@ La Traviata:
das ist Quatsch, ein nicht bestandener Wesenstest führt nicht automatisch zur Einschläferung, sondern ist lediglich mit Auflagen verbunden wie Leinenpflicht und Maulkorb. Auch mußte nicht jeder Hund zu einem Wesenstest, es kam immer auf die Umstände an. Bei einem uneinsichtigen Hundehalter und einer passenden Rasse kann das schon mal schnell angeordnet werden. Bei einem einsichtigen Hundehalter kann es gauso zu einer Verwarnung kommen.
Zitat:
Die extrem gestresste Hündin, die gerade einen Menschen angefallen hatte, lief weiter frei zwischen den Kindern
na diese Ausage ist ja bildzeitungsreif

, natürlich hätte sie nicht weiter frei herum laufen sollen, und natürlich hätte sie nicht einfach so beißen dürfen, aber zwischen Zuschnappen und Anfallen liegen doch noch Welten. Und ihr mußtet an ihr vorbei, hättet genau so einen kleinen Bogen um den Hund machen können. Erst recht, wenn man schon erkannt hatte, daß der Hund gestreßt schien. (wobei ich diesen Verteidigungsangriff weder gut finde noch entschuldige)
Feige finde ich es aber hinterher ein Faß aufzumachen. Warum nicht noch mal zu dem Hundehalter hingehen, ihm sagen, daß er seinen Hund bitte zu sich rufen soll und an die Leine zu nehmen hat, als hinterher eine Anzeige zu erstatten? Dann bitte sofort den Polizei verständeigen, noch an Ort und Stelle. Ich könnte nicht damit leben, wenn deshalb noch ein weiterer Mensch verletzt worden wäre, nur weil ich nicht gleich etwas unternommen habe.