Bluee hat geschrieben:
Den Sinn verstehe ich, aber schlachten lassen kannst du doch jederzeit du kannst es nur nicht in den menschlichen verzehr bringen. Sprich nicht verkaufen.
Aber ganz salopp gesagt. Tod machen kann er dir es immer auch als nicht Schlacht Pferd. Bekommst halt nur kein Geld und musst ggf was zahlen.
Immer noch günstiger als einschläfern übrigens....
Ich habe schon öfter für Bekannte welche weggebracht weil die es nicht konnten. Da gab es nie ein Problem.
@Bluee: es geht nicht um die Tötungsart und was danach mit dem Pferd geschieht. Es geht darum, daß ich bei einem Pferd, was z.B. nicht mehr voll reitbar ist, nicht mehr frei entscheiden kann, wann es getötet werden soll, wenn es ein Nicht-Schlachtpferd ist.
Als Beispiel: bei einem 4j treten nach dem Galoppieren Lungenblutungen auf und man diagnostiziert bei ihm eine Herzerkrankungen. Als Reitpferd kann es nicht mehr genutzt werden, weil die Gefahr zu groß ist, daß es jemanden beim reiten verletzt.
Ohne Belastung kann dieses Pferd auf der Weide laufen und uralt werden. Nun darf ich dieses nicht töten lassen, weil es ein Nicht- Schlachtpferd ist. Dabei ist es unerheblich, ob es von einem Schlachter getötet wird oder von einem TA eingeschläfert wird. Ich darf es einfach nicht töten lassen. Es muß ein besonderer Grund vorliegen, und Unreitbarkeit ist kein besonderer Grund.
Natürlich ist mir klar, daß gerade in diesem Bereich viel Illegales passiert. Von außen ist es ja auch nicht für jedermann nachvollziebar. Das Pferd ist weg, der Besi erzählt Märchen und alle sind zufrieden.