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Sattel zur Probe verliehen, defekt, wer haftet? http://www.unserententeich.de/viewtopic.php?f=25&t=45017 |
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Autor: | Midnight [ 18. Januar 2012, 16:52 ] |
Betreff des Beitrags: | Sattel zur Probe verliehen, defekt, wer haftet? |
Angenommen... Ich verkaufe einen Sattel auf "Probe". Verkäuferin schickt den Sattel zum Käufer, Verkäuferin ist noch Eigentümerin. Sattel geht kaputt beim Ausprobieren etc. Kann man sowas über die Haftpflicht regeln? Oder greift die bei verliehenden Gegenständen nicht? |
Autor: | irlanda [ 18. Januar 2012, 17:06 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Sattel zur Probe verliehen, defekt, wer haftet? |
Gegenfrage Verkauf auf Probe wurde schriftlich geregelt? Übergang des Sattels an Probekäuferin ist nachweisbar? Track ID und Abliefernachweis durch Versandunternehmen liegen vor? ....und wie äussert sich die Probekäuferin zum Geschehen? |
Autor: | Midnight [ 18. Januar 2012, 17:11 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Sattel zur Probe verliehen, defekt, wer haftet? |
Schriftlich, telefonisch... Nachweis über Versand würde vorliegen. Käuferin sagt das zB. der Sattel runter gefallen ist und nun bspw. der Baum defekt ist |
Autor: | irlanda [ 18. Januar 2012, 17:21 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Sattel zur Probe verliehen, defekt, wer haftet? |
Wenn die Probekäuferin sich bereits so geständig verhält, könnt Ihr da nicht eine einvernehmliche Lösung finden? Sie hat doch bestimmt eine Haftpflichtversicherung und die würde doch sicherlich einen Teilwert übernehmen. Kann da vielleicht mal ein Sattler draufschauen und den Schaden näher beziffern? Würde ja bei einer Schadensregulierung durch die Haftpflicht auch notwendig werden. |
Autor: | Midnight [ 18. Januar 2012, 17:36 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Sattel zur Probe verliehen, defekt, wer haftet? |
Einsicht des Käufers bzw. Gutachten wären kein Problem. Mir geht es darum wie es rechtlich an verliehenden Sachen aussieht. Haftet da die private Hapftlicht? Wäre natürlich klasse wenn die Versicherung des Käufers den Schaden voll übernehmen würde. |
Autor: | irlanda [ 18. Januar 2012, 21:08 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Sattel zur Probe verliehen, defekt, wer haftet? |
Der Schaden an Deinem Eigentum wurde doch durch einen Dritten verursacht. Im Ernstfall würde ich mit meinem Versicherungsfachmmann Rücksprache halten, aber eigentlich sehe ich da kein Problem. |
Autor: | Alexandraf [ 18. Januar 2012, 21:30 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Sattel zur Probe verliehen, defekt, wer haftet? |
Bei geliehenen Dingen, die Du kaputt machst, haftet die Privathaftpflicht nicht. |
Autor: | Kleine Motte [ 18. Januar 2012, 21:34 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Sattel zur Probe verliehen, defekt, wer haftet? |
Mal abgesehen von der Versicherung (hab da keine Ahnung von): wenn X einen zum Verkauf stehenden Sattel an Y verkauft mit Option der Anprobe, dann sollte Y den Sattel kaufen müssen, wenn Y ihn beschädigt und somit wertmindert. Meine Meinung.... Ich kann mich mit neuen Klamotten doch auch nicht in den dreckl werfen und sie dann zurück geben. |
Autor: | irlanda [ 18. Januar 2012, 22:11 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Sattel zur Probe verliehen, defekt, wer haftet? |
Also, habe mal eben meinen Versicherungsmenschen nachgefragt, der meint, es kommt auf die Darstellung der Situation an. Fragt doch einfach mal den zuständigen Kundenbetreuer nach. |
Autor: | SektOderSelters [ 18. Januar 2012, 22:13 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Sattel zur Probe verliehen, defekt, wer haftet? |
irlanda hat geschrieben: Also, habe mal eben meinen Versicherungsmenschen nachgefragt, der meint, es kommt auf die Darstellung der Situation an. Fragt doch einfach mal den zuständigen Kundenbetreuer nach. ![]() |
Autor: | Alexandraf [ 19. Januar 2012, 06:03 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Sattel zur Probe verliehen, defekt, wer haftet? |
irlanda hat geschrieben: Also, habe mal eben meinen Versicherungsmenschen nachgefragt, der meint, es kommt auf die Darstellung der Situation an. Fragt doch einfach mal den zuständigen Kundenbetreuer nach. Äh Ja.... aber ich habe geliehen und kaputtgemacht - wahrheitsgemäss - wird nicht gehaftet. |
Autor: | Fienchen [ 19. Januar 2012, 07:56 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Sattel zur Probe verliehen, defekt, wer haftet? |
Hm, ist ein Verkauf auf Probe bzw eine Anprobe ein Verleihen? In jedem Fall muss m.E der den Schaden bezahlen, der etwas kaputt macht rein aus moralischer Sicht - auch wenn es eben ausgeliehen ist und die Haftpflichtversicherung nicht eintritt. Das weiß ich ja vorher und es ist ausgesprochen mies, etwas auszuleihen, es wird in meiner Obhut oder durch mich beschädigt oder sogar zerstört und ich lasse den Verleiher auf seinem Schaden sitzen. Passiert leider oft, kein Wunder das viele Menschen kaum noch was aus der Hand geben ![]() |
Autor: | Midnight [ 19. Januar 2012, 10:17 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Sattel zur Probe verliehen, defekt, wer haftet? |
ok, vielen Dank für eure Beiträge :) |
Autor: | Vermont_2 [ 20. Januar 2012, 12:03 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Sattel zur Probe verliehen, defekt, wer haftet? |
mein sattel wurde mal von einem fremden pferd vom sattelhalter gerissen und beschädigt. da hat die pferdehaftpflicht ohne ärger bezahlt. |
Autor: | Alexandraf [ 20. Januar 2012, 16:12 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Sattel zur Probe verliehen, defekt, wer haftet? |
Ja und der große Unterschied - Du hast den Sattel nicht dem Pferd geliehen, sondern es ist ausversehen daran vorbeigekommen und hat ihn runtergerissen... Mir ist mal ein anderes Pferd in mein angebundenes Pferd reingerannt. meine hat sich überschlagen, natürlich schon gesattelt und der Sattel war schön beschädigt. Hat das Unternehmen bei dem das abgehauene Pferd versichert war auch bezahlt. |
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