Kuegelchen hat geschrieben:
Der zweite Sturz beim Springen bzw. die dritte Verweigerung führt zum Durchfallen. Und zwar nicht in der Teilprüfung Springen, sondern dann ist das ganze Abzeichen nicht bestanden und muß nochmal gemacht werden.
Oh, stimmt wohl. Allerdings hat das nicht mit Sturz oder Verweigerung zu tun, beim DRA IV kann man nicht nur den nichtbestandenen Teil wiederholen:
Zitat:
Sie müssen in jeder Teilprüfung (Dressur, Springen, Theorie) mindestens die Note 5,0 erreichen. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Allerdings muss dann die gesamte Prüfung noch einmal abgelegt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des DRA IV hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.
(Zitat von FN-Seite)
Aber wie gesagt, ich hab es schon mehrfach erlebt, dass die Leute gleich nochmal mit einem anderen Pferd reiten durften.