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Ungelesener BeitragVerfasst: 24. November 2020, 10:10 
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schnucki hat geschrieben:
Ich war ja auch skeptisch, habe jetzt aber tatsächlich außer dem Risiko, dass man die Steuer + Versicherung evtl. ein paar Tage länger zahlt wenn der Käufer die Frist nicht einhält nichts gefunden. Versicherungsübergang ist bei Übergabe (= Käufer haftet, auch wenn er noch nicht umgemeldet hat)

Bitte nicht solche Falschinformationen verbreiten! Der "Versicherungsübergang" ist nicht bei Übergabe! Du bleibst der Versicherungsnehmer und deine Versicherung ist es auch, die im Falle eines Unfalls zahlt, nämlich noch bis zu einen Monat lang, wenn der neue Eigentümer nicht unverzüglich selbst eine eigene Versicherung abschließt. Du kannst zwar den Verkauf bei der Versicherung anmelden und läufst so keine Gefahr, deinen aktuellen Schadenfreiheitsrabatt zu verlieren, aber Ärger hast du im Schadenfall vermutlich trotzdem. (siehe hierzu auch: https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/auto-verkaufen-abmelden/)

Der ADAC schreibt hierzu:
ADAC hat geschrieben:
Käufer meldet Fahrzeug nicht um?
Wenn Sie ihr Auto angemeldet verkaufen, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, den Verkauf der Zulassungsstelle zu melden. Meldet der Käufer das Auto nicht unverzüglich um oder setzt es außer Betrieb sollten Sie das bei der Zulassungsstelle melden. Diese kann die Zulassungsbescheinigung im Verkehrsblatt mit einer Frist von vier Wochen zur Vorlage bei ihr aufbieten. Mit Ablauf der Frist endet die Zulassung und damit Ihre Steuerpflicht.

Ein Anspruch auf Einleitung dieses Verfahrens besteht jedoch nicht, sodass eine Abmeldung des Fahrzeugs vor Übergabe zu empfehlen ist. Quelle: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-zulassung/auto-anmelden-abmelden/

Meine Gedanken dazu:

1. vier Wochen != "ein paar Tage" - in diesen vier Wochen kann viel passieren
2. Ein Anspruch auf dieses Verfahren besteht nicht!
3. Du bleibst so lange der Versicherungsnehmer und auch der Halter, wie das Auto auf dich zugelassen ist, oder du die Versicherung mit Verweis auf den Verkauf kündigst (plus vier Wochen) und hast im Falle des Falles zumindest Lauferei und Papierkram zu erledigen.

Deshalb verkaufen nicht risikofreudige Menschen Fahrzeuge nicht angemeldet.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 24. November 2020, 10:20 
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zuzi hat geschrieben:
Ich hatte sowohl bei Privat als auch beim Händler immer nur gute Erfahrungen gemacht. Die Fahrzeuge wurden mitgenommen und dann wirklich am nächsten Tag abgemeldet. Wie soll der pot. Käufer mit einem abgemeldeten Auto eine Probefahrt machen können? Auf den Standard-Kaufverträgen ist sogar eine Zeile vorgesehen in die man neben Datum die genaue Uhrzeit der Fahrzeugübergabe dokumentieren kann. Es gibt zwar einige Verbrecher da draußen, aber nicht alle!

Klar sind nicht alle Verbrecher, aber einer reicht ja auch schon für jede Menge Ärger.

Ich kenne keine Händler, die Autos angemeldet verkaufen, geschweige denn überhaupt haben (außer Vorführwagen), weil das auch sinnlos ist. Für Probefahrten haben die rote Kennzeichen.

Privat habe ich es immer so gemacht: Probefahrt mit (natürlich noch) angemeldetem Fahrzeug, bei Einigung Kaufvertrag fertig machen, Kennzeichen abnehmen, Papiere und Kennzeichen dem Käufer mitgeben und den Wagen ab- und anmelden lassen. Dann kommt er mit den neuen Kennzeichen wieder und nimmt das Auto mit. Klar ist das umständlich, wenn jemand von weiter weg kommt, aber das ist halt nicht mein Problem und beim Händler wird es ganz genau so gehandhabt. Es gibt auch Händler, die ihre Kunden mit rotem Kennzeichen überführen lassen, das ist aber nicht erlaubt.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 24. November 2020, 12:26 
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Ich hab meinen Hänger damals angemeldet an einen Händler verkauft - mit der Vorgabe, dass dieser direkt ummeldet.
Ist nicht erfolgt und ich hatte dann tatsächlich Monate später Stress mit der Versicherung deswegen.
Konnte dann geklärt werden aber würd ich nie mehr so machen :keineahnung:


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Ungelesener BeitragVerfasst: 24. November 2020, 13:01 
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zuzi hat geschrieben:
Ich hatte sowohl bei Privat als auch beim Händler immer nur gute Erfahrungen gemacht. Die Fahrzeuge wurden mitgenommen und dann wirklich am nächsten Tag abgemeldet. Wie soll der pot. Käufer mit einem abgemeldeten Auto eine Probefahrt machen können? Auf den Standard-Kaufverträgen ist sogar eine Zeile vorgesehen in die man neben Datum die genaue Uhrzeit der Fahrzeugübergabe dokumentieren kann. Es gibt zwar einige Verbrecher da draußen, aber nicht alle!


Reicht aber an Ärger, wenn du ausgerechnet an dieses eine schwarze Schaf geräts :keineahnung: . Ich würde auch niemals angemeldet verkaufen.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 24. November 2020, 14:05 
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Kaufen (inklusive Probefahrt) kann der Käufer ja das angemeldete Fahrzeug. Aber die Papiere und das Fahrzeug würde ich erst übergeben, nachdem ich das Fahrzeug abgemeldet habe.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 24. November 2020, 19:43 
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Harvey61 hat geschrieben:
schnucki hat geschrieben:
Ich war ja auch skeptisch, habe jetzt aber tatsächlich außer dem Risiko, dass man die Steuer + Versicherung evtl. ein paar Tage länger zahlt wenn der Käufer die Frist nicht einhält nichts gefunden. Versicherungsübergang ist bei Übergabe (= Käufer haftet, auch wenn er noch nicht umgemeldet hat)

Bitte nicht solche Falschinformationen verbreiten! Der "Versicherungsübergang" ist nicht bei Übergabe! Du bleibst der Versicherungsnehmer und deine Versicherung ist es auch, die im Falle eines Unfalls zahlt, nämlich noch bis zu einen Monat lang, wenn der neue Eigentümer nicht unverzüglich selbst eine eigene Versicherung abschließt. Du kannst zwar den Verkauf bei der Versicherung anmelden und läufst so keine Gefahr, deinen aktuellen Schadenfreiheitsrabatt zu verlieren, aber Ärger hast du im Schadenfall vermutlich trotzdem. (siehe hierzu auch: https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/auto-verkaufen-abmelden/)

Der ADAC schreibt hierzu:
ADAC hat geschrieben:
Käufer meldet Fahrzeug nicht um?
Wenn Sie ihr Auto angemeldet verkaufen, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, den Verkauf der Zulassungsstelle zu melden. Meldet der Käufer das Auto nicht unverzüglich um oder setzt es außer Betrieb sollten Sie das bei der Zulassungsstelle melden. Diese kann die Zulassungsbescheinigung im Verkehrsblatt mit einer Frist von vier Wochen zur Vorlage bei ihr aufbieten. Mit Ablauf der Frist endet die Zulassung und damit Ihre Steuerpflicht.

Ein Anspruch auf Einleitung dieses Verfahrens besteht jedoch nicht, sodass eine Abmeldung des Fahrzeugs vor Übergabe zu empfehlen ist. Quelle: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-zulassung/auto-anmelden-abmelden/

Meine Gedanken dazu:

1. vier Wochen != "ein paar Tage" - in diesen vier Wochen kann viel passieren
2. Ein Anspruch auf dieses Verfahren besteht nicht!
3. Du bleibst so lange der Versicherungsnehmer und auch der Halter, wie das Auto auf dich zugelassen ist, oder du die Versicherung mit Verweis auf den Verkauf kündigst (plus vier Wochen) und hast im Falle des Falles zumindest Lauferei und Papierkram zu erledigen.

Deshalb verkaufen nicht risikofreudige Menschen Fahrzeuge nicht angemeldet.


Da du den ADAC zitierst und den offenbar selbst auch als zuverlässige Quelle siehst - meine Info kommt auch von der ADAC Seite. Bloß eben aus dem Beitrag auf der Seit, der tatsächlich um mein Thema geht - Anhängerverkauf, nicht Fahrzeugverkauf :wink:
Zitat:
Laut Gesetz geht schon mit Veräußerung des Kfz-Anhängers die Versicherung auf den Käufer über. Deshalb beeinträchtigt ein nach Fahrzeugübergabe vom Käufer verursachter Unfallschaden nicht den Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers, auch wenn der Kfz-Anhänger noch nicht umgeschrieben ist. Schicken Sie die vollständig ausgefüllten Verkaufsmeldungen an die Kfz-Zulassungsstelle und die Versicherungsgesellschaft. Behalten Sie von den Verkaufsmeldungen Kopien zurück. Meldet der Käufer den Wagen nicht um, besteht die Gefahr, dass Sie trotzdem weiterhin für die Kfz-Steuer und die Versicherungsprämie haften.
Quelle: http://www.adac.de

Wir lassen es jetzt drauf ankommen. Wenn’s schief geht lernen wir dazu.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 25. November 2020, 11:39 
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Wir hatten schon mächtig Ärger, deshalb geht kein kfz oder Anhänger angemeldet aus meinen Händen. Das kann ein ganz heißer Tanz werden. Den letzten Pferde Anhänger habe ich hingebracht, alles abgeschraubt, abgemeldet und dem Käufer alles hingeschickt. Alternativ hätte sie bezahlen können nach der Besichtigung und ich hätte dann abgemeldet und zugeschickt. Und aktuell ist es hier so, dass bei der Zulassungsstelle Wartezeit bis zu zwei Wochen auf einen Termin ist. Da kann viel passieren.

_________________
Schnuppe


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Ungelesener BeitragVerfasst: 25. November 2020, 14:23 
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Zitat:
Da du den ADAC zitierst und den offenbar selbst auch als zuverlässige Quelle siehst - meine Info kommt auch von der ADAC Seite. Bloß eben aus dem Beitrag auf der Seit, der tatsächlich um mein Thema geht - Anhängerverkauf, nicht Fahrzeugverkauf :wink:


Anhänger und Fahrzeug ist hierbei genau dasselbe. Der Anhänger IST ein Fahrzeug... Mit dem genannten "Versicherungsübergang" in deiner Quelle, die ich mir selbst ergoogelt habe, ist genau das gemeint, was ich weiter oben geschrieben habe.

Es wird schon alles gut gehen mit deinem Verkauf, nur man muss es eben auch korrekt darstellen, es gibt dabei Risiken und diese für andere, die das hier lesen und vor dem gleichen Problem stehen, aufzuzeigen, war mir wichtig.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 25. November 2020, 17:14 
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Man hat lediglich das geringere Risiko beim Anhänger, da bei angehängtem Anhänger oder Unfällen beim An-und Abhängen die Versicherung des Zugfahrzeuges bezahlen muss. Dumm ist nur, wenn der Anhänger ohne Zugfahrzeug z. B. auf ein anderes Auto rollt.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 25. November 2020, 19:00 
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Blümchen1987 hat geschrieben:
Man hat lediglich das geringere Risiko beim Anhänger, da bei angehängtem Anhänger oder Unfällen beim An-und Abhängen die Versicherung des Zugfahrzeuges bezahlen muss. Dumm ist nur, wenn der Anhänger ohne Zugfahrzeug z. B. auf ein anderes Auto rollt.


Mir würde spontan noch Versicherungsbetrug mit dem Benutzen der eigentlich abgemeldeten Kennzeichen einfallen. Beim PKW kommt dann noch versuchte Steuerhinterziehung hinzu.
Da hatte ein Kollege mal richtig Spaß mit der Polizei und Staatsanwaltschaft. Da war bei Zulassen ein Zahlendreher passiert und er ist mit vermeintlich abgemeldeten Kennzeichen geblitzt worden.

Der ein oder andere fährt auch „Wechselkennzeichen“: Ein Kennzeichen, mehrere (nicht zugelassene) Autos.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 27. November 2020, 11:33 
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Blümchen1987 hat geschrieben:
Man hat lediglich das geringere Risiko beim Anhänger, da bei angehängtem Anhänger oder Unfällen beim An-und Abhängen die Versicherung des Zugfahrzeuges bezahlen muss. Dumm ist nur, wenn der Anhänger ohne Zugfahrzeug z. B. auf ein anderes Auto rollt.


Das gilt nur für Anhänger mit grünen Kennzeichen. Die mit schwarzen Kennzeichen müssen separat versichert werden.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 27. November 2020, 11:51 
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allrounder hat geschrieben:
Blümchen1987 hat geschrieben:
Man hat lediglich das geringere Risiko beim Anhänger, da bei angehängtem Anhänger oder Unfällen beim An-und Abhängen die Versicherung des Zugfahrzeuges bezahlen muss. Dumm ist nur, wenn der Anhänger ohne Zugfahrzeug z. B. auf ein anderes Auto rollt.


Das gilt nur für Anhänger mit grünen Kennzeichen. Die mit schwarzen Kennzeichen müssen separat versichert werden.


Schon klar, aber es haftet - unabhängig von eigener Versicherung - das Zugfahrzeug.


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