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Ungelesener BeitragVerfasst: 18. Januar 2012, 16:52 
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Angenommen...

Ich verkaufe einen Sattel auf "Probe".
Verkäuferin schickt den Sattel zum Käufer,
Verkäuferin ist noch Eigentümerin.

Sattel geht kaputt beim Ausprobieren etc.

Kann man sowas über die Haftpflicht regeln?
Oder greift die bei verliehenden Gegenständen nicht?

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Ungelesener BeitragVerfasst: 18. Januar 2012, 17:06 
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Gegenfrage

Verkauf auf Probe wurde schriftlich geregelt?

Übergang des Sattels an Probekäuferin ist nachweisbar? Track ID und Abliefernachweis durch Versandunternehmen liegen vor?

....und wie äussert sich die Probekäuferin zum Geschehen?


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Ungelesener BeitragVerfasst: 18. Januar 2012, 17:11 
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Schriftlich, telefonisch...

Nachweis über Versand würde vorliegen.

Käuferin sagt das zB. der Sattel runter gefallen ist und nun bspw. der Baum defekt ist

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Ungelesener BeitragVerfasst: 18. Januar 2012, 17:21 
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Wenn die Probekäuferin sich bereits so geständig verhält, könnt Ihr da nicht eine einvernehmliche Lösung finden?

Sie hat doch bestimmt eine Haftpflichtversicherung und die würde doch sicherlich einen Teilwert übernehmen.

Kann da vielleicht mal ein Sattler draufschauen und den Schaden näher beziffern? Würde ja bei einer Schadensregulierung durch die Haftpflicht auch notwendig werden.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 18. Januar 2012, 17:36 
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Einsicht des Käufers bzw. Gutachten wären kein Problem.
Mir geht es darum wie es rechtlich an verliehenden Sachen aussieht.
Haftet da die private Hapftlicht?
Wäre natürlich klasse wenn die Versicherung des Käufers den Schaden voll übernehmen würde.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 18. Januar 2012, 21:08 
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Der Schaden an Deinem Eigentum wurde doch durch einen Dritten verursacht.

Im Ernstfall würde ich mit meinem Versicherungsfachmmann Rücksprache halten, aber eigentlich sehe ich da kein Problem.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 18. Januar 2012, 21:30 
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Bei geliehenen Dingen, die Du kaputt machst, haftet die Privathaftpflicht nicht.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 18. Januar 2012, 21:34 
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Mal abgesehen von der Versicherung (hab da keine Ahnung von):

wenn X einen zum Verkauf stehenden Sattel an Y verkauft mit Option der Anprobe, dann sollte Y den Sattel kaufen müssen, wenn Y ihn beschädigt und somit wertmindert.

Meine Meinung....

Ich kann mich mit neuen Klamotten doch auch nicht in den dreckl werfen und sie dann zurück geben.

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Liebe Grüße, Inga


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Ungelesener BeitragVerfasst: 18. Januar 2012, 22:11 
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Also, habe mal eben meinen Versicherungsmenschen nachgefragt, der meint, es kommt auf die Darstellung der Situation an.

Fragt doch einfach mal den zuständigen Kundenbetreuer nach.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 18. Januar 2012, 22:13 
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irlanda hat geschrieben:
Also, habe mal eben meinen Versicherungsmenschen nachgefragt, der meint, es kommt auf die Darstellung der Situation an.

Fragt doch einfach mal den zuständigen Kundenbetreuer nach.


:respekt:

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Ungelesener BeitragVerfasst: 19. Januar 2012, 06:03 
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irlanda hat geschrieben:
Also, habe mal eben meinen Versicherungsmenschen nachgefragt, der meint, es kommt auf die Darstellung der Situation an.

Fragt doch einfach mal den zuständigen Kundenbetreuer nach.


Äh Ja.... aber ich habe geliehen und kaputtgemacht - wahrheitsgemäss - wird nicht gehaftet.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 19. Januar 2012, 07:56 
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Hm, ist ein Verkauf auf Probe bzw eine Anprobe ein Verleihen?

In jedem Fall muss m.E der den Schaden bezahlen, der etwas kaputt macht rein aus moralischer Sicht - auch wenn es eben ausgeliehen ist und die Haftpflichtversicherung nicht eintritt.

Das weiß ich ja vorher und es ist ausgesprochen mies, etwas auszuleihen, es wird in meiner Obhut oder durch mich beschädigt oder sogar zerstört und ich lasse den Verleiher auf seinem Schaden sitzen. Passiert leider oft, kein Wunder das viele Menschen kaum noch was aus der Hand geben :?

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Ich bin in einem Alter, da darf ich Menschen auch von Anfang an einfach doof finden - ich hab ja nicht mehr ewig Zeit.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 19. Januar 2012, 10:17 
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ok, vielen Dank für eure Beiträge :)

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Ungelesener BeitragVerfasst: 20. Januar 2012, 12:03 
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mein sattel wurde mal von einem fremden pferd vom sattelhalter gerissen und beschädigt. da hat die pferdehaftpflicht ohne ärger bezahlt.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 20. Januar 2012, 16:12 
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Ja und der große Unterschied - Du hast den Sattel nicht dem Pferd geliehen, sondern es ist ausversehen daran vorbeigekommen und hat ihn runtergerissen...

Mir ist mal ein anderes Pferd in mein angebundenes Pferd reingerannt. meine hat sich überschlagen, natürlich schon gesattelt und der Sattel war schön beschädigt. Hat das Unternehmen bei dem das abgehauene Pferd versichert war auch bezahlt.

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