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Autor:  Chandra [ 13. September 2007, 20:01 ]
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Autor:  melle1 [ 13. September 2007, 20:04 ]
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Also wenn es sich entzündet hätte, dann ist das eine Gefahr, die immer passieren kann. Da hat in meinen Augen der TA keine Schuld

Autor:  Rhapsody [ 13. September 2007, 22:51 ]
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Seh ich leider auch so...wenns nix "Gravierendes" ist, verursacht durch die Behandlung wirds auf deine Kappe gehen...

Autor:  Chandra [ 14. September 2007, 07:33 ]
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Na

Autor:  anjachristina [ 14. September 2007, 09:39 ]
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Hi,
zu dem Thema hab ich Erfahrung! Eine TA hat meine Katzte über einen längeren Zeitraum falsch behandelt, weil sie die falsche Diagnose gestellt hat. Als ich dann nach ewigem sinnlosen Rumtherapieren den TA gewechselt habe, war es schon zu spät. Meine Katze musste leider eingeschläfert werden. Als dann noch eine alte Rechnung von der inkompetenten TA kam, wollte ich nicht zahlen. Ging über Briefkontakt hin und her und am Ende wurde der Rechtsanwalt eingeschaltet und dann hab ich halt gezahlt. Das Problem ist: TA's sind gegen Fehldiagnosen und Fehlbehandlungen rechtlich abgesichert.

Man kann aber auf die Kulanz von TA's und Kliniken setzten. Manche TA's sind sehr nett und schockiert, wenn sie einen Fehler gemacht haben.
Einmal hat ein TA/Klinik bei meiner Stute das falsche Gelenk geröngt und dann gesagt, das da nix wäre. Na ja. Als eine andere TA dann meine Stute abgespritzt hat und mich zum Röntgen in die Klinik geschickt hat, habe ich nochmal dort angerufen und das gesagt. Der behandelnde TA sich entschuldigt und gesagt, dass ich die Stute nochmal kostenlos untersuchen lassen könnte. Das fand ich sehr nett. Bei Kliniken geht dann auch mal schnell der gute Ruf den Bach runter... Aber so fand ich das total in Ordnung.
Grüsse

Autor:  anjachristina [ 14. September 2007, 09:40 ]
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Hi,
hab noch was vergessen: Ich würde nur einen Dentisten/TA, also einen Spezialisten, zum Zähne machen an mein Pferd lassen. Alles andere ist rausgeschmissenes Geld und das Tier muss drunter leiden.
Grüsse

Autor:  Pamina [ 14. September 2007, 09:55 ]
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da du mit dem TA einen sog. Dienstleistungsvertrag eingegangen bist bzw. wieder eingehst und der TA nur die (sachgerechte) Behandlung und nicht den Erfolg schuldet, musst du zahlen.

Ausnahmen gibt es auch. Z.B. Ankaufsuntersuchung, das ist ein Werkvertrag soweit ich weiss und gerüchteweise ist das mit Kastration auch so, da bin ich aber nicht sicher

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