alte RL hatte mal sowas erzählt...ich bin eine "berechtigte Ausbildungsperson" und wäre mit haftbar...Kennt sich einer aus (Meine alte RL war auch Anwältin...)???
Vielleicht weiß ja einer dazu was? Vielen Dank! :acool:


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Ungelesener BeitragVerfasst: 17. März 2010, 08:45 
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hmmm...
gute Frage.
Ich meine im Endeffect muss man ja wenn man
als RL arbeitet gar keine Qualifikation haben.
Ne RL-Haftpflich kann man ja auch schon mit DRA III abschließen.

Wenn du in Ihrem Unterricht mit haftbar wärst, nur weil du "Trainer" bist, dann ist das doch irgendwie eine Schweinerei, oder?

Boa, wenn das wirklich so ist, dann darf jmd. der Trainer ist,
ja bald nur noch reiten, wenn keiner da ist, weil man ja sonst für jeden Sch*** haftbar wäre.

OMG... ich glaube ich lass mit meinen Schein wieder aberkennen :wink:


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Ungelesener BeitragVerfasst: 17. März 2010, 10:04 
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Wohnort: Niedersachsen
Meine Freundin hat mir auch mal gesagt, dass sie in ihrer Ausbildung gelernt hat, dass sie haftbar gemacht werden kann.
z.B. wenn sie sich auf einen Reitplatz befindet und ein Kind sichtlich überfordert und ohne Kappe herumreitet und sie nichts dazu sagt und dem Kind passiert etwas, könnte sie mit herangezogen werden, auch wenn das Kind nicht von ihr Unterricht erhält und andere Erwachsene dabei sind, die zum Kind gehören.

Wenn sie reitet und um sie herum reiten Kinder / Jugendliche ohne Kappe, werden die (bzw. die Eltern) immer darauf hingewiesen, sie sollen eine Kappe tragen. Das macht sie so, dass es möglichst noch Dritte hören.

Ich habe mich bisher auch eher darüber gewundert und es abgetan mit "wenn sie meint" und "nützt auch nix, so schad's auch nix".
Aber interessieren würde mich das Thema auch mal.
Wie wäre es, das ist doch mal ein Thema für die St. Georg und deren Frageecke, denn die von Dir beschriebene Situation sollte ja nicht zu selten vorkommen.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 17. März 2010, 10:50 
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"Reitlehrer" kann sich jede unterrichtende Person schimpfen, das ist unabhängig von einem Trainerschein.
Zunächst einmal wäre interessant ob sich der Unterricht in einem Reitverein abspielt. Wenn ja, muss der Reitverein seine Reitlehrer in die Betriebshaftpflichtversicherung des Vereins aufnehmen.
Macht die Person Unterricht auf eigene Kappe und nicht nur in diesem Reitverein, sollte sie tunlichst selbst eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung abschließen. Wir machen da in der Prämie keinen Unterschied in Bezug auf eine Lizenz oder keine Lizenz, da wir nicht der Meinung sind, dass die Qualität (oder die "Gefahr") abhängig von einem Trainerschein ist. Es gibt jede Menge gute Reitlehrer, die nie einen Trainer C oder was auch immer gemacht haben, jedoch super vermitteln können und guten Unterricht machen. Dagegen gibt es aber auch z.B. Trainer C Inhaber, die selbst über das Reitewettbewerbsniveau nicht hinaus gekommen sind, sich aber als "Reitlehrer" profilieren möchten und katastrophalen "Dünnsinn" verbreiten.
http://bei-pferdeversicherungen-sparen. ... licht.html
Als Reitlehrer muss jeder selbst für eine vernünftige Absicherung sorgen, andernfalls haftet er uneingeschränkt mit seinem Privatvermögen.
Was ich nicht ganz verstanden habe: Inwieweit bist Du jetzt Trainer? Dazu bräuchte man nähere Informationen.
Wenn Du als "berechtigte Ausbildungsperson" siehst, dass beispielsweise dieses Mädel ihre Reitanfänger ohne Kappe über einen Parcours jagt, versteht sich ja von selbst, dass Du eingreifst, oder? Dieses würde ich allerdings auch von jeder anderen Person erwarten. :wink:
Wenn Du so agierst, kann man Dir mit Sicherheit nicht an die Karre fahren.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 17. März 2010, 12:30 
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Alexandraf hat geschrieben:
Meine Freundin hat mir auch mal gesagt, dass sie in ihrer Ausbildung gelernt hat, dass sie haftbar gemacht werden kann.
z.B. wenn sie sich auf einen Reitplatz befindet und ein Kind sichtlich überfordert und ohne Kappe herumreitet und sie nichts dazu sagt und dem Kind passiert etwas, könnte sie mit herangezogen werden, auch wenn das Kind nicht von ihr Unterricht erhält und andere Erwachsene dabei sind, die zum Kind gehören.

Wenn sie reitet und um sie herum reiten Kinder / Jugendliche ohne Kappe, werden die (bzw. die Eltern) immer darauf hingewiesen, sie sollen eine Kappe tragen. Das macht sie so, dass es möglichst noch Dritte hören.

Ich habe mich bisher auch eher darüber gewundert und es abgetan mit "wenn sie meint" und "nützt auch nix, so schad's auch nix".
Aber interessieren würde mich das Thema auch mal.
Wie wäre es, das ist doch mal ein Thema für die St. Georg und deren Frageecke, denn die von Dir beschriebene Situation sollte ja nicht zu selten vorkommen.


genauso habe cih das gesagt bekommen. Wie das Deine Freundin erzählt hat.

Deshlab ja meine Frage. Es ist KEIN Verein... bei mir meine ich mit "berechtigte Person" nur, dass ich meine Trainerscheine gemacht habe. Wir haben bei uns noch die "Heim-Trainerin", die ist mit ner Versicherung abgesichert, ist ja Ihr Hauptjob...und das Mädel macht den Kiddie-Unterricht, weil sie keine Zeit mehr dafür hat... Soviel dazu.

Aber das, was ich gehört habe kann ja dann nicht so verkehrt sein, wenn andere das genauso kennen/ wissen...
Und es ist schon richtig, dass man zumindestens Minderjährige ohne Kappe darauf hinweisen muss. (müsste) :-)


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Ungelesener BeitragVerfasst: 17. März 2010, 13:14 
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Ab wann fängt denn "Reitlehrer" an? Sobald ich Geld dafür bekomme, oder schon wenn ich als "erfahrener Reiter" einer Freundin oder Miteinstellerin etc. für ein Eis mehr oder weniger regelmäßig mal gute Tips von der Bande aus gebe? :-k


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Ungelesener BeitragVerfasst: 17. März 2010, 14:48 
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habe das auch zu hören bekommen bei meiner Berittführerausbildung


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Ungelesener BeitragVerfasst: 17. März 2010, 15:09 
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Uff...
gut, dass das anscheind niemand so 100%ig weiß.

Sorry, aber ich finde das irgendwie eine Sauerei.
Wenn ich im Stall bin u. ein anderer gibt Unterricht, baut Sch*** u. ich bin dafür haftbar.

Ich meine vom Verstand her sollte man sich einmischen, aber
wenn ich das mal weiter auslege u. sagen wir mal: ich stehe auf Turnier
sehe, dass Papa den Sprung auf dem Abreiteplatz für sein Kind zu hoch aufbaut. Dann muss ich mit Zeugen hingehen u. sagen, dass das so nicht gut ist?

Das macht mir Angst... :?


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Ungelesener BeitragVerfasst: 17. März 2010, 18:37 
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nööö, dann gehst du zum Richter der Aufsicht führt, dafür ist der zuständig!
Und wenn Du es nicht gesehen hast, dann kannst Du auch nichts dafür.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 17. März 2010, 21:21 
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Mal ne andere Frage zwischendurch: wenn ich jetzt Unterricht auf einem Pferd gebe, welches weder mir noch dem Reiter gehört (also andere Privatperson- nicht Verein) zahlt dann bei einem schaden die Haftpflicht vom Pferd oder ich?

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Volles Vertrauen zu einem geliebten Menschen zu haben, ist wie das Urvertrauen eines Kindes zu seiner Mutter; es weiß instinktiv, daß es immer geliebt wird, auch wenn es Fehler macht.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 18. März 2010, 08:16 
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bin etwas knapp in der zeit (wie immer :roll: ), versuche aber trotzdem mal kurz einige fragen zu beantworten.

@ plondy: solche gedanken sind wirklich "weit weg" :mrgreen: was hast du mit öffentlichen veranstaltungen zu tun? da kann dir garantiert niemand was.

@ leo: erhält die privatperson für das "zur verfügung stellen" ein entgelt?
dann muss das pferd als schulpferd abgesichert sein, die privatpferdehaftpflicht reicht nicht aus.
im falle eines schadens wird unterschieden, wer den schaden verursacht hat. geht das ganze vom pferd aus (pferd bockt los, da es von einer wespe gestochen wurde), geht es um die schulpferdehaftpflicht bzw. bei einem nicht regelmäßigen reiter um die privatpferdehaftpflicht, oder eben um das privatvermögen des pferdehalters.
resultiert der schaden aus einem fehler deinerseits, geht es um die reitlehrerhaftpflicht (bzw. dein privatvermögen).

vieles ist hier beantwortet: http://www.die-reitlehrerhaftpflichtversicherung.de/

wenn ich mal wieder etwas mehr zeit habe, schreibe ich gerne wieder ausführlicher. :wink:

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Ungelesener BeitragVerfasst: 18. März 2010, 22:42 
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nein es geht nicht darum wer sich RL schimpft oder nicht und Ausbildung hat oder nicht, sondern darum dass jemanden mit Trainerausbildung angeblich eine Mitschuld an Unfällen zugeschrieben werden kann, wenn es aus offensichtlich gefährlichen und zu vermeidenen Situatiuonen entstanden ist, auch wenn er nicht als unterrichtender beteiligt ist.

z.B. Mutter läßt ihr 12j Kind auf recht schwierig zu kontrollierendem Pferd auf dem Springplatz reiten. Kind noch nciht sehr erfahren und reitet ohne Kappe. Meine Freundin ging mit ihrem Pferd auch auf dem Springplatz und hat eben genau mit der Begründung den beiden erklärt, dass sie jetzt ausdrücklich darauf hinweist, dass das Kind mit Kappe reiten solle. Sie sagte mir hinterher, dass sie in ihrer Ausbildung gelernt hätte, dass sie wenn sie das nicht täte bei Unfälle Mitschuld bekommen könne. Ist diese mögliche Mitschuld nun ein Ammenmärchen oder nicht ? Doch mal an St. georg schreiben plondyne ?

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Ungelesener BeitragVerfasst: 19. März 2010, 08:01 
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moin alex! :-D
zu diesem punkt wäre es toll, wenn sich mal eine rechtsente melden würde. es muss dann ja irgendwo geschrieben stehen und mich würde die grundlage (der §) interessieren. :wink:
thema wäre ja aufsichtspflichtverletzung ohne vertrag (weder mündlich noch schriftlich), der nur aus dem Trainerstatus resultiert.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 19. März 2010, 08:56 
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danke schonmal an alles für die rege Diskussion..... :alol:
schön ist halt, dass jeder das irgendwie schonmal gehört hat...
@Plondyne: Du hast schon recht, dass ist eine Sauerei...Aber ich meine du gehst ja auch nicht in den Stall und sagst jedem..."übringes ich hab nen Trainerschein"...?!
Nichts desto trotz denke ich, wenn was "schlimmes" passieren würde und man ist in der Halle gewesen und das Ganze stimmt, das man mithaftbar gemacht werden kann, dann würden die das auch berücksichtigen....
Ich wäre auch dankbar über eine Info der Rechtsenten....denn dann sag ich es lieber einmal mehr....oder nicht? da brech ich mir ja keinen ab.


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