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Ungelesener BeitragVerfasst: 21. Dezember 2008, 08:35 
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Kennt sich jemand mit der Vorschriften bzgl. Trainerschein B und A und einem Zusammenhang zum RA Kl.II aus?
Ich möchte in den kommenden Monaten mein RA II machen, allerdings dressurspezifisch. Nun machte mich gestern eine Bekannte darauf aufmerksam, das wenn ich irgendwann einmal den Trainer B und A machen möchte müßte ich das RA II mit Springen machen. Ist das so?

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Ungelesener BeitragVerfasst: 21. Dezember 2008, 08:55 
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Trainer B Leistungssport
Zulassung

Den Antrag auf Zulassung müssen Sie an den Veranstalter des Lehrgangs richten. Um zugelassen zu werden, sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Mitgliedschaft in einem Pferdsportverein, der einem der FN-angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
Vollendung des 18. Lebensjahres
Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses (nicht älter als sechs Monate)
bestandene Prüfung zum Trainer C - Reiten Basissport bzw. Trainer C - Reiten Leistungssport
Besitz der DRA III (je nach Schwerpunktwahl sind auch die Spezialabzeichen des DRA III zulässig)
Nachweis einer mindestens einjährigen Ausbildertätigkeit nach der Trainer C-Prüfung




Trainer A Leistungssport
Zulassung

Um zum Lehrgang und zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Mitgliedschaft in einem Pferdsportverein, der einem der FN-angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
Vollendung des 22. Lebensjahres
Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses (nicht älter als sechs Monate)
bestandene Prüfung zum Trainer B Reiten Basissport oder zum Trainer B Reiten Leistungssport
Nachweis einer mindestens dreijährigen Ausbildertätigkeit als Trainer C und einer mindestens einjährigen Ausbildertätigkeit als Trainer B
Besitz des DRA II Dressur und Springen

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Ungelesener BeitragVerfasst: 21. Dezember 2008, 08:58 
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Shit, das heißt ich muß doch noch einmal über einen verflixten L Parcours!!!! Hilfe, ich will nicht!

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Ungelesener BeitragVerfasst: 21. Dezember 2008, 11:54 
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Weiss jemand ob man beim Trainer A reiten muss? Wenn alle Nachweise die verlangt sind vorliegen? Das war eine Streitfrage bei uns, wenn ein Attest vorliegt das man gesundheitlich nicht mehr reiten darf.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 21. Dezember 2008, 11:58 
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Trainer APrüfungsanforderungen

Bei der Trainer A Ausbildung und der Prüfung haben Sie die Möglichkeit, je nach eigenem reiterlichen Schwerpunkt auszuwählen, ob Sie das praktische Reiten in Ihrer Schwerpunktdisziplin auf dem Niveau der Klasse M absolvieren (in den weiteren reiterlichen Disziplinen werden Sie dann mindestens auf dem Niveau der Klasse A beurteilt) oder ob Sie Ihr eigenes praktisches Reiten in allen Disziplinen im Bereich der Klasse L vorstellen.

Praktischer Teil:

Dressurreiten im Rahmen der Klasse L, auf Trense und Kandare
Springreiten im Rahmen der Klasse L
Geländereiten im Rahmen der geländemäßigen Ausbildung entsprechend den Anforderungen eines Geländerittes
Vorstellen von zwei Unterrichtsausschnitten im Rahmen von Lehrproben mit schriftlichem Entwurf
Erarbeitung von Trainingsplänen, Lehrgangs- und Ausbildungsplänen sowie Unterrichtskonzepten
Praktischer Teil im Schwerpunkt Dressur:

Dressurreiten im Rahmen der Klasse M auf Trense und Kandare
Springreiten im Rahmen der Klasse A
Geländereiten im Rahmen der geländemäßigen Ausbildung entsprechend den Anforderungen eines Geländerittes
Vorstellen von zwei Unterrichtsausschnitten im Rahmen von Lehrproben mit schriftlichem Entwurf
Erarbeitung von Trainingsplänen, Lehrgangs- und Ausbildungsplänen sowie Unterrichtskonzepten
Praktischer Teil im Schwerpunkt Springen:

Springreiten entsprechend den Rahmenanforderungen der Klasse M
Dressurreiten im Rahmen der Klasse A
Geländereiten im Rahmen der geländemäßigen Ausbildung entsprechend den Anforderungen eines Geländerittes
Vorstellen von zwei Unterrichtsausschnitten im Rahmen von Lehrproben mit schriftlichem Entwurf
Erarbeitung von Trainingsplänen, Lehrgangs- und Ausbildungsplänen sowie Unterrichtskonzepten

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Ungelesener BeitragVerfasst: 21. Dezember 2008, 13:33 
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Ich meine gelesen zu haben und auch erfragt, daß man keine silbernes Abzeichen für Trainer A haben muß, wenn man höhere (also M) Erfolge nachweisen kann.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 21. Dezember 2008, 18:03 
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cora78 hat geschrieben:
Ich meine gelesen zu haben und auch erfragt, daß man keine silbernes Abzeichen für Trainer A haben muß, wenn man höhere (also M) Erfolge nachweisen kann.


Mit M-Erfolgen kannst Du ja auch das silberne Abzeichen aufgrund von Erfolgen beantragen - kannst Dir dann die Prüfung sparen. Aber an den zwei Disziplinen kommst Du nicht vorbei.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 21. Dezember 2008, 18:04 
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Die Hex hat geschrieben:
Weiss jemand ob man beim Trainer A reiten muss? Wenn alle Nachweise die verlangt sind vorliegen? Das war eine Streitfrage bei uns, wenn ein Attest vorliegt das man gesundheitlich nicht mehr reiten darf.


Äh, wie jetzt? Den Trainer A machen, aber nicht reiten? Wie soll das denn gehen? Kannst ja auch keinen Meisterschein ohne Reiten machen. Fände ich jetzt schon arg bedenklich, wenn man die Prüfung ohne den praktischen Teil machen dürfte.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 21. Dezember 2008, 18:50 
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War eben eine Diskussion bei uns. Nicht mehr und nicht weniger. Ich brauch das nicht zumachen, ich habe das schon *g*

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