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Chip-Op oder Rückgabe an Händlerin?? Hilfe!!! http://www.unserententeich.de/viewtopic.php?f=9&t=1945 |
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Autor: | trinchen [ 12. Juni 2007, 22:59 ] |
Betreff des Beitrags: | Chip-Op oder Rückgabe an Händlerin?? Hilfe!!! |
Hallo!! Meine Freundin hat sich vor ca. zwei Monaten ein Pferd bei einer Händlerin gekauft und leider keine große Ankaufsuntersuchung gemacht, d.h. sie hat keine Röntgenbilder gemacht. Nun hatte das Pferd einen Einschuß am Spunggelenk und weil das Sprunggelenk so komisch dick war und es irgendwie auch nicht besser wurde, ist sie mit dem Pferd in die Klinik gefahren und hat es röntgen lassen. Das Pferd musste eine Nacht da stehen und heute haben wir den Anruf bekommen: Es sind auf beiden Sprunggelenken sehr große Chips vorhanden, die so schnell wie möglich operiert werden müssen. Morgen werden auch noch weitere Gelenke geröntgt, weil die Tierärztin noch mehr chips vermutet. Weil meine Freundin sich die teure OP nicht lesien kann, überlegt sie das Pferd zurück zu geben. Da das Pferd ja bei einer Händlerin gekauft wurde besteht ja eine "Garantie" von zwei Jahren. Es wurde allerdings ein Kaufvertrag geschlossen in der nur ein Rückgaberecht von zwei Wochen vereinbart wurde. Was gilt jetzt? Vertrag oder Gesetz? Ich habe mal gehört, dass trotzdem das Gesetzt gilt??? Wenn man ihn jetzt nicht zurück geben kann: -Wie teuer ist so eine OP ungefähr? Hat vielleicht jemand Erfahrung? -wie sehen die Heilungschancen aus? Vielen Dank für eure Hilfe!!! Das ist echt so die scheiß Situation. Natürlich will man das arme Pferd nicht zurück geben, aber man kann doch nicht so ein krankes Pferd behalten. Die OP Kosten sind sooo teuer... Liebe Grüße Trinchen |
Autor: | Paint [ 12. Juni 2007, 23:09 ] |
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was gilt? das pferd hat was und das fällt unter garantie soetwas entwickelt sich ja nun nich tüber nacht also kann sie es zurück geben oder wertminderung aushandeln |
Autor: | trinchen [ 12. Juni 2007, 23:18 ] |
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Danke schon mal für die antwort! wir haben uns gerade nochmal den Vertrag angeguckt. Es steht dort unter Paragraph 7 "Mangelansprüche des Käufers verjähren in 2 Wochen nach Ablieferung des Pferdes". Es ist ein Vordruck von der FN in dem die "zwei Wochen" handschriftlich in das Feld eingetragen wurden. |
Autor: | Paint [ 12. Juni 2007, 23:22 ] |
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da wird ein anwalt aber sicherlich was anderes zu sagen händler können sich auf den kopf stellen die haben ansprüche gelten zu lassen |
Autor: | Sunshine [ 12. Juni 2007, 23:31 ] |
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Autor: | trinchen [ 12. Juni 2007, 23:35 ] |
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Wisst ih was mir gerade aufgefallen ist, im Vertrag steht als Verkäufer der Mann von der Handlerin. Sie hatte damals gesagt, dass müsse so sein, weil ihr Mann das Pferd gekauft hat und daher er der Besitzer des Pferdes ist. Jetzt ist mir natürlich klar, dass sie bestimmt schon wusste, dass das Pferd irgendwas hat und ihr Mann ja bestimmt ne Privatperson ist. Dann geht das ja nicht mit den zwei jahren. Man was ist das denn für ne Scheiße, die hat uns voll übers ohr gehauen. Allerdings wurde der Handschlag mit ihr und nicht dem Mann gemacht. Zählt das nicht auch?? Ok, ich glaub da kann wirklich nur noch ein anwalt weiter helfen. meine Freundin will morgen gleich mal bei einen anrufen. Aber falls trotzdem jemand noch was weiß, was uns beruhigen könnte, kann er es gerne schreiben. Sie wird ja bestimmt nicht sofort einen termin bekommen... |
Autor: | Sunshine [ 12. Juni 2007, 23:39 ] |
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Autor: | bluesky [ 13. Juni 2007, 00:03 ] |
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Also ganz zu erst einmal ist GARANTIE eine rein freiwillige Leistung!! Es geht hier um GEWÄHRLEISTUNG. Diese ist gesetzlich garantiert und kann von Händlern nicht ausgeschlossen werden. Ich nehme hier an dass er Mann Privatperson ist. Ich lese nirgendwo (ausser diesem 2 - Wochen Passus), dass die Gewährleistung ausgeschlossen wurde??? Gibt es diesen Satz in dem Vertrag??? Aber sei es drum, die Chips sind ein verstecketer Mangel. Die ersten 6 Monate nach Vertragsschluss gilt die sogenannte Beweislastumkehr, d.h. der VERkäufer muss BEWEISEN, dass das Pferd den betreffenden Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe nicht hatte. Es ist aber eine gute Idee einen Anwalt zu befragen, ohne den Vertrag genau zu lesen und weitere Umstände zu kennen, kann das ganze immer nur eine MIlchmädchenrechnung sein. |
Autor: | Sunshine [ 13. Juni 2007, 00:24 ] |
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Autor: | Phillis [ 13. Juni 2007, 00:33 ] |
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Beliebter Händlertrick... Man lässt den Freund, den Sohn o.ä. im Vertrag als Verkäufer festhalten, so ist der Verkäufer eine Privatperson und kann die Gewährleistungsfrist vertraglich verkürzen ![]() Tut mir sehr leid, aber nach meinem Wissen, habt Ihr da keine Chance... ![]() ![]() ![]() Vielleicht lässt sich aber was über Zeugen machen? Kenne mich da nicht so aus, aber war noch jemand dabei, als z.B. der Handschlag (mit dem richtigen Händler) gemacht wurde oder der bezeugen kann, dass da Schmu gelaufen ist? Wenn ja bei Händler einfach mal anrufen und "nett" drohen vor Gericht zu gehen, dann könnte es sein, dass er den bequemeren Weg geht und das Tier zurück nimmt... Kannst Dir das Verkaufsrecht nochmal genau durchlesen unter: http://pferd-aktuell.de/Anlage28925/Das ... dekauf.pdf |
Autor: | Sunshine [ 13. Juni 2007, 00:43 ] |
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Autor: | Claude006 [ 13. Juni 2007, 07:18 ] |
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Solche Leute wissen immer was sie tun ![]() Würde auch schnleunigst zum Anwalt wenn der auch sagt keine Chance gut dann wirds leider teures Lehrgeld ![]() |
Autor: | Bazooka [ 13. Juni 2007, 07:46 ] |
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Ist es statthaft, daß ein verkäufer die Gewährleistungspflicht auf zwei Wochen runterschrauben kann? Was steht sonst im kaufvertrag? Wäre es nicht billiger, daß Pferd unter Umständen, wenn der Befund so heftig ist, nicht einschläfern zu lassen? Dem guten Geld noch mehr schlechtes hinterherwerfen? Vielleicht kriegen wir noch ein paar Infos zu Rasse, Alter, Kaufpreis und wer der Händler war. |
Autor: | Yvel [ 13. Juni 2007, 08:11 ] |
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Als Händler müsste sie zurück nehmen, wenn der Mangel vorher schon bestanden hat. Innerhalb der ersten 6 Monate muss das vom Käufer nicht mal nachgewiesen werden, nach den 6 Monaten ist der Käufer hier beweispflichtig. WEnn ihr Mann das Pferd verkauft hat, kann er als Privatperson eine Gewährleistung ausschliessen. Zu prüfen wäre dann,ob es ihm wirklich gehört hat oder er es nur verkauft, damit die Gewährleistung ausgreschlossen werden kann. Aber hier wird der Nachweis wohl schwierig sein. ABER: Es gibt bisher ein Gerichtsurteil, in dem auch ein Privatmann auf eine Gewährleistung auf ein Jahr verpflichtet wurde. Frage ist, ob diese Entscheidung auch so Bestand hat /von anderen Gerichten auch so angesehen wird. Ich suche das noch mal raus. |
Autor: | dabadu [ 13. Juni 2007, 09:37 ] |
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ok, da scheint ziemlicher schmu gelaufen zu sein und ich würde mir auch sofort einen Anwalt suche und mir Rat einholen. Unabhängig davon schockiert mich jedoch die Aussage, dass so eine OP ja soooo teuer ist und Deine Freundin das Geld dafür nicht hat. Denn mal ganz ehrlich: Bei einem pferd muss man damit rechnen, dass mal höhere TA kosten anfallen. Natürlich denkt man nicht dran, dass das gleich am Anfang passieren kann. Natürlich würde auch ich nicht unbedingt einsehen eine OP an einem pferd zu bezahlen, dass bereits beim kauf den mangel hatte. In diesem Fall kann ich also prinzipiell verstehen, dass man sich aus diesem Beweggrund dagegen entscheidet das Tier zu behalten. Nur sollte es wegen des nicht vorhandenen geldes sein, finde ich das sehr bedenklich. Denn was wäre denn jetzt gewesen, wenn das Pferd in den Koppelzaun gerannt wäre, sich eine Tiefe wunde am Gelenk zugezogen hätte, die dann auch in einer OP gerettet hätte werden müssen? Denn so ne OP kostet locker genauso viel... Is nicht böse gemeint, aber mir stößt es immer wieder etwas sauer auf, wenn ich höre, dass leute die außerordentlichen Kosten für ein Pferd scheinbar total unterschätzen. |
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