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 Betreff des Beitrags: Re: Interessantes Urteil
Ungelesener BeitragVerfasst: 21. März 2013, 13:40 
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Hmm ich weiß nicht, ich denke, das vermutlich die Gerichte einem Hund ein gelegentliches "Wuff" auch zugestehen werden und das nicht als Belästigung gilt. Ich höre auch jeden Abend meinen Nachbarn husten und keuchen, die anderen hören Laut Musik, das sind einfach alles Geräusche, die zum Leben dazugehören :keineahnung:

Ich fühle mich schon sehr in der Nutzung der Wohnung und meiner Lebensqualität eingeschränkt, wenn ich keinen Hund halten darf, obwohl dieser niemanden stören würde. Ein Dauerkläffer ist natürlich nicht in Ordnung in einem Mehrfamilienhaus, genauso wenig finde ich es selbstverständlich, dass der Hund im Treppenhaus nicht einfach mal in zufällig offene Wohnung schlüpft, das Treppenhaus nicht übermäßig verschmutzt, keine Katzen der Nachbarn jagt, etc. Schäden in der Wohnung müssen natürlich vom Halter übernommen werden.

Aber wenn ich einen wohlerzogenen Hund habe, der niemanden stört und belästigt, fühle ich mich schon sehr in meiner Freiheit eingeschränkt, wenn mir der Vermieter einfach die Hundehaltung verbieten kann.

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 Betreff des Beitrags: Re: Interessantes Urteil
Ungelesener BeitragVerfasst: 21. März 2013, 14:04 
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das sehe ich genauso colibri. das ist selbstverständlich.wüsste nur ehct nicht wie gerichte usw dann handeln bei gelegentlichem "wuff" :mrgreen: ..also schwammig bleibts irgendwie alles..


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 Betreff des Beitrags: Re: Interessantes Urteil
Ungelesener BeitragVerfasst: 21. März 2013, 14:15 
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Ich meine, eine halbe Stunde Bellen (auf den Tag verteilt) wird als "normal" angesehen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Interessantes Urteil
Ungelesener BeitragVerfasst: 21. März 2013, 14:18 
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Colibri hat geschrieben:
Aber wenn ich einen wohlerzogenen Hund habe, der niemanden stört und belästigt, fühle ich mich schon sehr in meiner Freiheit eingeschränkt, wenn mir der Vermieter einfach die Hundehaltung verbieten kann.

So sehe ich es auch.
Natürlich KANN das ein Freifahrtschein für unerzogene Hunde und verantwortungslose Besitzer sein, aber ich finde schon, dass es sich viele bisher zu leicht gemacht haben mit einem generellen Verbot. :keineahnung:

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Betrachte das Reiten als eine Wissenschaft, aber liebe es wie eine Kunst.
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 Betreff des Beitrags: Re: Interessantes Urteil
Ungelesener BeitragVerfasst: 21. März 2013, 15:05 
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Simone hat geschrieben:
gleichstellung von mensch und tier?
weiß nicht.

die meinung, das lärm subjektiv ist, teile ich.

Gleichstellung? :-? Es geht doch um den Lärm..
Warum muss ich 24/7 Kindergebrüll aushalten (hab ich auch unter mir in der Wohnung..) und gleichzeitig wird/wurde Hundehaltung verboten, weil sie mal WUFF machen könnten? Weiß nicht.


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 Betreff des Beitrags: Re: Interessantes Urteil
Ungelesener BeitragVerfasst: 21. März 2013, 15:36 
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ich finde, das ist äpfel mit birnen vergleichen (kinderhaltung vs. hundehaltung).
und wie ich schon mit euch konform ging, lärm ist subjektiv.

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 Betreff des Beitrags: Re: Interessantes Urteil
Ungelesener BeitragVerfasst: 21. März 2013, 15:45 
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Ich bin da schon bei Simone, Hunde- und Kinderhaltung (;)) sind nicht zu vergleichen.

Bei dem Verbot der Hundehaltung wird aber vor allem immer die Lärmbelästigung als Hauptgrund angeführt. Und da finde ich es schon eine ungerechte Benachteiligung, wenn ich bis zu einem gewissen grad musizierende, fernsehenguckende, hustende, spielende, streitende Mitmieter tolerieren muss, die Hundehaltung aber einfach grundsätzlich ausgeschlossen werden kann.

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 Betreff des Beitrags: Re: Interessantes Urteil
Ungelesener BeitragVerfasst: 21. März 2013, 15:53 
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Beiträge: 9171
da bin ich auch bei dir teti. es gibt mieter, die verhalten sich einfach rücksichtslos. aber das wird man nicht mit einem gesetz in den griff bekommen. dazu hat eben jeder ein anderes empfinden, was ihn stört. der eine findet musizierende mitmenschen nervig. meine freundin hat sich über ihren neuen mit-mieter (ein talentierter asiate, der wohl wahnsinnig schön geige spielt) gefreut. da war alles abgestimmt wie wo wann und sie findet es toll. geige ist nicht mein instrument und ich würde wahnsinnig werden, trotz abstimmung. so unterschiedlich sind eben die empfindungen.

von daher: schwierig so etwas zu regeln. bin gespannt, wie das gesetz angenommen wird. aber das grundsätzlich per gesetz auszuschließen, finde ich auch daneben.

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 Betreff des Beitrags: Re: Interessantes Urteil
Ungelesener BeitragVerfasst: 21. März 2013, 16:03 
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richtig! mir ging es nicht darum einen hund mit einem kind zu vergleichen, sondern den LÄRM! und da habe ich nunmal ein sehr deutliches exemplar unter mir wohnen wo auch null rücksicht auf die anderen mieter genommen wird, aber da wird man schief angeguckt sagt man was, ich finde ein kind muss auch nicht morgens um halb 7 im treppenhaus 10 min lang sonntag morgens rumkreischen(nicht hingefallen und geweint, das ist was anderes), da kann man als elternteil auch dem kind mal spielerisch "psst" sagen/vermitteln... nur ein beispiel gerade..., aber würde ein hund nun 4x wuff machen wäre die hölle los und wird verboten, das meinte ich, also nur Vergleich LÄRMbelästigung, dass ich das urteil recht schwammig sehe, denn eben WEIL lärmbelästigung sehr subjektiv ist und dieser lärm beim tier dann per einzelfall und gericht geprüft werden soll, prost mahlzeit.


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 Betreff des Beitrags: Re: Interessantes Urteil
Ungelesener BeitragVerfasst: 21. März 2013, 16:10 
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Ich finde an dem Urteil einfach nicht gut, dass hier einem Eigentümer die Rechte genommen werden. Die meisten Leute
haben sich ein Miethaus erarbeitet oder meinetwegen geerbt und unterhalten dieses. Es ist ihr Eigentum und ich finde,
damit sollte man tun und lassen können was man möchte. Es gibt doch einige Vermieter, die Katzen und Hunde zulassen,
dann muss man sich halt so eine Wohnung suchen. :keineahnung:

Aber jemanden zu ZWINGEN, dass er das zu tolerieren hat, das finde ich nun doch einen Schritt zu weit. Muss man sich
nicht wundern, wenn die Anzahl der Mietwohnungen immer weiter sinkt.

Und nein, ich bin kein Vermieter, wir sind auch ganz normale Mieter.

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 Betreff des Beitrags: Re: Interessantes Urteil
Ungelesener BeitragVerfasst: 21. März 2013, 16:29 
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Roxyline hat geschrieben:
Es ist ihr Eigentum und ich finde,
damit sollte man tun und lassen können was man möchte.

Eben... Klar, gewisse Rechte muss auch der Mieter haben, damit er nicht plötzlich auf der Straße steht etc., aber trotzdem... Was ist z.B., wenn ich als Vermieter Hunde völlig unabhängig vom Lärm einfach generell eklig finde (das soll es ja geben)?

Und mit anderen Vermietertypen, die einfach nur Sorge um die Sauberkeit im Hausflur haben o.ä., kann man ja vielleicht auch mal vernünftig reden und sie davon überzeugen, dass die Bedenken unbegründet sind. Dafür braucht es aber kein Gesetz...

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 Betreff des Beitrags: Re: Interessantes Urteil
Ungelesener BeitragVerfasst: 21. März 2013, 17:04 
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Roxyline hat geschrieben:
Ich finde an dem Urteil einfach nicht gut, dass hier einem Eigentümer die Rechte genommen werden. Die meisten Leute
haben sich ein Miethaus erarbeitet oder meinetwegen geerbt und unterhalten dieses. Es ist ihr Eigentum und ich finde,
damit sollte man tun und lassen können was man möchte. Es gibt doch einige Vermieter, die Katzen und Hunde zulassen,
dann muss man sich halt so eine Wohnung suchen. :keineahnung:

Aber jemanden zu ZWINGEN, dass er das zu tolerieren hat, das finde ich nun doch einen Schritt zu weit. Muss man sich
nicht wundern, wenn die Anzahl der Mietwohnungen immer weiter sinkt.

Und nein, ich bin kein Vermieter, wir sind auch ganz normale Mieter.


Da bin ich ganz bei dir. Ich bin Vermieter und selbst Hundebesitzer...
Und ich möchte mich im Zweifelsfall nicht rechtfertigen müssen, warum ich Tierhaltung in MEINER Wohnung vielleicht nicht erlauben möchte.
Ganz ehrlich - natürlich bezahlt es letzten Endes theoretisch der Mieter, wenn (wie im konkreten Fall schon erlebt) seine Katze sämtliche Türen zerkratzt, aber die Diskussionen, die Hinter-dem-Geld-Her-Rennerei und den Zeitaufwand mit den Handwerkern habe doch ich als Vermieter. Und wenn ich das nicht mehr möchte... sollte das auch mein gutes Recht sein, finde ich. :keineahnung: Und da reden wir noch gar nicht von Lärmbelästigung.


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 Betreff des Beitrags: Re: Interessantes Urteil
Ungelesener BeitragVerfasst: 21. März 2013, 18:16 
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Ich kann das von Vermieterseite durchaus verstehen. Aber er vermietet nunmal eine Wohnung und verdient daran Geld, dafür möchte ich die gemietete Wohnung dann auch so nutzen, dass ich mich frei darin entfalten kann.

Natürlich können Haustiere die Wohnung beschädigen. Das können aber ebenso gut die Mieter selbst oder deren Kinder. Verschimmelte Wohnungen, zerkratze Holzböden, verdreckte Bäder, passiert alles bei der ganz normalen Vermietung der Wohnung, auch ohne Haustiere. Der Mieter muss dafür aufkommen, unschön ist es trotzdem.

Es gibt aber auch genügend Haustiere, die in einer Wohnung nichts kaputt machen und niemanden stören und darum finde ich so ein grundsätzliches Verbot unfair dem Mieter gegenüber.

Das Argument, man könne sich ja eine Wohnung suchen, wo Haustierhaltung erlaubt ist, zieht finde ich überhaupt nicht.
Grade wenn man in gegenden Sucht, wo die Wohnungen knapp sind, muss man leider nehmen, was man überhaupt bekommen kann. Wir haben nicht eine einzige Wohnung auch nur gefunden, bei der Haustierhaltung erlaubt war. Alle Vermieter haben einfach diese Standartklausel drin, dass es verboten ist und nur diese wurde jetzt ja als ungerechter Nachteil gegenüber dem Mieter aufgehoben.

Es muss eben in Zukunft im Einzelfall entschieden werden und die interessen müssen abgewägt werden, was ich durchaus für fair halte.
Wenn etwas gegen die Hundehaltung spricht, kann der Vermieter es ja weiterhin nicht gestatten, es wird also keiner gezwungen, in seinem Eigentum Hunde zu dulden.

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 Betreff des Beitrags: Re: Interessantes Urteil
Ungelesener BeitragVerfasst: 22. März 2013, 09:35 
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..ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass sich in realität irgendetwas ändern wird, die vermieter die bisher den passus drin hatten werden sich bei wohnungsinteressenten anch wie vor genau erkundigen und die die ehrlich sind und ein tier angeben werden auch weiterhin ausgesiebt werden. bleibt vermutlcih nur lügen und dann im nachhinein belegen dass der hund entsprechend wohl erzogen ist und keine belästigung etc,oder sich gleich vorab ne andere wohnung suche. glaube nicht,dass sich was ändern wird.

off topic:ich hab bei wohnungsbesichtigungen früher sogar mal erlebt,dass 2 kaninchen im gehege ein grund waren, dass man die wohung nicht bekam :alol: (und das fiel unetr kleintierhaltung und darf eh nicht verboten werden!!) und gleich vorab schon ohne besichtigung abgelehnt wurde(nein job und soziales umfeld alles prima :alol: falls jemand meint es sei vorgeschoben, es ging wirklich ab dem punkt kaninchen-nein tut mir leid ist nicht gestattet , razz fazz gespräch beendet ab dem punkt. ähem ja danke auch! (ich bin froh dort nicht eingezogen zu sein im nachhinein :mrgreen: )...daher meine vermutung es wird sich nix ändern... :?


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 Betreff des Beitrags: Re: Interessantes Urteil
Ungelesener BeitragVerfasst: 22. März 2013, 21:11 
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Beiträge: 8211
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Ich finde es nicht in Ordnung, einen Vertrag zu unterschreiben, den man letzten Endes nicht einhalten will...
In Ordnung finde ich schon, daß die Haltung von Hunden und Katzen nicht mehr grundsätzlich verboten werden kann, wobei ich dem Vermieter da schon gerne gewisse Rechte auf Einflußnahme eingeräumt sehen würde (Freigängerkatzen im Mehrfamilienhaus, sehr große Hunde, Anzahl der Tiere).
Aber ich persönlich unterschreibe keinen Vertrag, den ich nicht einzuhalten gedenke und erhoffe mir das auch von meinen Vertragspartndern...


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