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Arzneimittelanhang http://www.unserententeich.de/viewtopic.php?f=25&t=45750 |
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Autor: | Thesa [ 15. März 2012, 09:45 ] |
Betreff des Beitrags: | Arzneimittelanhang |
Hi Ich wusste nicht, wo ich meine Frage reinschreiben soll, daher hab ich mir gedacht, dass es ja auch irgendwie Zubehör fürs Pferd ist... wenn nicht, bitte einfach verschieben. Und zwar wurde bei meinem Pferd schon öfter angemerkt, dass der Arzneimittelanhang im Equidenpass fehlt. Wo bekomme ich den nun her? Und zum anderen: Wenn das Pferd zur Schlachtung bestimmt ist, muss ich in den Anhang ja eigentlich alles mögliche eintragen lassen. Wenn nicht, dann ist das ganze doch deutlich einfacher, oder? Wie kann man das ändern lassen? LG Theresa |
Autor: | Plondyne [ 15. März 2012, 09:59 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Arzneimittelanhang |
Also... Ich hatte damals für meinen alten Adi, die E-Pass von der FN bekommen- da war auch anfangs kein Anhang dran. Wir haben dann später (ca 2 Jahre) nochmal bei der FN angerufen u. den dann zugeschickt bekommen. Das mit der Doku bei Schlachtpferde ist korrekt. Eigentlich muss man alles eintragen, angefangen bei Wurmkuren etc. und du darfst halt nicht alle Medis nehmen (oft kann die Behandlung deshalb teurer u. nicht ganz optimal erfolgen) Ändern ist ganz einfach... Hinten im Anhang steht dann drin,... "diese PFerd ist zur Nichtschlachtung bestimmt"... da einfach ausfüllen u. dann TA abstempeln lassen. So haben wir es zumindest bei Hansi gemacht. |
Autor: | Thesa [ 15. März 2012, 10:10 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Arzneimittelanhang |
Ah, ok, vielen Dank |
Autor: | maharani [ 15. März 2012, 16:42 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Arzneimittelanhang |
mit dem Eintragen vom Medikamenten stimmt es so nicht ganz wie Plondy geschrieben hat: nur bestimmte Medikamente müssen eingetragen werden, häufig die, die eine lange Wartezeit haben (z.B. einige Penicilline WZ: 6 Monate oder auch welche, die umgewidmet wurden) Das sollte aber nicht die Sorge des Tierhalters sein, sondern die des TA. der Ta muß aber bei jeder Behandlung einen AAA schreiben (Arzneimittel-Anwendungs- und Abgabebeleg), hier wird dann jede Wurmkur, jede Sedation etc. eingetragen. Diesen Beleg muß man mind. 5 Jahre aufbewahren. Dies alles gint aber nur, wenn das Pferd zur Schlachtung bestimmt ist. Der "Vorteil" daran ist, daß ich ein "Schlachtpferd" jederzeit töten lassen kann, egal ob es nun geschlachtet wird oder eingeschläfert. Ist das Pferd ein "Nicht-Schlachtpferd", kann ich darüber nicht mehr frei entscheiden. Geldmangel, Zeitmangel oder leicht gesundheitliche Einschränkungenn sind dann kein vernünftiger Grund ein Pferd töten zu lassen. Am besten läßt sich das vergleichen mit einem Hund, den man hat. Den daft man ja auchnicht einschläfern lassen, nur weil er als Wachhund nicht mehr taugt oder schon als geworden ist und nun etwas lästig wird. Den Arzneimittelanhang bekommt man bei der Stelle, die den Paß ausgestellt hat, dort einfach anrufen. |
Autor: | Thesa [ 15. März 2012, 17:38 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Arzneimittelanhang |
arzneimittelanhang hab ich schon bestellt, vielen dank euch. wie habt ihr denn eure Pferde eingetragen? bei mir ist jetzt einer so, der andere anders und die dritte hat noch garnis drin stehen |
Autor: | maharani [ 15. März 2012, 18:49 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Arzneimittelanhang |
meine sind aus o.g. Gründen Schlachtpferde und werden es auch bleiben. (sofern sie nicht ein Med. gekommen müssen, was sie zum Nicht- Schlachtpferd macht, Equipalazone kann man ja umgehen ![]() Winni hat auch noch keinen Eintrag, wird aber auch Schlachtpferd. ![]() |
Autor: | welanda [ 15. März 2012, 19:16 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Arzneimittelanhang |
Meine Pferde sind als Nicht-Schlachtpferde eingetragen. Ich hab absolut keine Lust auf den Papierkrieg gehabt (hier nen Zettelchen aufbewahren, da nen Beleg abheften), ausserdem will ich nicht erst mit dem Tierarzt palavern, welche Medis er nun geben darf und welche nicht - rein damit und gut is. Vor knapp 7 Jahren mussten wir das erste Pferd gehen lassen, war überhaupt kein Problem mit dem Tierarzt. Wir haben die Stute noch zu seiner Klinik gebracht, dort einschläfern lassen und den Rest hat er erledigt (Abholung usw.). Dies aus dem Grund, weil ich es auf den Tod nicht ausstehen kann, wenn die Überreste meines Pferdes dann noch zur Gruselshow der anderen Einsteller herhalten soll, wenn die Abholung nicht sofort erfolgen kann. Hab ich selbst an zwei Höfen vorher erlebt, wo die Pferdekörper noch übers Wochenende unter einer Plane lagen und ständig jemand hinging, Plane hochhob und dann das Gruselschauspiel abzog. Das haben meine Pferde nicht verdient. Also hoff ich bei den beiden anderen, dass sie noch eine Fahrt zum Tierarzt schaffen und dort in Frieden gehen können. |
Autor: | maharani [ 15. März 2012, 19:44 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Arzneimittelanhang |
ich stell mir gerade vor wie die toten Pferde sich vor der Praxis unseres TA machen würden. ![]() Mit meinem TA muß ich nicht palavern, einmal angekündigt das Pferd gilt als Schlachtpferd und der weiß was er geben darf. Den Beleg pack ich in den Paß und gut ist, kein Aufwand. Wenn ich aber daran denke, daß Zwergi noch zu jemanden anderes gehen müßte, wo er nicht gerade der einfachste ist im Händling, weil ich ihn mir nicht mehr leisten könnte nach 19j, nee, dann würde ich ihn lieber einschläfern lassen und das für alle Beteiligten legal. |
Autor: | welanda [ 15. März 2012, 20:03 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Arzneimittelanhang |
maharani hat geschrieben: ich stell mir gerade vor wie die toten Pferde sich vor der Praxis unseres TA machen würden. ![]() ![]() ![]() ![]() Mein Tierarzt hat seine Praxis (Gross- und Kleintiere) auf nem alten Bauerhof. Da ist Platz genug. Mit dem alten Dok muss ich auch nicht palavern, aber so manchem komischen Vogel, den er zeitweilig mal angestellt hat, ist man auf Dauer nicht entkommen. Und gerade die, die frisch fertig sind, teilen ihr Wissen ja gerne mit, ob man will oder nicht ![]() |
Autor: | Plondyne [ 16. März 2012, 07:50 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Arzneimittelanhang |
Bei meinen Berittpferden habe ich es damals als Schlachtpferde gemacht, weil man es ja immer in "Nicht-Schlachtpferd" ändern kann- anders herum geht´s nicht. (so wurde mir zumindest zugetragen) Also Hansi ist mein erstes Pferd, das ein "Nicht-Schlachtpferd" ist... Hat auch nen einfachen Grund! Da ich es heute noch bereue, dass Adi - mein Lehrpferd (der mich vom DRA IV bis zum DRA II begleitet hat)... hatte ich damals halt als Sponsorenpferd, nachdem mein Sponsor starb, meinte die Witwe, Sie tut dem PFerd was Gutes, ihn an meinen alten Stallbesi als Lehrpferd abzugeben- Ende vom Lied war, dass der Arsc*, den tollen Adi mit 23 Jahren noch jeden 2. Tag für alle Deppen als Probierspringpferd mit 3-Ringegebiss über die Hindernisse gejagt hat... als das Pferd lahmte... gab´s einen einfachen Weg, noch Geld aus dem Pferd zu machen... ab in die Wurst! An dem Tag, als ich das erfahren habe (4 Monate später) hab ich beschlossen, dass meine Pferde alle "Nicht-Schlachtpferde" werden, damit die keiner mehr aus Geldgier "entsorgen" kann! Aber das sind halt meine persönlichen, emotionalen Gründe! |
Autor: | Diva [ 16. März 2012, 11:41 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Arzneimittelanhang |
maharani hat geschrieben: Der "Vorteil" daran ist, daß ich ein "Schlachtpferd" jederzeit töten lassen kann, egal ob es nun geschlachtet wird oder eingeschläfert. ![]() Wer hat Dir denn das erzählt? Niemand darf ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund töten! Die Gewinnung von Lebensmitteln ist ein vernünftiger Grund. Daher darf man ein gesundes Pferd schlachten lassen wenn man das möchte. Aber Einschläfern darf man das nur wenn es aus Gründen des Tierwohls notwendig ist - ganz egal ob das nun ein Schlachtpferd oder ein Nicht-Schlachtpferd ist. Dadurch ändert sich ja nichts am Tierschutzgesetz. |
Autor: | maharani [ 16. März 2012, 15:08 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Arzneimittelanhang |
Diva hat geschrieben: maharani hat geschrieben: Der "Vorteil" daran ist, daß ich ein "Schlachtpferd" jederzeit töten lassen kann, egal ob es nun geschlachtet wird oder eingeschläfert. ![]() Wer hat Dir denn das erzählt? sorry, aber was du im Zusammenhang schreibst stimmt nicht!!! Niemand darf ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund töten!das ist so alleine richtig Die Gewinnung von Lebensmitteln ist ein vernünftiger Grund. Daher darf man ein gesundes Pferd schlachten lassen wenn man das möchte. das stimmt so auch Aber Einschläfern darf man das nur wenn es aus Gründen des Tierwohls notwendig ist - ganz egal ob das nun ein Schlachtpferd oder ein Nicht-Schlachtpferd ist.und das stimmt eben nicht! Ist mein Pferd ein als Schlachtpferd eingetragen, kann ich es jederzeit töten lassen. Die Tötungsart bestimmt, ob das Pferd für den menschlichen Verzehr und/oder für die Weiterverarbeitung noch geeeignet ist oder nicht. Lasse ich mein Schlachtpferd durch Bolzenschuß und Entbluten töten, muß ich noch lange nicht der Verwertung zustimmen, sondern kann es ganz legal durch die TBA abholen lassen, lasse ich es einschläfern, dann MU? ich es durch die TBA abholen lassen, weil es nicht weiter verarbeitet werden darf. Dadurch ändert sich ja nichts am Tierschutzgesetz.die ganze Sache hat NICHTS mit dem Tierschutzgesetz zu tun, sondern mit dem Fleisch- und Lebensmittelgesetz, da wird die Sache geregelt. |
Autor: | Diva [ 16. März 2012, 19:36 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Arzneimittelanhang |
maharani hat geschrieben: Ist mein Pferd ein als Schlachtpferd eingetragen, kann ich es jederzeit töten lassen. Mein Tierarzt und die für meinen Landkreis zuständige Amtstierärztin sagen, dass das Unsinn ist. ![]() |
Autor: | maharani [ 17. März 2012, 08:02 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Arzneimittelanhang |
schau mal hier, hier ist es recht gut erklärt http://www.vetion.de/focus/pages/FText2 ... 0&farbe=ts einfach mal durchscollen bis zu der Stelle Vor- Und Nachteile |
Autor: | Diva [ 18. März 2012, 21:29 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Arzneimittelanhang |
Ja, und da steht genau das was ich sage: Der Pferdebesitzer kann alleine entscheiden, wann sein Pferd geschlachtet werden soll. Das Angeben eines vernüftigen Grundes entfällt. Er ist aber auf der anderen Seite nicht zu einer Schlachtung verpflichtet, sondern kann das Pferd, beim Vorliegen eines vernünftigen Grundes, auch einschläfern lassen. Man darf ein Pferd jederzeit schlachten lassen. Wenn ich es anders töten möchte als zur Gewinnung von Lebensmitteln muss ein vernünftiger Grund vorliegen. |
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