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Interessantes Urteil http://www.unserententeich.de/viewtopic.php?f=21&t=49993 |
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Autor: | aquee [ 20. März 2013, 18:05 ] |
Betreff des Beitrags: | Interessantes Urteil |
Vielleicht interessiert es ja den einen oder anderen, es geht um Hunde- und Katzenverbot in Mietverträgen, aktuelles Urteil von heute dazu: (nein, kein Bingo ![]() http://www.tasso.net/Tierschutz/News/AK ... tvertragen |
Autor: | Aella [ 20. März 2013, 18:11 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Interessantes Urteil |
Ich habe das heute im Radio gehört und finde ja irgendwie schon, dass man als Eigentümer frei entscheiden können sollte, ob man Tiere in seiner Wohnung haben will oder nicht - ganz ohne "Einzelfallprüfungen" etc. |
Autor: | Ciara [ 21. März 2013, 08:22 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Interessantes Urteil |
Ich war auch gespannt, was da rauskommt. Hatte erst Angst, das daraus dann ein generelles Verbot wird und Kleintiere (=Hase) plötzlich auch nicht mehr erlaubt sind, dann hätte ich ein Problem gehabt ![]() Ich sehe das allerdings wie Aella. Wäre ich Wohnungseigentümer, würde ich auch gerne selbst entscheiden können, ob ich größere Tiere (Katzen/Hunde) in meiner Wohnung haben möchte... Bin gespannt, wie die Umsetzung dieser "Einzelfallbetrachtung" dann in der Realität funktioniert... |
Autor: | aquee [ 21. März 2013, 08:39 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Interessantes Urteil |
Ich kann beide Seiten verstehen, aber es ist, wenn du vermietest, eben nicht mehr unbedingt "deine" Wohnung. Für Schäden muss ja generell der Mieter aufkommen (wie das in der Realität manchmal aussieht, steht leider auf einem anderen Blatt...) Allerdings sehe ich bspw die Lärmbelastung durch einen Hund kritisch, da müsste man als Vermieter schon kurzfristig was ändern können, denn das geht zu Lasten aller anderen Mieter. |
Autor: | Colibri [ 21. März 2013, 09:01 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Interessantes Urteil |
Mich freut das Urteil. In unserer Wohnung ist steht genau dieses generelle Verbot der Haustierhaltung was ja nun ungültig ist. Außerdem hat ein anderer Mieter eine Katze, damit dürfte uns die Hundehaltung nicht verboten werden. Ist zwar noch nicht spruchreif, aber hoffentlich bald ![]() |
Autor: | Aella [ 21. März 2013, 10:27 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Interessantes Urteil |
Ich könnte mir vorstellen, dass manche Mieter nun meinen, endlich einen Hund halten zu können, auch wenn der Vermieter da nicht so richtig einverstanden ist, und der Vermieter dann wiederum bei den ersten Störungen durch Bellen o.ä. die Gelegenheit nutzt, um die Hundehaltung zu verbieten. Insofern stelle ich mir das irgendwie nervenaufreibend vor, einen Hund nicht mit der "echten" Zustimmung des Vermieters zu halten. |
Autor: | Venga [ 21. März 2013, 10:37 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Interessantes Urteil |
..hm wie schaut es denn dann aus wenn hund mal bellt (ich meine keinen dauerkläffer, sondern mal ein bellen)? ich meine liegt ja in der natur je nachdem!? ein baby/kind ist ja ggf auch mal sehr laut und andere mieter werden belästigt...?!muss das tier dann gleich wieder abgeschafft werden wenn man es "mal" hört..?sehe das urteil kritisch. |
Autor: | kildare [ 21. März 2013, 12:14 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Interessantes Urteil |
Na, eines hat der BGH mit dem Urteil zumindest erreicht: Die zuständigen Gerichte werden sich in Zukunft darüber freuen, dass es ein Themengebiet mehr gibt, mit dem sie sich beschäftigen dürfen, denn wie so eine "Einzelfallentscheidung" im schlechtesten Fall aussieht, das können wir uns ja glaub alle vorstellen. Daher Memo an mich: Muss meinem Dad nahelegen, dass wir uns jetzt doch darüber Gedanken machen müssen, beim Haus- und Gründeigentümerverein Mitglied werden, weil es dort mMn den einzigen bezahlbaren Vermieter-Rechtschutz gibt. Weil ich mir ja dann immer das Schreckensszenario schlechthin vorstelle: 1 Mietpartei mit Dauerkläffer, die weder mit einem entsprechenden Trainer arbeiten wollen, um zu versuchen, ob sich das Verhalten ändern lässt, noch bereit sind, sich um das Hausfriedens Willen von dem Hund zu trennen und 3 Mietparteien, die aufgrund der unzumutbaren Lärmbelästigung die Miete kürzen .... so, dann viel Spaß dem Vermieter bei der "Lösung" dieses "Einzelfalls". |
Autor: | Ciara [ 21. März 2013, 12:26 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Interessantes Urteil |
Venga hat geschrieben: ..hm wie schaut es denn dann aus wenn hund mal bellt (ich meine keinen dauerkläffer, sondern mal ein bellen)? ich meine liegt ja in der natur je nachdem!? ein baby/kind ist ja ggf auch mal sehr laut und andere mieter werden belästigt...?!muss das tier dann gleich wieder abgeschafft werden wenn man es "mal" hört..?sehe das urteil kritisch. Genau das ist eben das Problem an dem Urteil. Habe ich eine explizite Genehmigung meines Vermieters, dass ich einen Hund halten darf, muss der sicher nicht abgeschafft werden, wenn er "mal bellt". Halte ich meinen Hund jetzt ohne direkte Genehmigung sondern auf Basis dieses Urteils, muss die genannte "Einzelfallentscheidung" her, die, wie kildare schon sagte, vermutlich nicht so einfach zu klären ist sondern in der Regel eben vor Gericht landen wird... |
Autor: | Colibri [ 21. März 2013, 12:30 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Interessantes Urteil |
Naja, aber der Vermieter kann ja die Hundehaltung nach wie vor verbieten, wenn dadurch andere Mietparteien gestört werden. Und das ist ja in dem von dir beschriebenen Fall eindeutig so. Außerdem ist doch das Urteil keine generelle Erlaubnis, einen Hund halten zu dürfen, sondern nur, dass der Vermieter das ohne Grund nicht ausschließen darf. Der richtige Weg ist doch also, den Vermieter vorher zu fragen und seine Erlaubnis einzuholen. Der unterschied ist nur, dass er diese erteilen muss, sofern kein wichtiger Grund dagegen spricht. |
Autor: | baura [ 21. März 2013, 12:54 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Interessantes Urteil |
ja, so wie ich das verstanden habe, ist lediglich, die allgemeine Klausel "Hunde-Katzenhaltung generell verboten" nicht mehr rechtens. Der Vermieter muss jedoch um sein Einverständnis geben, und er kann auch berechtigten Gründen die Haltung ablehnen, z.B. 3 Deutsche Doggen auf 50 qm 2 Zimmerwohnung. KÖnnte mir auch vorstellen, Hochhaus, 50 Parteien, sonst komplett tierfrei, soll auch so bleiben, wäre auch ein Begründung. Ich wollte auhc ungern in einer größeren Mieteinheit wohnen wollen, wo dann 40 Parteien einen Köter oder Freilaufkatzen haben *grusel*. Aber das auszuloten dürfen dann wieder die Gerichte *seufz*. Was haben wir Sorgen in Deutschland. ![]() |
Autor: | Venga [ 21. März 2013, 13:11 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Interessantes Urteil |
tja wir schwieeirg,der eine der keine tiee mag fühlt sich schon von 2x Wuff am tag gestört, andere nicht, ist doch genauso wie mit kindern, meine als beispiel, wir haben unter uns eine familie wohnen, den hund hört man gAAAAnz selten, das kind höre ich fast IMMER! ![]() |
Autor: | Simone [ 21. März 2013, 13:17 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Interessantes Urteil |
gleichstellung von mensch und tier? weiß nicht. die meinung, das lärm subjektiv ist, teile ich. |
Autor: | Layla [ 21. März 2013, 13:21 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Interessantes Urteil |
Nein, nein, das ist nur eine gut getarnte neue Einnahmequelle für Hundesteuer.. wenn jetzt auf einmal alle diejeingen sich einen Hund anschaffen, die das bisher aufgrund des allgemeinen Vertragsverbots nicht durften... Das spült Geld in die leeren Kassen... |
Autor: | Aella [ 21. März 2013, 13:26 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Interessantes Urteil |
Colibri hat geschrieben: Der richtige Weg ist doch also, den Vermieter vorher zu fragen und seine Erlaubnis einzuholen. Der unterschied ist nur, dass er diese erteilen muss, sofern kein wichtiger Grund dagegen spricht. Ja, und genau wegen des "Müssens" hätte ich Sorge, dass er dann - weil er eigentlich nämlich doch nicht so richtig will - die nächste Gelegenheit nutzt, um den Hund dann doch zu verbieten. Und dann wird es richtig unschön und es würde mich nicht wundern, wenn noch ein paar Hunde mehr in den Tierheimen landen, weil Mieter meinen, unbedingt und ohne wirkliche Zustimmung des Vermieters ihrem Hundewunsch nachkommen zu müssen... |
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