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Ungelesener BeitragVerfasst: 22. November 2020, 14:22 
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Wir haben einen Käufer für unseren Pferdeanhänger, der von etwas weiter weg kommt. Ich hab noch nie nen Hänger verkauft (oder selbst gebraucht gekauft), wie funktioniert das normalerweise?
Nach Googeln würde ich sagen, wir melden den ab und der Käufee muß rote oder Kurzzeitkennzeichen mitbringen, die er auch bekommt wenn er den Brief noch nicht hat, ist das korrekt?


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Ungelesener BeitragVerfasst: 22. November 2020, 15:01 
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Ich habe meine angemeldet verkauft und im KV war ein Vermerk, dass er innerhalb von soundso viel Tagen umgemeldet sein muss. War noch nie ein Problem.

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Die lautesten Kühe geben die wenigste Milch


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Ungelesener BeitragVerfasst: 22. November 2020, 18:44 
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feuerblitz hat geschrieben:
Ich habe meine angemeldet verkauft und im KV war ein Vermerk, dass er innerhalb von soundso viel Tagen umgemeldet sein muss. War noch nie ein Problem.


Habe ich auch so gemacht - gekauft und verkauft. Zusätzlich habe ich die Versicherung und Zulassungsstelle umgehend informiert. Dokumente habe ich vor dem Kauf heruntergeladen ausgefüllt und vom Käufer unterschreiben lassen. (Datum/Uhrzeit vom Eigentumsübergang)

Die Kosten und den Aufwand für ein Kurzzeitkennzeichen würde ich dem Käufer ersparen.

https://www.allianzdirect.de/kfz-versic ... -ratgeber/


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Ungelesener BeitragVerfasst: 22. November 2020, 23:58 
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Danke euch :thxs:


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Ungelesener BeitragVerfasst: 23. November 2020, 10:33 
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Nachdem eine Kundin (Verkauf an einen Händler) da einmal richtig Spaß hatte inklusive Polizei: Niemals geht ein Fahrzeug auf mich angemeldet in fremde Hände!

Thema Kurzzeitkennzeichen: Ja, die kosten. Die meisten Gesellschaften verrechnen allerdings die Gebühr, wenn man in einem bestimmten Zeitraum das Fahrzeug bei denen dann auch zulässt.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 23. November 2020, 11:34 
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Kirschpralinchen hat geschrieben:
Nachdem eine Kundin (Verkauf an einen Händler) da einmal richtig Spaß hatte inklusive Polizei: Niemals geht ein Fahrzeug auf mich angemeldet in fremde Hände!

Thema Kurzzeitkennzeichen: Ja, die kosten. Die meisten Gesellschaften verrechnen allerdings die Gebühr, wenn man in einem bestimmten Zeitraum das Fahrzeug bei denen dann auch zulässt.


Ich finde das auch sehr leichtsinnig, ich würde auch nie ein Fahrzeug, egal ob Hänger oder Auto, auf mich angemeldet verkaufen.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 23. November 2020, 13:20 
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Und den Hänger mit neuen Kennzeichen abholen lassen?
Zahlung und Kaufvertrag geht ja ohne persönliche Übergabe. Dann könnte man den Hänger zu lassen und mit den neuen Kennzeichen abholen.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 23. November 2020, 14:07 
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cora78 hat geschrieben:
Und den Hänger mit neuen Kennzeichen abholen lassen?
Zahlung und Kaufvertrag geht ja ohne persönliche Übergabe. Dann könnte man den Hänger zu lassen und mit den neuen Kennzeichen abholen.


Dazu musst du aber dem Käufer den Fahrzeugbrief (hat ein Anhänger überhaupt einen? zumindest wichtige Papiere mitgeben).

Ich habe mal ein Auto an einen etwas dubiosen Exporteur verkauft, mit dem habe ich mich dann an der Zulassungsstelle getroffen.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 23. November 2020, 14:20 
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Das ist mir schon klar. Wenn ich mein Geld habe, kann man den ja per Einschreiben/Rückschein zu senden. Es gibt ja über z.b. PayPal die Möglichkeit, das Geld zu senden und der Verkäufer bekommt es erst ausgezahlt, wenn der Brief in Käuferhänden ist.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 23. November 2020, 15:20 
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Blümchen1987 hat geschrieben:
cora78 hat geschrieben:
Und den Hänger mit neuen Kennzeichen abholen lassen?
Zahlung und Kaufvertrag geht ja ohne persönliche Übergabe. Dann könnte man den Hänger zu lassen und mit den neuen Kennzeichen abholen.


Dazu musst du aber dem Käufer den Fahrzeugbrief (hat ein Anhänger überhaupt einen? zumindest wichtige Papiere mitgeben).


Ja, ein Anhänger hat einen Brief und einen Schein, wie ein Auto.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 23. November 2020, 15:23 
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cora78 hat geschrieben:
Es gibt ja über z.b. PayPal die Möglichkeit, das Geld zu senden und der Verkäufer bekommt es erst ausgezahlt, wenn der Brief in Käuferhänden ist.


Das ist falsch - Autos sind bei PayPal sogar explizit vom Verkäuferschutz ausgeschlossen.


Zuletzt geändert von Harvey61 am 23. November 2020, 15:28, insgesamt 2-mal geändert.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 23. November 2020, 15:24 
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Harvey61 hat geschrieben:
cora78 hat geschrieben:
Es gibt ja über z.b. PayPal die Möglichkeit, das Geld zu senden und der Verkäufer bekommt es erst ausgezahlt, wenn der Brief in Käuferhänden ist.


Das ist falsch - Autos sind bei PayPal sogar explizit vom Verkäuferschutz ausgeschlossen.


...und vom Käuferschutz entsprechend auch, nur der Vollständigkeit halber.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 23. November 2020, 20:59 
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Ich war ja auch skeptisch, habe jetzt aber tatsächlich außer dem Risiko, dass man die Steuer + Versicherung evtl. ein paar Tage länger zahlt wenn der Käufer die Frist nicht einhält nichts gefunden. Versicherungsübergang ist bei Übergabe (= Käufer haftet, auch wenn er noch nicht umgemeldet hat)


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Ungelesener BeitragVerfasst: 24. November 2020, 06:48 
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schnucki hat geschrieben:
Ich war ja auch skeptisch, habe jetzt aber tatsächlich außer dem Risiko, dass man die Steuer + Versicherung evtl. ein paar Tage länger zahlt wenn der Käufer die Frist nicht einhält nichts gefunden. Versicherungsübergang ist bei Übergabe (= Käufer haftet, auch wenn er noch nicht umgemeldet hat)


Nein. Du haftest solange das Fahrzeug auf dich angemeldet ist. Du kannst den Käufer zwar haftbar machen - wenn er mitspielt.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 24. November 2020, 07:30 
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Ich hatte sowohl bei Privat als auch beim Händler immer nur gute Erfahrungen gemacht. Die Fahrzeuge wurden mitgenommen und dann wirklich am nächsten Tag abgemeldet. Wie soll der pot. Käufer mit einem abgemeldeten Auto eine Probefahrt machen können? Auf den Standard-Kaufverträgen ist sogar eine Zeile vorgesehen in die man neben Datum die genaue Uhrzeit der Fahrzeugübergabe dokumentieren kann. Es gibt zwar einige Verbrecher da draußen, aber nicht alle!


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