schnucki hat geschrieben:
Ich war ja auch skeptisch, habe jetzt aber tatsächlich außer dem Risiko, dass man die Steuer + Versicherung evtl. ein paar Tage länger zahlt wenn der Käufer die Frist nicht einhält nichts gefunden. Versicherungsübergang ist bei Übergabe (= Käufer haftet, auch wenn er noch nicht umgemeldet hat)
Bitte nicht solche Falschinformationen verbreiten! Der "Versicherungsübergang" ist nicht bei Übergabe! Du bleibst der Versicherungsnehmer und deine Versicherung ist es auch, die im Falle eines Unfalls zahlt, nämlich noch bis zu einen Monat lang, wenn der neue Eigentümer nicht unverzüglich selbst eine eigene Versicherung abschließt. Du kannst zwar den Verkauf bei der Versicherung anmelden und läufst so keine Gefahr, deinen aktuellen Schadenfreiheitsrabatt zu verlieren, aber Ärger hast du im Schadenfall vermutlich trotzdem.
(siehe hierzu auch: https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/auto-verkaufen-abmelden/)Der ADAC schreibt hierzu:
ADAC hat geschrieben:
Käufer meldet Fahrzeug nicht um?
Wenn Sie ihr Auto angemeldet verkaufen, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, den Verkauf der Zulassungsstelle zu melden. Meldet der Käufer das Auto nicht unverzüglich um oder setzt es außer Betrieb sollten Sie das bei der Zulassungsstelle melden. Diese
kann die Zulassungsbescheinigung im Verkehrsblatt mit einer
Frist von vier Wochen zur Vorlage bei ihr aufbieten. Mit Ablauf der Frist endet die Zulassung und damit Ihre Steuerpflicht.
Ein Anspruch auf Einleitung dieses Verfahrens besteht jedoch nicht, sodass eine Abmeldung des Fahrzeugs vor Übergabe zu empfehlen ist.
Quelle: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-zulassung/auto-anmelden-abmelden/Meine Gedanken dazu:
1. vier Wochen != "ein paar Tage" - in diesen vier Wochen kann viel passieren
2. Ein Anspruch auf dieses Verfahren besteht
nicht!3. Du bleibst so lange der Versicherungsnehmer und auch der Halter, wie das Auto auf dich zugelassen ist, oder du die Versicherung mit Verweis auf den Verkauf kündigst (plus vier Wochen) und hast im Falle des Falles zumindest Lauferei und Papierkram zu erledigen.
Deshalb verkaufen nicht risikofreudige Menschen Fahrzeuge nicht angemeldet.