Snoeffi hat geschrieben:
Ich bin kein Jurist, schreibe nur meine juristisch angehauchte Meinung:
Wenn die Verkäuferin behauptet, dass nur ein Teil des Kaufpreises gezahlt worden wäre (nämlich nur die erste Rate), dann wird sie wohl vom Kaufvertrag zurücktreten wollen. Als Käuferin würde ich alles daran setzen, zu belegen, dass der Kaufvertrag ordnungsgemäß erfüllt wurde. Vollständige Zahlung des Kaufpreises und Übergabe des Pferdes. Am zweiten Punkt gibt es wohl keinen Zweifel, über den ersten wird gestritten.
Wenn es sich wirklich um so ein vorgefertigtes Kaufvertragsformular handelt, das man im Internet etc. erhält, sehe ich aber wenig Chancen, dass die Verkäuferin mit der Behauptung, es sei ein höherer Kaufpreis ausgemacht worden, durch kommt.
Eben, darum frage ich mich, was der Hinweis des Richters sollte. Bei ner Anfechtung würde das eher Sinn ergeben können. Für Rücktritt wegen nicht erfüllter Zahlungen ist das klar ne Beweisfrage mit erheblicher (!) Beweisbelastung bei dem Verkäufer.
Unterschied zwischen Anfechtung und Rücktritt sind neben grundlegend verschiedener Grundvoraussetzungen auch andere Erklärungen, Fristen und Aufforderungen. Darum wäre das für die Verteidigung gegen die geltend gemachten Ansprüche auch nicht unerheblich zu wissen, worum es geht

Snoeffi hat geschrieben:
Sollte der Richter anderer Meinung sein, könnte die Verkäuferin wohl vom Verkauf zurücktreten. Dann wären die Kosten, die bisher angefallen sind, interessant, weil Käuferin und Verkäuferin so zu stellen wären, als hätte es den Kaufvertrag nicht gegeben. Insofern müsste die Verkäuferin die Kosten eventuell an die Käuferin erstatten.
Oder sehe ich das falsch?
Snoeffi
Jein. Aber das würde ja auch nur (Bei Rücktritt, falls es einer ist) im zweiten Schritt gelten, für den Fall, dass man verliert. Da will man ja garnicht hin.
Außerdem macht das grds schon nen Unterschied, ob das Laufende Kosten durch Nutzung sind, oder Beträge, die man in das Ding "reingesteckt" hat. (und selbst da wird unterschieden zwischen Luxus und notwendiger Erhaltung der Sache)
Bsp am Auto: Benzin im Verhältnis zu Neuer Stereoanlage im Verhältnis zu Reparatur der undichten Fensterscheibe