unterricht zu geben -ohne reitlehrerhaftpflicht- ist mehr als fahrlässig. im falle eines schadens kann man unter umständen -bis zum bitteren ende- mit seinem privatvermögen haften.
ein beispiel gab es gerade im nachbarverein...da ging es zum glück NUR um ein paar tausend euro, die dann aus eigener tasche gezahlt werden mussten. wenn ich mir dann einen lebenslangen pflegefall vorstelle, na glückwunsch (auch für den geschädigten!)
inwieweit ein reitlehrer abgesichert ist, der in seinem verein nicht als solcher "angemeldet" ist, würde ich an eurer stelle auch noch mal mit der entsprechenden versicherung abklären, dann wißt ihr was fakt ist. auch hierbei liegt schnell ein "irrglauben" in richtung vereinshaftung/freundschaftsdienst vor.
was häufig vorkommt: schnell steht die aufgeregte mutter neben der verletzten tochter im krankenhaus und wird befragt, wie es zu dem unfall gekommen ist...in 95% der fälle spricht die mutter dann keine "abgesprochenen geschichten" nach, sondern redet von UNTERRICHT
lieber einmal auf nummer sicher als sein leben lang zu zahlungen verpflichtet!
zum thema unterricht. ich würde, so eine normale "grunderfahrung" vorhanden ist, mit kleinen reihen beginnen und an der gymnastizierung des pferdes und sitz/einwirkung des reiters feilen und dann darauf aufbauen
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