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Ungelesener BeitragVerfasst: 20. Januar 2012, 16:20 
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Genau genommen, wurde der Sattel nicht verliehen, sondern auf Probe verkauft.

Ich kenne den Wortlaut des Vertrages nicht - vermutlich wurde die Beschädigung bzw. der Untergang der Sache nicht ausreichend ausformuliert, ansonsten müsste ja die Käuferin auf jeden Fall haften.

Das ist halt wieder so eine Privatsache, wie sie jedem von uns passieren könnte. Gut gemeint, aus dem Empfinden heraus formuliert und ab dafür. Ist bloss in den meisten Fällen nicht ausreichend.

Wenn man hier eine Lösungsmöglichkeit findet, wäre doch allen geholfen.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 20. Januar 2012, 16:34 
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Ich versteh nicht warum man den Schadenshergang im Reitforum kleinlichst schildert
sich aber hier nur kryptisch dazu äußert. :keineahnung:

Bei Wissen des Hintergrundes könnten einige hier gezielter antworten und andere sich die
Antwort gleich sparen.

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Bei einem Fußballspiel verkompliziert sich allerdings alles durch die Anwesenheit der gegnerischen Mannschaft (Jean-Paul Sartre)


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Ungelesener BeitragVerfasst: 20. Januar 2012, 16:52 
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Wenn es der Beitrag mit gleichem Datum ist, dann wäre ja der gesamte Sachverhalt ein anderer.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 20. Januar 2012, 17:25 
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Eben, und das Hauptproblem liegt in der Beweisbarkeit bei wem der Schaden aufgetreten ist.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 20. Januar 2012, 19:10 
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Es geht um´s WENN!!!!
Das besagt auch mein Anfangspost.

Ob es "Sinn" macht so etwas zu tun und in wie weit man abgesichert ist WENN etwas passiert

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http://www.unserententeich.de/viewtopic.php?f=6&t=44329


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Ungelesener BeitragVerfasst: 20. Januar 2012, 20:58 
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Ich habe letzte Woche einen Sattel gekauft, den ich mir vorher zum Ausprobieren 3 Tage geliehen habe. Die Verkäuferin hatte einen Schrieb aufgesetzt in dem der Sattel beschrieben war (inklusive Sattelnummer und den bis dahin sichtbaren Gebrauchsspuren), mit der Vereinbarung dass ich den Sattel zur Probe mitnehme und bis zum Datum X (in diesem Fall nach 3 Tagen) der Sattel entweder im gleichen Zustand zurückzugeben ist oder der vereinbarte Kaufpreis in voller Höhe sofort fällig wird.

Wäre mir die Beschreibung der Gebrauchsspuren nicht eindeutig genug gewesen, hätte ich vor der Mitnahme noch Detailbilder vom Sattel gemacht, damit man hinterher nicht Gefahr läuft, dass einem bereits vorhandene Kratzer angelastet werden.

Und nur so finde ich das Ausleihen zur Anprobe sinnvoll, denn dann muss sich keine Partei mit irgendwelchen Haftungsregelungen auseinandersetzen, denn bei geliehenen Sachen ist das immer sehr schwierig. In der Theorie gibt es bei geliehenen Sachen keine gesetzliche Haftpflicht und somit zahlen auch die Haftpflichtversicherungen meistens nicht für Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen.

Aber bei oben beschriebener Vereinbarung hat der Verkäufer zumindest keinen Schaden und der Käufer hat hinterher immerhin den Sattel in der Hand, den er dann ja selber wieder verkaufen kann, er hat also dann wirklich nur einen Verlust in Höhe des Schadens an dem Sattel und kann selber bestimmen, in welcher Höhe der Schaden am Sattel ausgebessert wird.

Wenn der Verkäufer den Sattel behält und sich vom Käufer den Schaden ersetzen lässt, kann es ja passieren, dass der von ihm beauftragte Sattler den Sattel eventuell auf Kosten des Käufers etwas hübscher macht als vorher - so genau hat man ja da keine Hand drauf, passiert bei Autoschäden ja auch gerne, dass da noch der ein oder andere Vorschaden mit gerichtet wird.


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