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Darf ein unausgebildeter RL eine Reitschule führen?
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Autor:  zuzi [ 30. August 2007, 11:51 ]
Betreff des Beitrags:  Darf ein unausgebildeter RL eine Reitschule führen?

Folgende Situation bei uns:

Paar pachtet Reitanlage, hält sich Schulpferde und bietet auf diesen auch Reitunterricht an. Soweit alles normal.
ABER weder sie noch er hat irgendeine Ausbildung. Sie hat wohl eine Bereiterlehre gemacht, ohne Abschlußprüfung und reitet Turnier. Er hat gar nichts.
Ist das überhaupt erlaubt?

Autor:  Kiks [ 30. August 2007, 11:54 ]
Betreff des Beitrags: 

ja,solange nix passiert, gibts keine Probleme.
Ne Reitlehrerhaftpflicht kann jederabschließen, der weiß, wo vorn und hinten ist, dazu braucht man keine Trainerschein. Alölerdings wird mit Schein duetlich billiger :wink:

Autor:  Yvel [ 30. August 2007, 12:03 ]
Betreff des Beitrags: 

Vom Gewerberecht her schon soweit ich weiss.
Da brauchst du hierfür ja keine Voraussetzungen wie in anderen Berufen (Approbation, Eintragung in Handwerksrolle etc).
Aber ich denke, für die Berufsgenossenschaft wären dann bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, damit der Betrieb dann auch versichert ist.

Autor:  bluesky [ 30. August 2007, 12:13 ]
Betreff des Beitrags: 

Klar, es gibt sogar Berufsreiter, die OHNE Ausbildung und Meisterprfg. ausbilden dürfen, ich weiß da allerdings nur von einem genau, aber es gibt wohl noch ein paar mehr, wenn entsprechende Erfolge da sind.

Autor:  Ago [ 30. August 2007, 12:19 ]
Betreff des Beitrags: 

Da "Reitlehrer" keine geschützte Berufsausbildung ist, darf sich jeder so nennen und jeder einen solchen Betrieb aufmachen. Auch die Berufsgenossenschaft stört sich daran nicht. Solange keine gesetzliche Grundlage vorhanden ist, KANN die Berufsgenossenschaft keine Schwierigkeiten machen.

Autor:  Chandra [ 30. August 2007, 14:31 ]
Betreff des Beitrags: 

mpf darf ich das jetzt hier schreiben ? :-?

Wo mein Pferd steht, der RL macht das auch nur zum Hobby ( zwar mehr schlecht als recht aber egal ) und früher hat er das nichtmal versteuert. Ob er es heute hat weiß ich nicht.
Die Reithalle lief auch lange Zeit als Lagerhalle/maschinenschuppen

Autor:  juno [ 31. August 2007, 21:32 ]
Betreff des Beitrags: 

die Anlage muß beim Veterinäramt gemeldet sein, dies wird auch überprüft und nach der Sachkunde gefragt. Nach § 11 Tierschgutzgesetz braucht er eine Genehmigung.

Autor:  garfield [ 4. September 2007, 20:07 ]
Betreff des Beitrags: 

bluesky hat geschrieben:
Klar, es gibt sogar Berufsreiter, die OHNE Ausbildung und Meisterprfg. ausbilden dürfen, ich weiß da allerdings nur von einem genau, aber es gibt wohl noch ein paar mehr, wenn entsprechende Erfolge da sind.


das wird meistens so gemacht, dass ein pferdewirtschaftsmeister für die unterschreibt.

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