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Tierseuchenkammer??? http://www.unserententeich.de/viewtopic.php?f=9&t=24575 |
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Autor: | cutie [ 6. Februar 2009, 13:21 ] |
Betreff des Beitrags: | Tierseuchenkammer??? |
Wie manche vielleicht wissen ist meine "Omma" ja vor einem Jahr gestorben. ![]() Jetzt hab ich letzte Woche (gehts noch?) einen Brief von der hessichen Tierseuchenkammer bekommen, ich soll Falltierentsorgung zahlen ![]() Und dann steht da noch was von Nichtmeldung und Strafe und so. Ich raff des net, mag des ma einer der sich besser auskenn für mich lesen und mir erklären? |
Autor: | cocoloco [ 6. Februar 2009, 13:26 ] |
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![]() ruf doch mal da an? oder frag mal Juno, die müsste sich da auskennen. was hatte die omma denn? |
Autor: | DesperateHousewife [ 6. Februar 2009, 13:26 ] |
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uff....ich glaube mich zu erinnern, dass der SB in die Tierseuchenkasse einzahlt / einzahlen muss, damit die Tierkörperbeseitigung das Pferd kostenlos abholt. edit: Bei uns hat das die SB komplett für den Stall bzw. die einzelnen Pferde bezahlt und den einzelnen Betrag wieder vom Tierhalter kassiert. |
Autor: | cutie [ 6. Februar 2009, 13:28 ] |
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Die hatte Kolik und stand in Gießen. Frag mich halt warum die nach einem Jahr damit ankommen?? Weiß net ob unser SB da einzahlt, hab da vorher noch nie von gehört. |
Autor: | gigoline [ 6. Februar 2009, 13:29 ] |
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jep, wenn gemeldet -> kostenlose entsorgung, in rlp ist die tsk schon seit jahren beitragsfrei... ich hab damals (als ich nicht gemeldet war) einfach ne rechnung bekommen, ich glaub 80 DM oder so-... |
Autor: | DesperateHousewife [ 6. Februar 2009, 13:30 ] |
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schau mal hier: http://www.hessischetierseuchenkasse.de/ Und frag deinen SB nochmal deswegen, ob der irgendwas eingezahlt hat. |
Autor: | cutie [ 6. Februar 2009, 13:39 ] |
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Also ich habs jetzt so verstanden: Anscheinend war sie nicht gemeldet, deswegen soll ich 21,- Entsorgung und 5,- Strafe zahlen und mein neues Pferd jetzt anmelden. Also muß ich jetzt nur noch mim SB Rücksprache halten, ob der für die eine oder andere eingezahlt hat oder die überhaupt gemeldet hat. |
Autor: | Yvel [ 6. Februar 2009, 13:42 ] |
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Wenn er nicht meldet- musst du es selbst tun. |
Autor: | cocoloco [ 6. Februar 2009, 13:46 ] |
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ehrlich gesagt, ich hab das auch noch nie nachgefragt. sollte man wohl tun. Man lernt ja nie aus. |
Autor: | Miggy [ 6. Februar 2009, 13:59 ] |
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Ich habe auch einbezahlt. 1-3 Pferde ist irgendwie der Grundpreis von 10€ oder so. 2007 hatte ich nicht neu überwiesen und bekam Mahnungen. 2008 dann erneut der Hinweis auf die Beitragszahlung für 2008+2007. Ich habs dann endlich überwiesen. Dieses Jahr steht noch aus, soll man wohl von allein machen. Vergessen werden die einen nicht ;O) Die sind jetzt vermutlich noch mehr hinterher durch die leeren Kassen wegen der Vogelseuche. Und so viel Geld ist es ja nicht was man zahlen muss. |
Autor: | Yvel [ 6. Februar 2009, 15:09 ] |
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Dafür bekommst du aber auch "Entschädigung", falls dein Tier durch ne Seuche getötet werden muss. |
Autor: | Fienchen [ 6. Februar 2009, 15:13 ] |
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In Hessen ist es eh kostenlos - zumindest für mich als privater Pferdehalter ... einfach jährlich (da kommt dann ein Formular) den Bestand melden bzw. bestätigen, das alles unverändert ist und gut ... Ruf doch einfach mal an ... |
Autor: | anjachristina [ 7. Februar 2009, 20:11 ] |
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Hi, bei uns im Saarland ist es so wie bei Fienchen. Man meldet sich auf der page an und kriegt dann einen Brief mit einer Nummer. Dann logt man sich ein und erledigt das online. Grüsse |
Autor: | allrounder [ 8. Februar 2009, 13:11 ] |
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In Hessen sind die Pferdehalter verpflichtet ihren Pferdebestand jährlich der Tierseuchekasse anzuzeigen. Als Halter gelten da die Personen, die Pferde bei sich auf dem Hof stehen haben. Daher muss sich eigentlich keine Pferdebesitzer, der sein Pferd woanders in Pension stehen hat, darum kümmern. Hält man die Pferde in Eigenregie muss man sie (in Hessen kostenlos) melden. Habe auch nur meine am Haus gemeldet, denn den Jungspund, der beim Aufzüchter steht, muss dieser anmelden. |
Autor: | Börgi [ 9. Februar 2009, 09:25 ] |
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Ein Auszug von der HP der TSK/NRW Zitat: Grundsätzlich sind alle Besitzer von Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen, Gehegewild, Geflügel und Bienen verpflichtet, ihren Tierbestand bei der Tierseuchenkasse zu melden. Der Meldebogen wurde von der Tierseuchenkasse für 2009 neu entworfen
Die Kosten Beiträge in Beständen mit 1 bis 3 Tieren, je Bestand 4 und mehr Tieren, je Tier = 5,00 € = 1,00 € und zum Thema entschädigung Eine Entschädigung ist eine Leistung besonderer Art - kein Schadenersatz. Im Wesentlichen werden Tiere entschädigt, die auf behördliche Anordnung getötet wurden oder nach der Anordnung der Tötung verendet sind, bei denen eine anzeigepflichtige Seuche nach dem Tode festgestellt wurde, die auf Grund vorgeschriebener oder vom Amtstierarzt angeordneter Maßnahmen oder im Zusammenhang mit ihrer Durchführung getötet werden mussten oder verendet sind. Entschädigt wird der so genannte gemeine Wert des Tieres, der vom Amtstierarzt und zwei sachkundigen Schätzern ermittelt wird. Der Amtstierarzt kann die Schätzung alleine vornehmen, wenn der Tierbesitzer zustimmt und der Schätzwert für die zu entschädigenden Tiere eines Besitzers den Betrag von 25.000 EUR nicht übersteigt. Auf die Entschädigung wird der Wert der verwertbaren Teile des Tieres angerechnet. Die bei der Verwertung oder Tötung eines Tieres entstehenden Kosten werden zusätzlich zur Entschädigung erstattet. Nach dem Tierseuchengesetz darf die Entschädigung folgende Höchstsätze je Tier nicht überschreiten: 5.113,00 € bei Pferden Alles könnt ihr hier nachlesen: http://www.landwirtschaftskammer.de/fac ... /index.htm |
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