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 Betreff des Beitrags: TA-Rechnung - Frist - Verjährung??
Ungelesener BeitragVerfasst: 8. August 2007, 22:04 
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Hallo,
Im alten FN-Forum hab ich mal über das Problem gelesen, das ich jetzt habe. Nur leider weiß ich die Antworten nicht mehr. :asad:
Folgendes: vor 1,5 Jahren hat ein TA mein Pferd untersucht und son Mist gesabbelt, dass ich die erforderliche Weiteruntersuchung/Behandlung von einem anderen TA machen ließ. TA 1 war nur dieses eine Mal bei mir und auch sonst nie wieder in dem Stall. Ich rief ihn auch nach der ersten Untersuchung an und sagte den weiteren Termin ab und gab meine Adresse durch (für die Rechnung).
Eine Rechnung kam nie und gemeldet hat er sich auch nicht.

Jedenfalls bis gestern. Heute kam ein Anruf auf meine Mailbox, ich möge wegen der Adresse zurückrufen. Sonst würde er die bei der Post (????) erfragen und das würde Kosten verursachen.

Dafür, dass er meinem Pferd einmal die Lunge abhörte (wegen Husten) will er knapp 50 Euro haben. :-?

Wie ist das mit den Fristen bis wann ein TA ne Rechnung schicken muss? Also der Anspruch verjährt ja erst nach 3 Jahren. Aber bezgl. der Rechnung war das irgendwie anders oder??

Was ich allerdings sagen muss ist, dass ich nicht da wohne, wo ich gemeldet bin (hat Gründe). Ein Brief an mich wäre also unzustellbar. Aber wie findet der Mensch meine Adresse raus? Gibts es da keinen Datenschutz?

Was würdet ihr tun?

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Ungelesener BeitragVerfasst: 8. August 2007, 22:10 
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persönlich zahlen?

wenn du nicht willst, dass der deine tatsächliche Adresse bekommt, bleibt dir ja nichts anderes über... oder lass die am Telefon den betrag und die Rechnungsnummer geben, dann kannst überweisen.

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"Actually, I prefer to be called ruler of all that is evil, but I will answer to Satan."


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Ungelesener BeitragVerfasst: 8. August 2007, 22:16 
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Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, dann sieht zora es nicht ein, 50 Euro für eine "Behandlung" zu zahlen, die nichtig war - und das dann auch noch über nen Jahr später, und mit so einer scheinbar doch frechen ansage auf dem AB...
Aber ganz ehrlich - ich würd auch bezahlen - aber NICHT bar!!!
Ich würde schon auf eine Rechnung bestehen (allein wegen der Aufstellung der Posten, ist ja doch interessant), und dann überweisen, weil es dann NACHVOLLZIEHBAR ist. Gerade, wenn ich mit jemandem etwas Stress hatte (und so sieht es ja wohl aus), dann ist es auf jeden fall besser, einen beleg dafür zu haben, dass gezahlt wurde!

Aber bezahlen würde ich schon - sonst zahlst Du im Endeffekt eh nur drauf - auf "hat nichts gebracht" wird sich im Falle einer Verhandlung der Richter kaum einlassen.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 8. August 2007, 22:24 
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zajlen muss sie, da gibts keinen Weg drumrum.....
denn sie hat den TA ja beauftragt. Auch wenn die Behandlung abgebrochen worden ist - alles, was bis zu dem Zeitpunkt angefallen ist, wird sie auch zahlen müssen....

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Ungelesener BeitragVerfasst: 8. August 2007, 22:35 
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Zora hat geschrieben:
Was ich allerdings sagen muss ist, dass ich nicht da wohne, wo ich gemeldet bin (hat Gründe). Ein Brief an mich wäre also unzustellbar. Aber wie findet der Mensch meine Adresse raus? Gibts es da keinen Datenschutz?

Was würdet ihr tun?



wenn du ne adresse suchst gehst du zum einwohnermeldeamt
legst denen geld auf den tiwshc und die suchen
und geben die dir auch raus
außer sie finden nichts
was ich immer sehr lächerlich finde
da ich mich frage wie sowas sein kann
(außer jemand wohnt inzwischen in nem anderen land, dann müsste diese person aber zumindest ausgetragen sein, wohnt auf dem mond, oder dem nächsten friedhof
aber alles andere müsste doch wohl zu finden sein in deren compis :roll: )

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Ungelesener BeitragVerfasst: 9. August 2007, 07:42 
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Wieso willst du denn nicht zahlen? Du hast den TA beauftragt. Und der TA hat einen Anspruch auf seine Bezahlung.
Zitat:
Wie ist das mit den Fristen bis wann ein TA ne Rechnung schicken muss? Also der Anspruch verjährt ja erst nach 3 Jahren. Aber bezgl. der Rechnung war das irgendwie anders oder??


Warum sollte das mit der Rechnung anders sein? Der Anspruch muss innerhalb der gesetzl. Frist geltend gemacht werden. Wenn die 3 Jahre beträgt (?? ich kenne nur die 2 oder 4 Jahresfrist), dann muss die Rechnung innerhalb dieser Frist bei dir sein.

Wenn du deine Adresse nicht preisgeben möchtest, dann ruf ihn doch zurück, fahr hin und bezahl ihn. Kannst dir eine Quittung geben lassen und gut ist. Oder? :-)


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Ungelesener BeitragVerfasst: 9. August 2007, 10:01 
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Ich würde wegen der 50 Euro nicht so einen Aufriss machen....zahlen und gut ist.....

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Ungelesener BeitragVerfasst: 9. August 2007, 15:04 
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Hallo!

Die Frist für die Verjährung ist 2 Jahre nach dem Ende des Jahres der Ausstellung. Also RE aus mai 2005 verjährt zum 31/12/2007.

Eine Frist für die Stellung einer RE gibt es meines Wissens nicht,
aber nach dem Umsatzsteuerrecht muß man die Arbeiten am Ende des Monats in Re stellen in dem sie geleistet worden sind.

Ich würde persönlich vorsprechen versuchen den Preis zu drücken und dann zu bezahlen und dabei meinen Unmut deutlich zum Ausdruck bringen. Ta sind auf Mundpropadanga angewiesen bzw dadurch auch anfällig. Etwas lautere Diskussion kann da Wunder wirken.

Gruss Torsten


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Ungelesener BeitragVerfasst: 10. August 2007, 18:46 
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Danke für die Antworten.
Zera hat das schon richtig standen, dass ich eigentlich nicht zahlen wollte. :aoops:
Ich hab ihm ja letztes Jahr meine Adresse durchgegeben. Er hätte sich ja mal eher melden können. Komisch, dass ihm jetzt erst auffällt, dass da ne Rechnung offen ist.
Dazu finde ich eben die 50 Euro einfach überzogen. Er hat ja damals fast nichts gemacht (nur Abhören). Und dazu noch eine Fehldiagnose gestellt.

Wegen 50 Euro Streitwert geht allerdings keiner zum Gericht.

Naja, ich werd mal abwarten.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 10. August 2007, 20:18 
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Ungelesener BeitragVerfasst: 11. August 2007, 09:10 
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Ungelesener BeitragVerfasst: 11. August 2007, 13:20 
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Anfahrtskosten? Er hatte meinen Termin extra so gelegt, dass er zuvor im Nachbardorf war. Wenn er jetzt fies wäre, würde er das unterschlagen. Aber ich meine, es gibt die Pflicht Fahrkosten zu teilen.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 11. August 2007, 19:58 
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Ungelesener BeitragVerfasst: 11. August 2007, 21:38 
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Ich hatte eine ähnliche Situation...

Meine Stute begann Anfang Februar zu lahmen - hatte zunächst einen benachbarten TA da, der nur Lahmheitsdiagnose gemacht hat, ohne Leistungsanästhesie - und dann geraten hat das Bein einzuschmieren...
Hinzu kam, dass der Arzt die Lahmheit auf dem falschen Bein diagnostiziert hat...

Nach diesem Arzt hatte ich 3 weitere TÄ dabei, dann bin ich in die Klinik, wo die Stute Ende April eingeschläfert werden musste...

Nun kam erst vor 2 Wochen die Rechnung vom ersten TA - sie war nicht hoch, aber ich hab mich geweigert zu zahlen - hab sachlich mit ihm gesprochen, dass er a.) Nonsense diagnostiziert hat b.) das falsche Bein erwischt hat und c.) die Rechnung ja wohl reichlich spät war...

Er hat sich ohne Murren entschuldigt und mir die Kosten erlassen... Glück gehabt...

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Every step I take, every move I make - I'll be missing you! (Rhapsody 1990 - 2007)

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Ungelesener BeitragVerfasst: 13. August 2007, 07:27 
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Du mußt beweisen können, dass eine Diagnose falsch war, um nicht zu zahlen. Dies dürfte schwer werden.

Ansonsten "riecht" das nach unwilligen Zahler und dafür wird kein Richter Verständnis haben.
Für 50 Euro schaltet auch niemand einen Gutachter ein.
Einzige Möglichkeit, der TA, der Dein Pferd direkt danach behandelte ,bescheinigt Dir den Nonsens des Kollegen.

Da wirst Du nach meinen Erfahrungen schlechte Karten haben.
Ein klärendes persönliches Gespräch stünde hier aber an erster Stelle.

Meritas


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