Ago hat geschrieben:
Springe ich aber ab, obwohl ich nicht alles probiert habe, die Kontrolle wieder zu erlangen, zu einen Zeitpunkt, an dem ich nicht akut in Gefahr war, kann das als Fahrlässigkeit ausgelegt werden. Bei grober Fahrlässigkeit wird evtl. auch meine Versicherung nicht zahlen.
Und genau hier hat Diva ja recht! Es kommt darauf an! Es muss dir erstmal nachgewiesen werden, dass du nicht alles versucht hast. Nirgends steht geschrieben, was du genau versuchen musst, damit gesagt werden kann, dass du nicht alles versucht hast. Und hier ist ja auch wieder die individuelle Situation wichtig. Jeder schätze etwas anders ein und reagiert anders, daher ist es ja eine Ermessenssache. Je nach Anwalt, Richter etc. kann das ganz unterschiedlich gewertet werden.
Es gibt ja keinen psychologischen Test bei dem getestet wird, ob man in der Lange ist zu fahren. Beim Autofahren ist es ja ähnlich. Wie viel Fahranfänger sind nach ihren 20 Stunden in der Lage schon perfekt agieren zu können!? Und trotzdem nehmen sie am Straßenverkehr teil. Selbst wenn nur noch Profis am Straßenverkehr teilnehmen dürften... Wer is in Profi? Wie wird er im konkreten hier definiert.
Und Unfälle passieren nunmal immer, wie will man da belegen können, dass der Fahrer grundsätzlich nicht geeignet ist ein Gespann zu führen?