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Pferdeanhänger verkauft - Überführungskennzeichen?
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Autor:  schnucki [ 22. November 2020, 14:22 ]
Betreff des Beitrags:  Pferdeanhänger verkauft - Überführungskennzeichen?

Wir haben einen Käufer für unseren Pferdeanhänger, der von etwas weiter weg kommt. Ich hab noch nie nen Hänger verkauft (oder selbst gebraucht gekauft), wie funktioniert das normalerweise?
Nach Googeln würde ich sagen, wir melden den ab und der Käufee muß rote oder Kurzzeitkennzeichen mitbringen, die er auch bekommt wenn er den Brief noch nicht hat, ist das korrekt?

Autor:  feuerblitz [ 22. November 2020, 15:01 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Pferdeanhänger verkauft - Überführungskennzeichen?

Ich habe meine angemeldet verkauft und im KV war ein Vermerk, dass er innerhalb von soundso viel Tagen umgemeldet sein muss. War noch nie ein Problem.

Autor:  Daisy [ 22. November 2020, 18:44 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Pferdeanhänger verkauft - Überführungskennzeichen?

feuerblitz hat geschrieben:
Ich habe meine angemeldet verkauft und im KV war ein Vermerk, dass er innerhalb von soundso viel Tagen umgemeldet sein muss. War noch nie ein Problem.


Habe ich auch so gemacht - gekauft und verkauft. Zusätzlich habe ich die Versicherung und Zulassungsstelle umgehend informiert. Dokumente habe ich vor dem Kauf heruntergeladen ausgefüllt und vom Käufer unterschreiben lassen. (Datum/Uhrzeit vom Eigentumsübergang)

Die Kosten und den Aufwand für ein Kurzzeitkennzeichen würde ich dem Käufer ersparen.

https://www.allianzdirect.de/kfz-versic ... -ratgeber/

Autor:  schnucki [ 22. November 2020, 23:58 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Pferdeanhänger verkauft - Überführungskennzeichen?

Danke euch :thxs:

Autor:  Kirschpralinchen [ 23. November 2020, 10:33 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Pferdeanhänger verkauft - Überführungskennzeichen?

Nachdem eine Kundin (Verkauf an einen Händler) da einmal richtig Spaß hatte inklusive Polizei: Niemals geht ein Fahrzeug auf mich angemeldet in fremde Hände!

Thema Kurzzeitkennzeichen: Ja, die kosten. Die meisten Gesellschaften verrechnen allerdings die Gebühr, wenn man in einem bestimmten Zeitraum das Fahrzeug bei denen dann auch zulässt.

Autor:  Harvey61 [ 23. November 2020, 11:34 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Pferdeanhänger verkauft - Überführungskennzeichen?

Kirschpralinchen hat geschrieben:
Nachdem eine Kundin (Verkauf an einen Händler) da einmal richtig Spaß hatte inklusive Polizei: Niemals geht ein Fahrzeug auf mich angemeldet in fremde Hände!

Thema Kurzzeitkennzeichen: Ja, die kosten. Die meisten Gesellschaften verrechnen allerdings die Gebühr, wenn man in einem bestimmten Zeitraum das Fahrzeug bei denen dann auch zulässt.


Ich finde das auch sehr leichtsinnig, ich würde auch nie ein Fahrzeug, egal ob Hänger oder Auto, auf mich angemeldet verkaufen.

Autor:  cora78 [ 23. November 2020, 13:20 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Pferdeanhänger verkauft - Überführungskennzeichen?

Und den Hänger mit neuen Kennzeichen abholen lassen?
Zahlung und Kaufvertrag geht ja ohne persönliche Übergabe. Dann könnte man den Hänger zu lassen und mit den neuen Kennzeichen abholen.

Autor:  Blümchen1987 [ 23. November 2020, 14:07 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Pferdeanhänger verkauft - Überführungskennzeichen?

cora78 hat geschrieben:
Und den Hänger mit neuen Kennzeichen abholen lassen?
Zahlung und Kaufvertrag geht ja ohne persönliche Übergabe. Dann könnte man den Hänger zu lassen und mit den neuen Kennzeichen abholen.


Dazu musst du aber dem Käufer den Fahrzeugbrief (hat ein Anhänger überhaupt einen? zumindest wichtige Papiere mitgeben).

Ich habe mal ein Auto an einen etwas dubiosen Exporteur verkauft, mit dem habe ich mich dann an der Zulassungsstelle getroffen.

Autor:  cora78 [ 23. November 2020, 14:20 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Pferdeanhänger verkauft - Überführungskennzeichen?

Das ist mir schon klar. Wenn ich mein Geld habe, kann man den ja per Einschreiben/Rückschein zu senden. Es gibt ja über z.b. PayPal die Möglichkeit, das Geld zu senden und der Verkäufer bekommt es erst ausgezahlt, wenn der Brief in Käuferhänden ist.

Autor:  Harvey61 [ 23. November 2020, 15:20 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Pferdeanhänger verkauft - Überführungskennzeichen?

Blümchen1987 hat geschrieben:
cora78 hat geschrieben:
Und den Hänger mit neuen Kennzeichen abholen lassen?
Zahlung und Kaufvertrag geht ja ohne persönliche Übergabe. Dann könnte man den Hänger zu lassen und mit den neuen Kennzeichen abholen.


Dazu musst du aber dem Käufer den Fahrzeugbrief (hat ein Anhänger überhaupt einen? zumindest wichtige Papiere mitgeben).


Ja, ein Anhänger hat einen Brief und einen Schein, wie ein Auto.

Autor:  Harvey61 [ 23. November 2020, 15:23 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Pferdeanhänger verkauft - Überführungskennzeichen?

cora78 hat geschrieben:
Es gibt ja über z.b. PayPal die Möglichkeit, das Geld zu senden und der Verkäufer bekommt es erst ausgezahlt, wenn der Brief in Käuferhänden ist.


Das ist falsch - Autos sind bei PayPal sogar explizit vom Verkäuferschutz ausgeschlossen.

Autor:  Harvey61 [ 23. November 2020, 15:24 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Pferdeanhänger verkauft - Überführungskennzeichen?

Harvey61 hat geschrieben:
cora78 hat geschrieben:
Es gibt ja über z.b. PayPal die Möglichkeit, das Geld zu senden und der Verkäufer bekommt es erst ausgezahlt, wenn der Brief in Käuferhänden ist.


Das ist falsch - Autos sind bei PayPal sogar explizit vom Verkäuferschutz ausgeschlossen.


...und vom Käuferschutz entsprechend auch, nur der Vollständigkeit halber.

Autor:  schnucki [ 23. November 2020, 20:59 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Pferdeanhänger verkauft - Überführungskennzeichen?

Ich war ja auch skeptisch, habe jetzt aber tatsächlich außer dem Risiko, dass man die Steuer + Versicherung evtl. ein paar Tage länger zahlt wenn der Käufer die Frist nicht einhält nichts gefunden. Versicherungsübergang ist bei Übergabe (= Käufer haftet, auch wenn er noch nicht umgemeldet hat)

Autor:  Kirschpralinchen [ 24. November 2020, 06:48 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Pferdeanhänger verkauft - Überführungskennzeichen?

schnucki hat geschrieben:
Ich war ja auch skeptisch, habe jetzt aber tatsächlich außer dem Risiko, dass man die Steuer + Versicherung evtl. ein paar Tage länger zahlt wenn der Käufer die Frist nicht einhält nichts gefunden. Versicherungsübergang ist bei Übergabe (= Käufer haftet, auch wenn er noch nicht umgemeldet hat)


Nein. Du haftest solange das Fahrzeug auf dich angemeldet ist. Du kannst den Käufer zwar haftbar machen - wenn er mitspielt.

Autor:  zuzi [ 24. November 2020, 07:30 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Pferdeanhänger verkauft - Überführungskennzeichen?

Ich hatte sowohl bei Privat als auch beim Händler immer nur gute Erfahrungen gemacht. Die Fahrzeuge wurden mitgenommen und dann wirklich am nächsten Tag abgemeldet. Wie soll der pot. Käufer mit einem abgemeldeten Auto eine Probefahrt machen können? Auf den Standard-Kaufverträgen ist sogar eine Zeile vorgesehen in die man neben Datum die genaue Uhrzeit der Fahrzeugübergabe dokumentieren kann. Es gibt zwar einige Verbrecher da draußen, aber nicht alle!

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