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Das große Geschnatter geht weiter!
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Ungelesener BeitragVerfasst: 10. Juni 2011, 19:50 
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weil es gegen das deutsche arzneimittelgesetz verstößt. die holländer dürfen es abschicke, aber als deutscher darf man es nicht erhalten

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Manoar Gamara
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Ungelesener BeitragVerfasst: 10. Juni 2011, 19:51 
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Darf ich das mit einer APO-Adresse (amerikanische Adresse hier in Deutschland) erhalten?
Ich hab jetzt irgendwie schiss :aoops:


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Ungelesener BeitragVerfasst: 10. Juni 2011, 20:50 
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es kam das gesetz, dass der Versandhandel von Tierarzneien nicht mehr verboten ist

http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/politik/news/2011/03/18/versandverbot-fuer-tierarzneimittel-wird-aufgehoben.html

Sind denn Wurmkuren verschreibungspflichtig?

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Ungelesener BeitragVerfasst: 10. Juni 2011, 21:05 
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ich denk doch.
sonst könnte man die doch längst in der apotheke holen o online bestellen... so wie frontline zb.

? oder

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Ungelesener BeitragVerfasst: 10. Juni 2011, 21:47 
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UNFEHLBAR-ENTE

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hmm...
lexi, ich würde eure APO auch für was anderes anzapfen :-| ...brauche nen neuen Helm und mein APO-Dealer in Meenz stellt sich als schluri raus :evil:

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Ungelesener BeitragVerfasst: 11. Juni 2011, 07:25 
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melle1 hat geschrieben:
es kam das gesetz, dass der Versandhandel von Tierarzneien nicht mehr verboten ist

http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/politik/news/2011/03/18/versandverbot-fuer-tierarzneimittel-wird-aufgehoben.html

Sind denn Wurmkuren verschreibungspflichtig?


Ich habe oben das Gesetz eingestellt, da kann man alles nachlesen - sooo kompliziert ist es dann auch nicht formuliert :-|

Entscheidend ist der Satz "für Tiere die NICHT der Lebensmittelgewinnung dienen" - der bezieht sich nicht auf das Empfängertier sondern auf das Medikament als solches. Eine Wurmkur für Pferde (ja, verschreibungspflichtig) ist kein Medikament das ausschließlich für Tiere bestimmt ist die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen und damit ist deren Versand weiterhin verboten. WARUM das so ist - keine Ahnung. Ist aber nunmal so :keineahnung:


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Ungelesener BeitragVerfasst: 11. Juni 2011, 08:22 
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Fakt ist doch, dass ein BGH-Urteil aus 2010 genau dies Gesetz als unverhältnismässig beurteilt hat - somit gibt es eine legale Lücke, die genutzt wird.

Auch die Versender aus den Niederlanden, haben eine Filiale und somit einen Geschäftssitz in Deutschland - damit nutzen sie diese Lücke.

Da auch mein TA mir schon des Öfteren Medis zugeschickt hat, würde er mich und sich ja auch einer strafbaren Handlung schuldig machen.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 11. Juni 2011, 11:40 
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Nein, es wurde nicht "genau dieses Gesetz" als unverhältnismäßig beurteilt sondern das alte, das den Versand komplett verboten hat.
Inzwischen ist der Versand erlaubt, aber eben nur von Medikamenten die gemäß Zulassung ausdrücklich NUR bei Tieren angewandt werden dürfen die NICHT der Lebensmittelgewinnung dienen. Dazu gehören Wurmkuren für Pferde, Rinder, Schweine, Schafe... halt nicht. Dabei geht es nur um das Medikament, ob das Pferd das es bekommt als Schlachttier deklariert ist oder nicht ist vollkommen unerheblich.
Ist nunmal so, egal wie sinnlos man das findet und egel wieviele Versdandapotheken oder Tierärzte sich darüber hinwegsetzen, das ändert leider nichts daran das es ungesetzlich ist [smilie=hate-teach.gif] . Der Tierarzt als solcher darf übrigens gar nicht versenden - er darf aus seiner "tierärztlichen Hausapotheke" Medikamente abgeben, für den Versandhandel braucht er dann wieder ne extra Genehmigung. Auch ganz normale Apotheken ohne "Versandzulassung" dürfen nicht einfach anfangen die Sachen durch die Gegend zu schicken.
Inwieweit die Zuwiderhandlung wirklich verfolgt wird entzieht sich meiner Kenntnis - trotzdem ist es verboten :keineahnung:


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Ungelesener BeitragVerfasst: 12. Juni 2011, 19:43 
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also für katzen schon ??

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Ungelesener BeitragVerfasst: 12. Juni 2011, 19:49 
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Also eine bei uns im Stall hat jetzt erst Wurmkuren für unsere Pferde in einer Apotheke am Ort bestellt und auch bekommen... :keineahnung:


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Ungelesener BeitragVerfasst: 13. Juni 2011, 07:00 
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damit macht sich die Apo auch starfbar, weil sie einen Arzneimittel-Anwendungs- und Abgabebeleg ausfüllen müssen, denn sie können ja nicht wissen, ob die Wurmkuren für Nicht- Schlachtpferde angewendet werden, (es sei denn alle E-Pässe lagen vor und wurden kontrolliert) oder der TA hatte ein Rezept ausgestellt.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 13. Juni 2011, 08:40 
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Babsi hat geschrieben:
Also eine bei uns im Stall hat jetzt erst Wurmkuren für unsere Pferde in einer Apotheke am Ort bestellt und auch bekommen... :keineahnung:

Ja, wenn Du die in Holland oder sonstwo bestellst bekommst Du sie ja auch. Wenn ich am Hauptbahnhof Gras oder Härteres kaufen will kriege ich es auch, wenn auch nicht in der Apotheke :alol: . Nur ist halt nicht alles was gemacht wird erlaubt :keineahnung:


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Ungelesener BeitragVerfasst: 13. Juni 2011, 12:49 
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als ich bei med-peds bestellt hatte, haben die eine rezept- und beratungsgebühr von 2,50€ erhoben. dort mussten dann angaben zum pferd gemacht werden und das ganze nahm seinen lauf.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 16. Juni 2011, 12:39 
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Habe mir das ganze jetzt noch mal von einem RA erklären lassen:

sofern, wie bei Miggy vorgegangen wird, ist der Versand legal.
Da gibt es einen Passus, in dem ganz klar steht, dass das entsprechende Tier bei dem TA in Behandlung sein muss. Mit der Aufnahme der Daten und dem Ausstellen eines Rezeptes wird eine tierärztliche Tätigkeit ausgeübt, was nichts anderes als eine Konsultation darstellt.

Auch mein Haus-TA darf mir Medikamente zuschicken, ohne jegliche Sondergenehmigung.

Ich werde also auch weiterhin bestellen.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 16. Juni 2011, 13:54 
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Und woher hast du dann das Rezept? Das müßte dir nämlich ein TA ausstellen mit Unterschrift! Nur eine Eingabe in einem Formular reicht eben nicht aus, denn dann könnte jeder auch andere Medikamante für Pferde bestellen, z.b. Equipalazone (Pferd = Lebensmittel?) diverse Augensalben etc.

ich denke nicht, daß das in dieser Form rechtes ist, auch wenn dein R das erzählt hat. Die genaue Rechtslage kann dir aber die Arzneimittelbehörde erklären.

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