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Ungelesener BeitragVerfasst: 10. Juli 2012, 07:39 
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So, ich muss mal für eine Freundin fragen:
Sie hat sich vor ca. hmmm 6-8 Wochen ein neues (Freizeit)-Pferd (für Ausritte und ein bissie Dressur aufm Platz - aber eben hauptsächlich Gelände) gekauft. Ist ein Mix, ca. 1,60 und kräftig - Gewichtssträger (braucht sie auch). Gaaanz nettes Pferdchen, sie ist 4 und es wurde beim Verkäufer ein kompletter TÜV (klinisch + röntgen) durchgeführt. (Verkäufer ist aus dem süddeutschen Raum, also schon weiter weg). Laut dem TA dort wurden die RÖ-Bilder (hier aktuell die Role - also Oxspring usw.) in Klasse "I" eingestuft. Sie hatte auch einen leichten Husten, der aber aktuell behandelt wurde (dort)...
Hier fing das mit dem Husten dann wieder an... und ehe man nun rum behandelt -> Klinik, Ursache abklären (verschleppt allergisch oder was auch immer). Da waren sie dann gestern: Alles gut - Lunge frei, Mini-Befund und behandelbar. Sonntag hat die Stute wohl leicht getickt, daher haben sie "das" auch gezeigt -> nachgeröntgt -> Bilder von der Rolle sagen Klasse "IV" !! Da war sie erstmal platt.... Klinik Doc hat sich dann die TÜV Aufnahmen angesehen -> das wäre ebenfalls Klasse "IV" :ashock:
Bin selbst noch so geschockt - und weiß gar nicht so recht was ich ihr sagen soll... Klar ist: Ansprüche beim Verkäufer anmelden - > schriftlich usw. Zu allem Frust kommt nun auch noch "so ein Ärger"... Sie mag das Pferd so und kann überhauptnicht dran denken es zurück zu geben :?
Wie würdet ihr vorgehen? Mir tut das sooooo sehr leid, sie hat so viel "durch" und nun auch noch das...

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Ungelesener BeitragVerfasst: 10. Juli 2012, 07:50 
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ganz ehrlich? sofort zum anwalt

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Ungelesener BeitragVerfasst: 10. Juli 2012, 07:51 
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Anwalt aufsuchen, beraten lassen, ob sie wirklich Ansprüche an den Verkäufer oder den zuständigen TÜV-Arzt hat, denn der hat die Bilder eingeschätzt. Und dann erst würde ich mir Gedanken machen, je nachdem, ob und wie die Rechtslage aussieht, was sie möchte.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 10. Juli 2012, 08:13 
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Sie hat m.E durchaus gute Chancen mit Ansprüchen an den VErkäufer. Da lag ja wohl eindeutig ein verstecker Mangel vor zum Zeitpunkt des Verkaufs.

Der Verkäufer wiederum dürfte dann Ansprüche an den TA haben ... der haftet ja für die AKU-Bewertung. Bei ist es Kl I-II oder II mag man sich ja streiten können ... aber Kl I heisst m.E ohne Befund bzw Abweichungen zur Norm und mein TA erklärte mir, das das wirklich der Idealfall ist.

KL IV bedeutet ja eher: deutliche Abweichung von der Norm, die absehbar Probleme bereiten wird.

Das sind Welten.

Aber wenn der Vk die AKU beauftragt hat, ist in jedem Fall der Verkäufer der Ansprechpartner für deine Freundin. Also erst mal den informiren und abwarten, wie er reagiert.

Und sich merken:slebst wenn eine AKU vorhanden ist schadet es nie, die Rötgenbilder dem eigenen TA nochmal zu zeigen vor dem Kauf ...

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Ungelesener BeitragVerfasst: 10. Juli 2012, 09:05 
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yes :?

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Ungelesener BeitragVerfasst: 10. Juli 2012, 11:53 
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Fienchen hat geschrieben:
Aber wenn der Vk die AKU beauftragt hat, ist in jedem Fall der Verkäufer der Ansprechpartner für deine Freundin.

Ja.
Ist sie aber selbst Auftraggeber der AKU gewesen, müsste der TA der Ansprechpartner sein.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 10. Juli 2012, 12:17 
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Was heisst laut dem TA wurde das als Klasse I eingestuft ?
Heisst das, das hat der ihr am Tel gesagt oder gibt es dazu einen Bericht ?

Wenn die Dame das Pferd sowieso nicht abgeben will, was soll denn das Ziel sein ?

Bevor man sich darüber nicht klar ist, denke ich mal muss man auch weder einen Anwalt konsultieren noch den Verkäufer wild machen.

Die Käuferin soll sich erstmal genau überlegen, was sie denn will - Pferd zurück, Preisminderung was weiss ich und dann sich beim (Fachanwalt) beraten lassen und dann entsprechend des Rates schriftlich den Verkäufer informieren bzw. die Forderungen geltend machen.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 10. Juli 2012, 12:35 
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AKU wurde vor ort gemacht - ergebnis der käuferin telefonisch mitgeteilt - dann bei abholung pferd die unterlagen übergeben
auftraggeberin - war glaube ich - meine bekannte - frage ich nachher nach... sie sammelt sich noch :?
klüger wäre es sicher, das pferdchen zurück zu geben :?

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Ungelesener BeitragVerfasst: 10. Juli 2012, 13:25 
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Oh also wenn sie die AKU beauftragt hat ... dann ist natürlich der TA direkt mit drin, denn sie hat ja auf Grund seiner falschen AKU Ergebnisse gekauft. Dem Verkäufer muss sie das sicher auch direkt anzeigen, denn sicher wäre sinnvoll, das Pferd zurück zu geben.

Nur wäre da dann m.E der TA in der Haftung für die Unkosten, die durch seine falsche AKU entstanden sind. Also z.B. Transport, Unterbringung bisher, TA-Kosten für die Untersuchungen der Lahmheit.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 10. Juli 2012, 13:36 
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was hat den diese "freizeitpferd" gekostet würd mich interessieren?!


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Ungelesener BeitragVerfasst: 10. Juli 2012, 14:02 
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günstig war die dame nicht - so viel dazu (sie ist auch keine schnäppchenjägerin) aber weit weg von 5stellig war das pferd nicht

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Ungelesener BeitragVerfasst: 10. Juli 2012, 14:03 
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Das war mal vor Jahren bei einer Bekannten auch!
Pferd wurde für 8000€ vom Züchter gekauft, vom TA noch beim Züchter wurde getüvt war dann 1-2..
Dann war das Pferd beim reiten schwierig wurde untersucht und es kam ein Befund raus welcher genau weiss ich nicht mehr..
Theoretisch hätte der TA für den "Schaden" und den Kaufpreis des Pferdes aufkommen müssen, da sie ihn aber schon ne längere Zeit hatte ist er geblieben und Freizeitpferd geworden...

Lg

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Ungelesener BeitragVerfasst: 10. Juli 2012, 14:22 
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ohne mich dabei aus dem Fenster zu hängen (bin ja kein Jurist): als erstes erst mal schauen was im Kaufvertrag gestanden hat, dann mal schauen, ob der TA überhaupt die fachliche Quali hatte RÖ-Bilder zu beurteilen*, und dann sich entweder an dem VK halten oder an den TA.
Gibt es denn ein Rö Protokoll vom TA? Sonst wird es wohl schwierig zu beweisen, daß der TA die RÖ- Befunde in Kl 1 eingestuft hatte und/oder gibt es Zeugen, als die Aussagen zu den RÖ- Bildern gemacht wurden?
Konnte man die Bilder vor dem Kauf noch einsehen oder jemand anderes zeigen?
Sprich. hätte man auch als Laie erkennen können, ob die RÖ- Bilder "irgendwie" anders waren wie man sie normal kennt?

* es gibt ein Urteil, in derm einem TA bescheinigt wurde, daß er ja nur ein Land-TA sei von dem man nicht erwarten könne, daß er RÖ- Bilder fehlerfrei bewerten könnte. (der TA hatte Pferde für Körungen untersucht und zugelassen)

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Ungelesener BeitragVerfasst: 10. Juli 2012, 14:53 
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der klinik doc von gestern hat bescheinigt, dass die aufnahmen die gestern gemacht wurden - zum vergleich der AKU aufnahmen gemacht wurden und ident. winkel usw.enthalten.

der klinik-doc hat den befund anhand der aku-aufnahmen bestätigt!

problem was ich sehe:
TA wurde zwar vom verkäufer "beauftragt" die AKU zu machen - Befundbesprechung und Bezahlung erfolgte aber durch meine freundin... (daher "kann" sich der Verkäufer hier aus derAffäre ziehen, m.M.n.)
Verkäufer ist beim Tel.heute morgen erstmal "aus allen wolken" gefallen - und so erschien es - sei erstmal "sauer" auf (seinen) TA - der von der AKU....er wollte die bilder haben... (ich hab gesagt, vorsicht: erst Anwalt fragen.... sicher ist sicher)
jo
ich habe ihr gesagt, dass sie dass nun erst mit Rechtsschutz und dann Anwalt (von vorneherein) klären soll, anwalt kann ja vorerst nett "um ggf.ersatz" ansonsten wandlung oder was auch immer bitten...)
bin mal "gespannt"...was anwalt sagt

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Ungelesener BeitragVerfasst: 10. Juli 2012, 15:04 
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Problem ist eben, ob der TA, der die AKU gemacht hat, seine Befunde irgendwo dokumentiert hatte oder einfach nur mündlich (Zeugen) seine Befunde mitgeteilt hat (o.b.B. = ohne besondern Befund ist auch ein Befund).

Sonst wird die Beweislage schwierig. Aber das sollte dann eigentlich Sache des Vk sein, sich sein Geld vom TA wieder zu holen (wenn der TA wirklich seine RÖ-Bilder als Kl 1 eingestuft hatte).

Jetzt kommt es eigentlichnur darauf an, was die jetzige Besi will. Pferd zurück und Geld zurück, ggf. auch Ersatz für die entstanden Kosten etc.
Rö- Bilder würde ich jetzt auch nicht mehr aus der Hand geben, ggf. gegen Kostenerstattung Kopien anfertigen lassen.

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