maharani hat geschrieben:
Der "Vorteil" daran ist, daß ich ein "Schlachtpferd" jederzeit töten lassen kann, egal ob es nun geschlachtet wird oder eingeschläfert.
Wer hat Dir denn das erzählt?
sorry, aber was du im Zusammenhang schreibst stimmt nicht!!!
Niemand darf ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund töten!
das ist so alleine richtig Die Gewinnung von Lebensmitteln ist ein vernünftiger Grund. Daher darf man ein gesundes Pferd schlachten lassen wenn man das möchte.
das stimmt so auchAber Einschläfern darf man das nur wenn es aus Gründen des Tierwohls notwendig ist - ganz egal ob das nun ein Schlachtpferd oder ein Nicht-Schlachtpferd ist.
und das stimmt eben nicht! Ist mein Pferd ein als Schlachtpferd eingetragen, kann ich es jederzeit töten lassen. Die Tötungsart bestimmt, ob das Pferd für den menschlichen Verzehr und/oder für die Weiterverarbeitung noch geeeignet ist oder nicht. Lasse ich mein Schlachtpferd durch Bolzenschuß und Entbluten töten, muß ich noch lange nicht der Verwertung zustimmen, sondern kann es ganz legal durch die TBA abholen lassen, lasse ich es einschläfern, dann MU? ich es durch die TBA abholen lassen, weil es nicht weiter verarbeitet werden darf. Dadurch ändert sich ja nichts am Tierschutzgesetz.
die ganze Sache hat NICHTS mit dem Tierschutzgesetz zu tun, sondern mit dem Fleisch- und Lebensmittelgesetz, da wird die Sache geregelt.